Allgemeine Geschäftsbedingungen des DanCenters und kleines Ferienhaus-ABC

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bezüglich der im Katalog bzw. im Internet angebotenen und in Dänemark belegenen Ferienhäuser. Ihr Vertragspartner ist die DanCenter GmbH.

1. Abschluss des Vertrages

1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde für die in Dänemark belegenen Ferien­häuser der dänischen DanCenter A/S den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich bzw. durch das „Computer­reservierungssystem (CRS)“ vorgenommen werden. Die DanCenter A/S (nachstehend „DC“ genannt) wird die Annahme durch eine schriftliche Bestätigung erklären. Bei Buchungen über das Internet (www.dancenter.de oder www.danland.de) bestätigt DC auf elektronischem Wege. Die Bestätigung erfolgt innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Anmeldung. Mit der Bestätigung übersendet DC unter anderem den „Haus-Voucher“ mit der Ferienhausadresse. Kunden, die über das Internet gebucht haben, drucken bitte die Bestätigung mit dem „Haus-Voucher“ aus. Der „Haus-Voucher“ ist von dem Kunden vor Ort bei Mietbeginn dem Hauseigentümer oder dessen Vertreter zu übergeben. Der Kunde erhält dann den Ferienhausschlüssel sowie das Formular zur Eintragung der Zählerstände bei An- und Abreise bezüglich der verbrauchsabhängigen Neben­kosten (Strom bzw. Heizung, Gas, Wasser). Ein vom Reisebüro mittels des CRS-Reservierungssystems eventuell erstellter Aus­druck stellt nicht die Bestätigung (Vertragsannahme) von DC dar. Des Weiteren übersendet DC dem Kunden mit der Bestätigung einen Sicherungs­schein, durch den der Kunde einen unmittelbaren Anspruch gegen den Versicherer erhält, vgl. Ziffer 16.

1.2. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, ist DC an die­ses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Annahme erklärt.

1.3. Bis zum Beginn des Ferienhausaufenthaltes kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Ferienhausvertrag ein­tritt. DC kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen an einen Ferienhausaufenthalt nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen oder wenn dieser die Weitervermittlung des Ferienhauses beabsichtigt. Tritt ein Dritter in den Ferienhausvertrag ein, so haften er und der Kunde DC gegenüber als Gesamtschuld­ner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehr­kosten. Die Mehrkostenpauschale beträgt EUR 65,00. Der Kunde sowie der Dritte können jedoch nachweisen, dass keine oder geringere Kosten, als die vorstehende Pauschale durch die Ersetzung entstanden sind.

2. Bezahlung

2.1. Nach Abschluss des Vertrages wird gegen Aushändigung der Bestätigung, des „Haus-Vouchers“ und des Sicherungsscheines eine Anzahlung von 25% des Preises fällig. Der gesamte Preis, abzüglich geleisteter Anzahlung, ist – wegen der Vorleistungspflicht von DC gegenüber den Ferienhauseigentümern – spätestens 6 Wochen vor dem Anreisetag (eingehend bei DC), jedoch frühestens nach erfolgter Buchungsbestätigung durch DC gegen Aushändigung des „Haus-Vouchers“ und des Sicherungsscheines an DC zu bezahlen. Bei Abschluss des Vertrages weniger als 56 Tage vor Antritt des Ferienhausaufenthaltes ist der Gesamtbetrag sofort nach Erhalt der genanten Mietunterlagen zur Zahlung fällig. Hat der Kunde ohne ein vermittelndes Reisebüro direkt bei DC gebucht oder hat sich das vermittelnde Reise­büro für das Direktinkasso durch DC entschieden, erhält der Kunde die Rechnung und die sonstigen Reiseunterlagen direkt von DC und hat die Anzahlung sowie die Rest­zahlung des Reisepreises direkt an DC zu zahlen. Zahlungen des Kunden an DC können per Überweisung, Lastschrift oder mittels Kreditkarte erfolgen. Ohne vollständige Bezahlung des Preises besteht kein Anspruch des Kunden und keine Leistungsverpflichtung von DC bzw. des Ferienhauseigentümers. Der Mietbetrag beinhaltet eine Bearbeitungsgebühr.

