RRV Plus - Ihr optimaler Reiseschutz.

Ab dem 28. Dezember 2023 wird DanCenter seine neue Versicherungsgesellschaft von Gouda nach Tryg wechseln.

ohne Selbstbehalt und bis 45 Tage vor Anreise buchbar

REISERÜCKTRITTSKOSTENVERSICHERUNG:

Sie können die Reise stornieren, wenn Sie oder Ihr Ehe-/Lebenspartner, Ihre Angehörigen oder Mitreisenden vor Antritt der Reise erkranken. Die Versicherung sieht keine Selbstbeteiligung vor und tritt auch ein, wenn Sie vor Antritt der Reise z. B. Ihre Arbeit verlieren oder geschieden werden.

REISEABBRUCH:

Wenn Sie oder Ihre Angehörigen/Mitreisenden während des Ferienhausurlaubs erkranken und Ihren Urlaub abbrechen, wird Ihnen der Mietpreis für die ungenutzten Tage erstattet

KOMFORTPAKET

RÜCKRUF:

Falls zu Hause etwas passiert, das Ihre eigene Anwesenheit, die Ihrer Angehörigen oder Mitreisenden erfordert, wie eine Krankenhauseinweisung oder ein Todesfall in der engsten Familie, ein Brand, eine Überschwemmung, ein Einbruch im eigenen Unternehmen oder Haus, übernimmt das Sicherheitspaket die angemessenen und erforderlichen Kosten für Ihre Heimreise und die Heimreise eines Mitreisenden. Schließen Sie Ihre RRV Plus gleich bei DanCenter ab, wenn Sie Ihr Ferienhaus buchen.


Schließen Sie Ihre RRV Plus gleich bei DanCenter ab, wenn Sie Ihr Ferienhaus buchen.

REISERÜCKTRITTSKOSTENVERSICHERUNG PLUS

Versicherte:

Die Personen, die auf der Bestätigung/dem Mietvertrag des Vermieters aufgeführt sind, sowie die Personen, die planmäßig am Mietvertrag teilnehmen werden, werden von dieser Versicherung umfasst. Diese Personen werden im Folgenden als Versicherte bezeichnet.

Versicherungszeitraum:

Die Deckung der Reiserücktrittsversicherung tritt ab dem Zeitpunkt in Kraft, da die Bezahlung des Versicherungsbeitrags erfolgt, und endet zu Beginn der Mietzeit. Das Komfortpaket deckt den Zeitraum vom Beginn der Mietzeit bis zum Ende des Mietverhältnisses ab.

1 REISERÜCKTRITTSKOSTENVERSICHERUNG

1.1 Schadensfälle, die durch die Versicherung gedeckt sind:

Die Der Deckungsfall der Versicherung liegt vor, wenn der Versicherte, dessen Ehepartner/Partner, ein Familienmitglied oder Reisebegleiter innerhalb des Versicherungszeitraums von einem der unten aufgeführten Ereignisse betroffen ist und eine Durchführung des Mietvertrags nicht möglich ist aufgrund von:


Oder falls:

1.2 Entschädigung:

Im Falle einer Stornierung deckt die Versicherung den Teil der Kosten des Mietverhältnisses ab, für den von DanCenter und Danland keine Rückerstattung gefordert werden kann. Im Falle eines verspäteten Beginns des Mietverhältnisses aus Gründen, die in Absatz 2, Punkt 1 (Schadensfälle, die von der Versicherung abgedeckt sind) genannt sind oder aufgrund einer Verspätung mit öffentlichen Verkehrsmitteln von mehr als 2 Stunden, werden die dokumentierten Mehrkosten bis zum Antritt des Mietverhältnisses, jedoch maximal ein Betrag entsprechend einer evtl. Stornierung, erstattet.

