Schutz - SwiftCover Stornierungsschutzprogramm.

verfügbar bis 10 Tage vor Anreise.

Lesen Sie das Schutzprogramm hier:

SwiftCover Stornierungsschutzprogramm verfügbar bis 10 Tage vor der Ankunft.

1. Umfang des Programms:

1.1. Das SwiftCover Stornierungsschutzprogramm ("SwiftCover" oder "Programm") ist ein Unterstützungsmechanismus, den Dancenter (im Folgenden "Dancenter A/S" oder "das Unternehmen" genannt) seinen Kunden, die bei Dancenter eine Anfrage für ihren geplanten Urlaub stellen ("Gast"), anbieten kann.
1.2. SwiftCover deckt einen kurzfristigen Stornierungsschutz für den Versicherungszeitraum ab. Der Gast ist versichert, wenn er den Urlaub stornieren oder vorzeitig nach Hause zurückkehren muss, und zwar aus einem anderen Grund als einem Ereignis höherer Gewalt, wie nachstehend definiert.
1.3. Dancenter bietet seinen Gästen mit dem SwiftCover eine Deckung für die nicht erstattungsfähigen Stornierungskosten einer im Voraus bezahlten Reise, die von einem Hauseigentümer in Rechnung gestellt werden, oder den Rechnungswert für jede Buchung, je nachdem, welcher Wert niedriger ist ("Deckungswert").
1.4. Die Teilnahme an dem Programm ist freiwillig und erfolgt gegen Zahlung bestimmter Gebühren, die vom Deckungswert und der Anzahl der versicherten Personen abhängen ("Deckungsgebühr").
1.5. SwiftCover ist keine Versicherungspolice und bietet keinen umfassenden Versicherungsschutz und garantiert keine finanzielle Unterstützung oder Kostenerstattung im Gegenzug für dieses Programm.
1.6. Der Gast muss SwiftCover innerhalb von 10 (zehn) Tagen nach der Buchung seines Urlaubs abschließen. Der Deckungszeitraum beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem der Gast dieses Programm gegen Zahlung einer Deckungsgebühr erwirbt, und dauert bis zum Ende des Deckungszeitraums ("Deckungszeitraum").

2. Versicherungsschutz:

2.1. Storniert der Gast den Urlaub vorzeitig vor dem Einchecken in die Ferienwohnung aus den nachfolgend unter Ziffer 2.1 genannten Gründen, hat der Gast Anspruch auf den 100%igen Deckungswert:
2.2. Der Versicherungsschutz deckt Stornierungen aufgrund von,
2.3. Schwere Krankheit, Tod, Schwangerschaft oder Verletzung des Gastes, eines Mitreisenden oder eines unmittelbaren Familienmitglieds.
2.4. Der Gast oder ein Familienmitglied ersten oder zweiten Grades oder ein Mitbewohner stirbt oder erkrankt schwer oder wird infolge eines Unfalls schwer verletzt.
2.5. Der Gast oder die Ehefrau des Gastes stellt nach der Buchung der Reise fest, dass sie schwanger geworden ist, was unmittelbare Auswirkungen auf die gebuchte Reise hat.
2.6. Der Gast ist unerwartet und ohne eigenes Verschulden nicht in der Lage, ein Visum für das Reiseziel im Ausland zu erhalten.
2.7. Ein Elternteil oder ein Kind des Gastes benötigt unerwartet eine dringende Behandlung, die nur der Gast leisten kann.
2.8. Zusätzlich zu den oben genannten Gründen werden 75% der Deckungsgebühr zurückerstattet, wenn: der Gast die Reise stornieren oder vorzeitig abbrechen möchte, und zwar aus einem nachweisbaren Grund, der für ihn persönlich wichtig ist und der für das Unternehmen akzeptabel ist.
. Alle vorgenannten Ereignisse müssen unvorhersehbar sein, unerwartet und ohne Verschulden des Gastes eintreten und innerhalb des Deckungszeitraums liegen.