2.2. Die im Katalog angegebenen Ferienhausmietpreise sind als Wochenpreise (sonnabends bis sonnabends) angegeben. Die Höhe des Wochenpreises hängt von der jeweiligen Saison ab. Bei längeren als einwöchigen Aufenthalten können sich also saisonabhängig unterschiedliche Wochenpreise ergeben. Bei einigen Ferienhäusern ist die Endreinigung im Ferienhausmietpreis enthalten, so dass sich unterschiedliche Wochenpreise ergeben, vgl. hierzu auch Ziffer 3.3.

2.3. Die Ferienhausmietpreise in diesem Katalog sind in EURO angegeben.

2.4. . Beachten Sie bitte, dass Dänemark bisher nicht der Eurozone beigetreten ist (Stand: Oktober 2014) und gesetzliches Zahlungsmittel in Dänemark ist weiterhin die Dänische Krone (DKK).

3. Ferienhaus / Nebenkosten / Kaution etc.

3.1. Das von dem Kunden gebuchte Ferienhaus steht nicht im Eigentum von DC. Ferienhäuser werden von DC lediglich vermittelt. DC ist von den jeweiligen Haus­eigentümern berechtigt, im eigenen Namen zu handeln, jedoch für Rechnung der jeweiligen Hauseigentümer. DC wird die dem Hauseigentümer zustehende Miete an den Hauseigentümer weiterleiten. DC bleibt für den Kunden gleichwohl Ferien­hausvertragspartner.

3.2. Dem „Haus-Voucher“ ist unter anderem der Name des Hauseigentümers sowie die Adresse des Ferienhauses zu entnehmen.

3.3. Das Ferienhaus darf höchstens mit der in der Beschreibung angegebenen Person­enzahl benutzt werden. Ein Kind unter 3 Jahren über die Höchstpersonenan­zahl hinaus ist zulässig. Bei Überbelegung haben sowohl DC als auch der Eigentümer des Ferienhauses das Recht, überzählige Personen abzuweisen. Die Ferienhäuser können am Anreisetag nicht vor 16.00 Uhr bezogen werden. Das Aufstellen von Wohnwagen und Zelten auf dem Grundstück ist nicht gestattet. Die Reinhaltung des Mietobjekts obliegt dem Kunden. Vor Abreise ist das Ferienhaus in jedem Falle aufzuräumen und auch der Abwasch ist vom Kunden durchzuführen, so dass Geschirr, Besteck und anderes Küchenzubehör gereinigt hinterlassen wird. Des Weiteren hat der Kunde eine Endreinigung des Ferienhauses und des Inventars vor Abreise durchzuführen. Sofern der Kunde die Endreinigung des Ferienhauses und des Inventars nicht selber vornehmen möchte, kann er bei den örtlichen DC-Büros gegen Bezahlung eine Endreinigung bestellen. Das Ferienhaus ist am Abreisetag bis 10.00 Uhr zu räumen. Sofern bei einigen Ferienhäusern die Endreinigung im Ferienhausmietpreis enthalten ist, so wird bei der jeweiligen Hausbeschreibung ausdrücklich darauf hinge­wiesen. Es ergeben sich dann bei der jeweiligen Hausbeschreibung unterschiedliche Wochenpreise. Der jeweils höhere Preis der jeweiligen Saison betrifft den Preis für die erste Woche (inklusive Endreinigung), der jeweils geringere Preis der jewei­ligen Saison gilt für die Verlängerungswochen, da die Endreinigung am Ende der ­gebuchten Reise erfolgt und nur einmal (mit dem Mietpreis für die erste Woche) zu zahlen ist.