1.3 Verhalten im Schadensfall:

Der Versicherte ist verpflichtet, die Reise gegenüber DanCenter und Danland, nachdem das oder die Ereignisse, die eine Stornierung erforderlich machen, ihm bekannt geworden sind, so schnell wie möglich zu stornieren. Der Versicherte muss zudem den Versicherungsnachweis und die Buchung an DanCenter und Danland einsenden. Der Versicherte muss den Grund der Stornierung dokumentieren können anhand von:

2 ENTSCHÄDIGUNG FÜR ENTGANGENEN URLAUB

Die Versicherung umfasst:

2.1 Vorzeitige Beendigung:

Im Falle der vorzeitigen Beendigung eines Mietverhältnisses infolge eines Schadensfalles, der der Reiserücktrittsversicherung (§2) unterliegt, deckt die Versicherung:

3 KOMFORTPAKET**

3.1 Ärztlicher Bereitschaftsdienst:

Während der Während des Bestehens des Mietverhältnisses hat der Versicherte sowohl bei leichteren als auch bei schweren Erkrankungen Zugang zu die Uhr verfügbarem medizinischen Dienst. Der Versicherte kann hier Beratung und Anleitung zu ärztlicher Behandlung und Medikamenten erhalten.

3.2 Krisenintervention:

Das Komfortpaket deckt mit bis zu 1 Million DKK Ausgaben des Versicherten für Krisenintervention am Unfallort, für den Fall, dass der Versicherte Folgendem ausgesetzt wurde:

3.3 Rückberufung nach Hause:

Das Komfortpaket deckt angemessene und notwendige zusätzliche Transportausgaben für zwei Personen, maximal in der Economy Klasse, die unter den Versicherungsschutz fallen, für den Fall, dass ein Versicherter:

HINWEIS: Kommt es zu einem Unfall, der von §2 der Deckung der Reiserücktrittsversicherung abgedeckt ist, muss umgehend eine Mitteilung hierzu erfolgen an DanCenter, Nannasgade 28, 2200 Kopenhagen N, Dänemark. DanCenter erfasst die Schadensmeldung und sendet diese dann weiter an Gouda Rejseforsikring (Reiseversicherung), Kopenhagen, welche die Bearbeitung des Schadensfalls und eine eventuelle Zahlung der Entschädigung vornimmt.


4. Allgemeine Bestimmungen

4.1. Beschwerden:

Wenn Sie, nachdem Sie das Problem mit uns besprochen haben, weiterhin nicht mit unserer Bearbeitung des Falles oder deren Ergebnis einverstanden sind, können Sie sich bei unserem Beschwerdebeauftragten bescheren:

Tryg
Att.: Kvalitetsafdelingen
Klausdalsbrovej 601, DK-2750 Ballerup, Denmark

Oder per E-Mail an: kvalitet@tryg.dk

Sind Sie dennoch weiterhin nicht mit der Entscheidung einig, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Beschwerde an den Beschwerdenausschuss einzureichen:

Ankenævnet for Forsikring
Østergade 18, 2 | 1100 København K
Tel.: + 45 33 15 89 00 (werktags zwischen 10:00 und 13:00).

Zur Einreichung einer Beschwerde wird ein gesondertes Beschwerdeformular verwendet, das bei der Beschwerdekammer für Versicherungen angefordert werden kann. Sie haben des Weiteren die Möglichkeit, sich online zu beschweren. Ausführlichere Informationen über Ihre Möglichkeiten finden Sie unter www.ankeforsikring.dk.

4.2. Gerichtsstand:

Klagen gegen Tryg können vor dem Bezirksgericht des Wohnsitzes des Versicherten oder vor dem Byretten oder dem Østre Landsret in Kopenhagen, Dänemark, eingereicht werden.

4.3 Definitionen:

- Familie: Eltern, Schwiegereltern, Kinder, Pflegekinder, Enkel, Schwiegerkinder, Geschwister, Schwägerinnen, Schwäger und Großeltern.

- Versicherer: Versicherer ist Gjensidige Forsikring, Niederlassung Dänemark, Handelsregisternr. 33 25 92 47, welches zur Gjensidige Forsikring ASA, Norwegen, Organisationsnummer 995 568 217 gehört.

Reisebegleiter: Ein Reisebegleiter ist eine Person, die zusammen mit der versicherten Person geplant hat an dem Aufenthalt im gemieteten Objekt teilzunehmen.