3. Ausschluss des Versicherungsschutzes

Das Programm deckt keine Stornierungen aufgrund von:

3.1. Reisen in Gebiete, für die die Regierung negative Reisehinweise herausgegeben hat.
3.2. Ereignisse, die zum Zeitpunkt der Buchung der Reise oder des Abschlusses der SwiftCover Versicherung vorhersehbar waren (z.B. Arbeitslosigkeit, Schwangerschaft, etc.).
3.3. Konkurs des Reiseveranstalters oder des Hauseigentümers.
3.4. Änderung der Meinung oder Abneigung gegen eine Reise.
3.5. Vorbestehende Krankheiten, es sei denn, sie werden vom Gast angegeben und von der Gesellschaft zum Zeitpunkt des Kaufs akzeptiert.
3.6. Reisebeschränkungen aufgrund von Pandemien, Überschwemmungen, Erdbeben, Stürmen, Unruhen, Krieg, zivilen Unruhen oder terroristischen Aktivitäten.
3.7. Jede andere Handlung, die außerhalb der Kontrolle der Parteien liegt.

4. Deckungswert

4.1. Der Gast kann den Deckungswert je nach Bedarf wählen. Dies ist bis zu einem maximalen Buchungsbetrag möglich, der in der jeweiligen Rechnung ausgewiesen ist.

5. SwiftCover Abrechnung

5.1. Der SwiftCover kann über die Website erworben werden und im Falle einer Stornierung der Reise erfolgt die Abrechnung auf der Grundlage der von den Gästen gemachten wahrheitsgemäßen und überprüfbaren Angaben und Informationen.
5.2. Ansprüche werden nur berücksichtigt, wenn der Gast die Deckungsgebühr, wie auf dem SwiftCover-Portal angegeben, zum Zeitpunkt des Kaufs des Programms vollständig bezahlt hat.
5.3. Der Gast muss einen Anspruch innerhalb von 30 Kalendertagen nach Stornierung der versicherten Reise einreichen. Nach Ablauf dieser Frist eingereichte Ansprüche werden von der Gesellschaft nicht mehr berücksichtigt.
5.4. Gäste können ihren Anspruch unter https://swiftcover.dancenter.com/customer oder per E-Mail unter dcsupport@getswiftcover.com einreichen.

6. Streitigkeiten und geltendes Recht

6.1. Streitigkeiten und/oder Beschwerden, die sich aus diesem Programm ergeben, werden ausschließlich von den zuständigen Gerichten in Kopenhagen, Dänemark, entschieden, und es gilt dänisches Recht für dieses Programm

7. Programmänderungen und Stornierung

7.1. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Bedingungen des Programms ohne vorherige Benachrichtigung des Gastes zu ändern.
7.2. Dancenter behält sich das Recht vor, Ansprüche nach eigenem Ermessen zu bewilligen, teilweise zu bewilligen oder zu verweigern, egal aus welchem Grund oder ohne Grund. Das Programm deckt nur die unter dem Abschnitt "Versicherungsschutz" aufgeführten Ereignisse ab. Dancenter behält sich das Recht vor, das Programm jederzeit und ohne Vorankündigung auszusetzen, zurückzuziehen, abzubrechen oder zu beenden, auch wenn ein Anspruch anhängig ist.

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Der erweiterte Hausrat-Haftpflichtschutz von DanCenter

Als Mieter von Ferienhäusern/-wohnungen in Dänemark, Norwegen und Schweden sind Sie im Rahmen des erweiterten Hausrat- und Haftpflichtschutzes von DanCenter mitversichert, der u.a. Schäden an Gebäuden und Hausrat während der Mietzeit ersetzt, die normalerweise nicht von der allgemeinen Versicherung des Vermieters ersetzt werden.

Der Schutz deckt die Haftung, die der mitversicherte Mieter aufgrund des Mietvertrags für Schäden am Hausrat und an den Gebäuden der gemieteten Ferienwohnung während der Schutzdauer übernimmt. Der Schutz deckt nur die Schäden, die normalerweise nicht durch die allgemeine Gebäude- und Hausratversicherung des Vermieters ersetzt werden. Es wird davon ausgegangen, dass der Vermieter über eine allgemeine Versicherung verfügt, die andere Schäden wie Brand-, Einbruch- und Wasserschäden ersetzt.

Stand, Mai 2024.