3.4. Strom, Gas, Wasser und Heizung sind verbrauchsabhängige Nebenkosten und werden nach Beendigung des Ferienhausaufenthaltes bei Schlüsselrückgabe abge­rechnet (vgl. Ziffern 1.1. und 3.5.). Der kW-Preis für Strom beträgt für in Dänemark belegene Ferienhäuser zur Zeit ca. DKK 2,50. In den Ferienhäusern mit Gemein­schaftsanlagen (z.B. gemeinsamer Pool, Sauna etc.; vgl. jeweilige Hausbeschrei­bung) kann der kW-Preis etwas höher sein. Wöchentlicher Normalverbrauch ohne Heizung in der Hauptsaison ca. 150 kW. In kälteren Jahreszeiten sowie bei Häusern mit Swimmingpool und/oder Whirlpool und/oder Sauna ist (abhängig von der Intensi­tät der Nutzung) mit höheren Stromkosten zu rechnen. Auf Nachfrage kann Sie das örtliche DC-Büro vielleicht über den jeweiligen Durchschnittsverbrauch informieren. In den Ferienhäusern, die über eine ablesbare Wasseruhr verfügen, werden Ver­brauchskosten für Wasser in Höhe von DKK 45,00 bis DKK 85,00 per m³ erhoben. Die genaue Höhe per m³ hängt von den Kosten der jeweiligen regionalen Versor­gungsunternehmen ab. Die Abrechnung der verbrauchsabhängigen Nebenkosten wird für den gesamten gebuchten Zeitraum vorgenommen, auch bei eventueller früherer Abreise.

3.5. Um die Pflichten des Kunden zur Schlüsselrückgabe, zur Bezahlung der ver­brauchsabhängigen Nebenkosten wie z.B.: Strom, Wasser, Gas, zum Schadens­ersatz bei Beschädigung sowie zum Schadenersatz bei ggf. nicht durchgeführter Endreinigung zu sichern, hat der Kunde eine Kaution zu zahlen. Die Zahlung der Kaution wird fällig mit der Überweisung der Restzahlung des Reisepreises an DC. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann die Kaution in Landeswährung bei Schlüssel­übergabe an den Ferienhauseigentümer bzw. dessen Vertreter gezahlt wer­den. Sollten Sie bei der Anreise in Dänemark keine Landeswährung zur Hand haben, können Sie auch in EURO bezahlen. Bei Zahlung in EURO erfolgt die Rückzahlung in Landeswährung. Beachten Sie aber, dass Wechselgebühren sowie eventuelle Kursschwankungen zu Ihren Lasten gehen. Die Höhe der Kaution beträgt: Standard-Haus: DKK 1.000,00 Whirlpool-Haus: DKK 1.500,00 Swimmingpool-Haus: DKK 3.000,00 Sollte die Beschreibung des Ferienhauses eine abweichende Angabe zur Kautions­höhe aufweisen, so ist dieser abweichende Kautionsbetrag verbindlich. Sollte der Ferienhausaufenthalt länger als drei Wochen betragen, so ist der Kunde insbesondere im Hinblick auf die mit der Dauer des Aufenthaltes steigenden verbrauchsabhängigen Nebenkosten dazu verpflichtet, eine dreifache Kaution bei Schlüsselübergabe an DC zu zahlen. Bei Ferienhausaufenthalten über Weihnachten und/oder Neujahr ist eine erhöhte Kaution in Höhe des dreifachen oben genannten Kautionsbetrages bei Schlüssel­übergabe zu zahlen.

Sofern eine Gruppe das gebuchte Ferienhaus nutzen möchte, so verlangen einige Hauseigentümer eine erhöhte Kaution. Eine Gruppe besteht aus mind. 6 Personen, die nicht Familien- oder Partnerferien machen. Eine Gruppe liegt unabhängig davon auch dann vor, sofern 6 oder mehr Reiseteilnehmner anreisen und keine Person über 25 Jahre alt ist. Bei derartigen Gruppenreisen ist eine erhöhte Kaution in Höhe von DKK 3.500,00 pro Person bei Schlüsselübergabe zu zahlen. Der Vermieter oder dessen Bevollächtigter ist in solchen Fällen dazu berechtigt, die Bezahlung einer Endreinigung, die dann obligatorisch ist, zu verlangen. Sofern einzelne Ferienhäuser nicht an Gruppen vermietet werden, so geht dieses aus der jeweiligen Hausbeschreibung hervor. Am Ende der Mietzeit hat der Kunde die Schlüssel sowie die Abrechnung über die verbrauchsabhängigen Kosten dem Eigentümer oder dessen Vertreter zu über­geben. Der Eigentümer oder dessen Vertreter überprüfen die Abrechnung sowie das Ferienhaus im Laufe des Abreisetages, in jedem Fall, bevor neue Mieter einziehen. Über die Kaution wird dann innerhalb von ca. 21 Tagen nach Abreise abgerechnet. Bei Vermietung an Jugendgruppen meldet sich vor Beendigung des Ferienhaus­aufenthaltes ein DC-Mitarbeiter bei dem Kunden, um den Zustand des Ferienhauses zu überprüfen, damit über die erhöhte Kaution abgerechnet werden kann.