- Akute Krankheit/Zuschadenkommen: Unter einer akuten Erkrankung/Verletzung, die dem Deckungsfall unterliegt, wird eine neu aufgetretene Krankheit/Verletzung, ein begründeter Verdacht auf eine neu aufgetretene Erkrankung, oder eine unerwartete Verschlechterung einer bestehenden oder chronischen Krankheit verstanden.

Kosten der Reise pro Tag: Die Mietkosten geteilt durch die Dauer des Aufenthalts (Anreisetag und Abreisetag gelten als ein einziger Tag).

Download als PDF

Für Buchungen, die vor dem 28. Dezember 2023 erstellt wurden, als PDF herunterladen



Tryg Forsikring A/S

Klausdalsbrovej 601, DK-2750 Ballerup, Denmark
Tel.: (+45) 43 58 58 05
E-Mail: affinity@tryg.dk, www.affinity.tryg.dk • CVR-Nr.: 24260666





Rechtsbehelf Ankenævnet for Forsikring (Beschwerdeinstanz für Versicherungen)

Anker Heegaardsgade 2 • 1572 København V
(+45) 33 15 89 00 werktags zwischen 10.00 und 13.00 Uhr.

Bei Einreichen der Beschwerde ist ein besonderes Beschwerdeformular zu verwenden, das angefordert werden kann bei Tryg oder beim Ankenævnet for Forsikring oder bei:

Forsikringsoplysningen (Versicherungsinformationsstelle),
Amaliegade 10,
1256 København K, Tel.: (+45) 33 43 55 00.



Gerichtsstand:

Eine Klageerhebung gegen Tryg muss am Stadtgericht Kopenhagen oder am Landgericht Ost in Kopenhagen erfolgen.



DanCenters Erweiterte Hausrat-Haftpflichtversicherung

Mieter von Ferienhäusern/-wohnungen in Norwegen, Schweden und Dänemark sind im Rahmen von DanCenters Erweiterte Hausrat-Haftpflichtversicherung mitversichert. Diese Versicherung erstattet unter anderem solche Schäden, die während der Mietdauer an Gebäude und Hausrat verursacht werden und üblicherweise nicht von der regulären Versicherung des Hauseigentümers abgedeckt sind.

1.1 Umfang der Deckung:

Die Versicherung deckt die finanzielle Haftung ab, der welcher der mitversicherte Mieter gemäß Mietvertrag im Hinblick auf Schäden an Hausrat und Gebäude in dem angemieteten Ferienobjekt während der Versicherungsdauer unterliegt.

Die Versicherung deckt nur solche Schäden ab, die üblicherweise nicht durch die reguläre Gebäude- und Hausratversicherung des Hausbesitzers ersetzt werden. Dies setzt voraus, dass der Hausbesitzer eine reguläre Versicherung gezeichnet hat, die übrige Schäden wie etwa durch Feuer, Einbruch und Wasser abdeckt.

1.2 Ausnahmen:

Die Versicherung deckt z.B. folgendes nicht ab:

1.3 Versicherungssumme:

Die Versicherung zahlt eine Entschädigung bis zur gleichen Höhe, wie die eigene reguläre Gebäude- und Hausratversicherung des Hausbesitzers.

1.4 Anerkennung von Ersatzansprüchen:

Gesellschaft ist lediglich verpflichtet, die Kosten zu ersetzen, die mit Zustimmung der Gesellschaft beglichen wurden. Der Anerkennung durch den mitversicherten Mieter oder die Begleichung einer Schadenersatzforderung führen nicht zu einer Verpflichtung für die Gesellschaft. Durch die Anerkennung eines Ersatzanspruchs riskiert der Versicherte, selbst die Entschädigung zahlen zu müssen.

1.5 Verhalten im Schadensfall:

Der Mitversicherte hat DanCenter jeden Schadensfall zusammen mit der erforderlichen Dokumentation unmittelbar anzuzeigen.

1.6 Doppelversicherung:

Die Versicherung übernimmt keine Kosten, die durch andere Versicherungen abgedeckt sind.





Stand, Dezember 2018.