3.6. Die Mitnahme von bis zu zwei Haustieren ist nur in Ferienhäusern mit Hundesymbol möglich, es sei denn, die Mitnahme ist ausdrücklich in der Bestä­tigung durch DC gestattet. Hunde müssen an der Leine geführt werden. Für die Einreise mit Hunden oder Kampfhunden nach Dänemark müssen besondere Bestimmungen beachtet werden, vgl. Ziffer 20. „Haustiere“.

4. Leistungen

4.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung von DC, die in dem für den Zeitpunkt der Bestätigung gültigen Katalog (bei Buchungen aufgrund des Kataloges) bzw. im Internet (bei Internetbuchungen) enthalten ist sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Bestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung durch DC.

4.2. Die Leistungsbeschreibungen und Preise in dem Katalog sind für DC nicht bindend, wenn der jeweils nachfolgende Katalog erscheint, dann gelten nur die Aussagen des nachfolgenden Kataloges.

4.3. Andere Haus-, Orts- oder Schiffsprospekte etc. sind für DC nicht bindend.

4.4. Reisebüros und Buchungsstellen sind nicht befugt, von diesen Geschäfts­bedingungen oder den Katalogaussagen abweichende Zusagen zu machen oder Vereinbarungen zu treffen.

4.5. Versicherungsleistungen, siehe Ziffer 16.

5. Änderung der Leistung und Preiserhöhung

5.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von DC nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des gebuchten Ferienhausaufenthaltes nicht beeinträchtigen. DC ist verpflichtet, den Kunden über die Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer erheblichen Änderung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, er kann anstatt dessen, ebenso wie bei einer Absage des Ferienhausaufenthaltes durch DC, die Zurverfügungstellung eines mindestens gleichwertigen anderen Ferienhauses verlangen, falls DC in der Lage ist, ein solches Ferienhaus ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung durch DC gegenüber DC geltend zu machen.

5.2. DC behält sich vor, den Ferienhausmietpreis im Falle der Erhöhung der Abgaben für bestimmte Leistungen oder einer Änderung der für die betreffende Reise gel­tenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:

5.2.1. Werden die bei Abschluss des Ferienhausmietvertrages bestehenden Abgaben gegenüber DC erhöht, so kann der Ferienhausmietpreis um den entspre­chenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden

5.2.2. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Ferienhausmietver­trages kann der Ferienhausmietpreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich der Ferienhausaufenthalt dadurch für DC verteuert hat.

5.2.3. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Ferienhausaufenthaltstermin mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für DC nicht vorhersehbar waren.

5.2.4. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Ferienhausmietpreises hat DC den Kunden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Ferienhausaufenthaltsantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 Prozent ist der Kunde berechtigt, ohne Gründe vom Ferienhausmietvertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn DC in der Lage ist, einen solchen Ferienhausaufenthalt ohne Mehrpreis für den ­Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diesen Anspruch ­unverzüglich nach der Mitteilung DC´s über die Preiserhöhung gegenüber DC ­geltend zu machen.

6. Rücktritt durch den Kunden

Der Kunde kann bis zum Beginn des Ferienhausaufenthaltes jederzeit durch Erklä­rung gegenüber DC von seinem Vertrag zurücktreten. Tritt der Kunde von dem Vertrag zurück oder tritt er den Aufenthalt nicht an, so kann DC Ersatz für die von DC getroffenen Vorkehrungen für den Ferienhausaufenthalt und für DC’s Aufwendungen verlangen. Bei Berechnungen des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Leistung zu berück­sichtigen. Es bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt des Ferienhausaufenthaltes DC kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von DC in der Pauschale (siehe unten) ausgewiesenen Kosten. Die pauschalierten Ansprüche auf Rücktrittsgebühren betragen in der Regel bei Rücktritt des Kunden:

6.1. Bis zum 60. Tag vor der Anreise 25% des Preises, mindestens jedoch EUR 65,00.

6.2. Ab dem 59. bis 35. Tag vor der Anreise 50% des Preises, mindestens jedoch EUR 65,00.

6.3. Ab dem 34. Tag bis zum 1. Tag vor der Anreise 80% des Preises.

6.4. Am Anreisetag oder bei Nichterscheinen 100% des Preises.

7. Umbuchungen

Auf Wunsch des Kunden nimmt DC – soweit möglich – Umbuchungen bis zum 60. Tag vor Antritt des Aufenthaltes vor. Dafür erhebt DC eine Umbuchungspauschale von EUR 65,00. Der Kunde kann jederzeit nachweisen, dass keine oder geringere Kosten, als die vorstehende Umbuchungspauschale, durch die Umbuchung ent­standen sind. Spätere Änderungen bzw. Umbuchungen können nur nach Rücktritt vom Vertrag zu den oben genannten Bedingungen (vgl. Ziffer 6.) bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.

8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde, aus von DC nicht zu vertretenden Gründen, Leistungen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung.

9. Rücktritt und Kündigung durch DC

In folgenden Fällen kann DC vor Antritt des Ferienhausaufenthaltes vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt des Aufenthaltes den Vertrag kündigen:

9.1. Ohne Einhaltung einer Frist Wenn der Kunde oder eine der ihn begleitenden Personen das Ferienhaus trotz Abmahnung durch den Eigentümer oder DC nachhaltig unpfleglich behandelt oder sich in grobem Maße vertragswidrig verhält, ist die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt. In diesem Falle ist die Einbehaltung des Preises bis auf den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt ist, gerechtfertigt. Eventuelle Mehrkosten für den Rücktransport trägt der Kunde.

9.2. Bis 4 Wochen vor Antritt Wenn die Bereitstellung des Ferienhauses nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für DC deshalb nicht zumutbar ist, weil der Eigentümer des Ferienhauses aus unvorhersehbaren Gründen den mit DC geschlossenen Vertrag nicht einhalten kann. Dieses Rücktrittsrecht von DC besteht jedoch nur, wenn DC die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat und wenn DC die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweist und wenn DC dem Kunden ein vergleichbares Objekt angebo­ten und unterbreitet hat. Akzeptiert der Kunde das vergleichbare Ersatzobjekt dann nicht, so kann DC vom Kündigungsrecht Gebrauch machen. Der Kunde erhält den ggf. bereits gezahlten Preis zurück.

9.3. Nach Mahnung und Fristsetzung Wenn der Kunde entgegen Ziffer 2. dieser Mietbedingungen seinen Zahlungsver­pflichtungen nicht nachkommt, so wird DC ihm eine Mahnung unter Fristsetzung und Kündigungsandrohung zusenden, nach deren Fristablauf dann DC berechtigt ist, den Vertrag zu kündigen. In diesem Falle gelten die Regelungen zu den Stornopau­schalen gemäß Ziffer 6.

10. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird der Aufenthalt infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (z.B. Krieg, Streik, Aussperrung, Öl- und Benzineinschränkungen, Grenz­schließungen, Epidemien, Natur- und Verunreinigungskatastrophen usw.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl DC als auch der Kunde den Vertrag nur nach Maßgabe der Vorschrift des § 651 j BGB kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann DC für die bereits erbrachten oder zur Beendigung des Aufenthaltes noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

11. Haftung / Gewährleistung / Haftungsbegrenzung

11.1. DC haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung; die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Ferienhäuser bzw. der Ferienhaus­eigentümer; die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Ferienhäuser. DC haftet jedoch nicht für die Angaben in anderen Haus-, Orts- oder Schiffs­prospekten, weil auf deren Entstehung und Inhalt DC keinen Einfluss nehmen und deren Richtigkeit nicht überprüfen kann; die ordnungsgemäße Erbringung des vertraglich vereinbarten Ferienhausaufent­haltes.

11.2. Die Gewährleistung von DC

11.2.1. Abhilfe Wird der Ferienhausaufenthalt nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. DC kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnis­mäßigen Aufwand erfordert. DC kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, indem DC eine gleichwertige Ersatz­leistung erbringt. DC kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnis­mäßigen Aufwand erfordert.

11.2.2. Minderung Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung des Ferienhausaufenthaltes kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Ferienhausmietpreises ver­langen (Minderung). Der Ferienhausmietpreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert des Ferienhausaufenthaltes in mangel­freiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Kunde schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

11.2.3. Kündigung Wird der Ferienhausaufenthalt infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet DC innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Ferienhausmietvertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schrift­liche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden der Ferienhausaufent­halt infolge eines Mangels aus wichtigem, erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von DC verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Der Kunde schuldet DC den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfal­lenen Teil des Ferienhausmietpreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

11.2.4. Schadensersatz Der Kunde kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel des Ferienhausaufent­haltes beruht auf einem Umstand, den DC nicht zu vertreten hat.

11.3. Beschränkung der Haftung

11.3.1. Die vertragliche Haftung von DC für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Ferienhausmietpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbei­geführt wird oder soweit DC für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines ­Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

11.3.2. Für alle gegen DC gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet DC bei Sachschäden bis EUR 4.100,00; übersteigt der dreifache Ferienhausmietpreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Ferienhaus­mietpreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.

11.3.3. Eine Haftung von DC für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit ­Leistungen, die der Kunde ohne Vermittlung von DC direkt gebucht und in Anspruch genommen hat (zum Beispiel Sportveranstaltungen, Ausflüge, Besuche usw.), kommt nicht in Betracht.

11.3.4. Ein Schadensersatzanspruch gegen DC ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger (zum Beispiel Ferienhauseigentümer) zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

11.3.5. Die Beteiligung an Sport- und andere Ferienaktivitäten muss der Kunde selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollte der Kunde vor Inanspruch­nahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienak­tivitäten auftreten, haftet DC nur, wenn DC ein Verschulden trifft.

12. Krankheitsfall

12.1. Kosten, die durch Krankheit während des Ferienhausaufenthaltes entstehen, hat der Kunde selbst zu tragen. Ausgaben für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport des Kunden hat dieser selbst zu tragen. Wenn der Gesundheitszustand des Kunden zu Bedenken Anlass gibt, empfiehlt DC dringend, vor Buchung des Aufenthaltes einen Arzt aufzusuchen.

12.2. Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen bei Buchung den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Bei Buchungen von Ferienwohnungen in den Danland-Ferienparks ist eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RVV Plus) bereits im Ferienhausmietpreis enthalten.

13. Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

13.1. DC steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem der Ferienhaus­aufenthalt angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesund­heitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Antritt des Ferienhaus­aufenthaltes zu unterrichten. Auch wenn Dänemark inzwischen dem Schengener Abkommen beigetreten ist und die bisherigen Grenzkontrollen abgeschafft wurden, so benötigen Kunden mit deutscher Staatsangehörigkeit als Angehörige eines Mit­gliedstaates der Europäischen Union für die Einreise in Dänemark weiterhin einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass. Auch Kinder benötigen gültige Reisedokumente. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Kon­sulat Auskunft. DC haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde DC mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass DC die Verzögerung zu vertreten hat. Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung des Ferienhausaufenthaltes wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von DC bedingt sind.

13.2. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz- sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Infor­mationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, wird verwiesen.

  1. Anschriften und Obliegenheiten / Verjährung

14.1.1. Die Anschrift der DanCenter A/S lautet wie folgt: DanCenter A/S, Lyngbyvej 20, DK-2100 København Ø, Tel: 0045 70130000, Fax: 0045 70137070, E-Mail: booking@dancenter.com.

14.1.2. Die Anschrift der Zweigniederlassung der DanCenter A/S in Deutschland, die u.a. die in Deutschland getätigten Buchungen bearbeitet und an die Hauptnieder­lassung der DanCenter A/S nach Dänemark weiterleitet, lautet wie folgt: DanCenter A/S, Spitalerstraße 16, 20095 Hamburg,Tel: 040 309703-0, Fax: 040 32759, E-Mail: reservierung@dancenter.com.

14.2. Name und Anschrift des Insolvenzversicherers (vgl. Sicherungsschein) lauten wie folgt: Der Insolvenzversicherer ist die Generali Versicherung AG mit der Versicherung „REISEGARANT“. Die Anschrift der Schadenregulierungsstelle lautet Europäische Reiseversicherung AG, Rosenheimer Str. 116, 81669 München.

14.3. Sie können über DC eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV Plus) abschließen, vgl. nachstehende Ziffer 16.

14.4. DC wünscht allen Kunden einen angenehmen Ferienhausaufenthalt. Sollte es doch zu Schwierigkeiten kommen, sollte sich der Kunde an den Ferienhauseigen­tümer, den örtlichen Vertreter oder das örtliche DC-Büro wenden.

14.5. Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstan­dungen unverzüglich DC zur Kenntnis zu geben. Des Weiteren obliegt es dem Kunden, vor der Kündigung des Vertrages DC eine angemessene Frist zur Abhilfelei­stung zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder von DC verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

14.6. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung des Ferienhausaufent­haltes (reisevertragliche Ansprüche) hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung des Ferienhausaufenthaltes gegenüber DC unter folgenden Adressen geltend zu machen:

14.6.1. Hauptniederlassung: DanCenter A/S, Lyngbyvej 20, DK-2100 København Ø, Tel: 0045 70130000, Fax: 0045 70137070, E-Mail: booking@dancenter.com oder

14.6.2. Zweigniederlassung: DanCenter A/S, Spitalerstraße 16, 20095 Hamburg, Tel: 040 309703-0, Fax: 040 327591, E-Mail: reservierung@dancenter.com.

14.6.3. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

14.7. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651 c – f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtver­letzung von DC oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von DC beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von DC oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von DC beruhen. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651 c – f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung der vorgenannten Ansprüche beginnt mit dem Tag, an dem der Ferien­hausaufenthalt nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und DC Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder DC die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

15. Reisen Minderjähriger

Bei Reisen Minderjähriger können die in der Buchung angegebenen aber nicht mitgereisten Personen (z.B. Eltern) eine unmittelbare Verbindung zu dem Kind und dessen Ferienhaus durch einen Anruf in der unter Ziffer 14. angegebenen Zentrale herstellen. Dort wird deutsch gesprochen und der anrufenden Person wird geholfen, gegebenenfalls unter Einschaltung des örtlichen DC-Büros, mit dem Kind Kontakt aufzunehmen.

16. Versicherungen

Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften übersendet DC zusammen mit der Bestätigung und dem „Haus-Voucher“ an den Kunden einen Sicherungsschein mit den Bedingungen für die Reise-Ausfall-Teilversicherung (BRTV). Hierdurch wird der Kunde gegen die Insolvenz von DC geschützt. Bitte beachten Sie, dass der Ferienhausmietpreis keine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung enthält, mit Ausnahme der Buchung von Ferienwohnungen in den Danland-Ferienparks, vgl. Ziffer 12.2. DC empfiehlt zu Ihrer eigenen Sicherheit den Abschluss einer Reise-Rücktritts­kosten-Versicherung. Sie können eine derartige Versicherung (RRV Plus) auch über DC bei der Gouda Rejseforsikring, einer Zweigniederlassung der Gouda Travel ­Insurance (Niederlande) abschließen.

17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Geschäftsbedingungen bzw. des gesamten Vertrages zur Folge.

18. Aufrechnungsverbot

Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche auf Zahlung des vereinbarten Preises die Aufrechnung zu erklären. Dieses gilt jedoch nicht für unbestrittene bezie­hungsweise rechtskräftig festgestellte Forderungen.

19. Abtretungsverbot

Eine Abtretung von Ansprüchen eines Reiseteilnehmers gegen DC an andere Reise­teilnehmer, Dritte, auch Ehegatte und Verwandte, ist ausgeschlossen.

20. Kleines Ferienhaus-ABC

Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auch das nachstehende „Kleine Ferienhaus-ABC“, mit dem DC seinen Kunden Erklärungen und Hinweise für den Ferienhausaufenthalt in alphabethischer Reihenfolge gibt:

• Abflüsse: Werfen Sie niemals Windeln, Watte u.ä. in die Toilette, um eine Verstop­fung der Rohre zu verhindern. Falls dieses doch einmal der Fall sein sollte oder die Sickergrube voll ist, wenden Sie sich bitte an das DC-Büro.

• Allergie: Beachten Sie, dass auch Häuser in denen keine Haustiere erlaubt sind, evtl. Allergien hervorrufen können, denn wir haben keinen Einfluss auf Pollenflug, Hausstaub usw. Bitte beachten Sie ferner, dass wir trotz Ausschreibungshinweis bezüglich des Haustierverbots (fehlendes bzw. durchgestrichenes Hundesymbol in der Hausbeschreibung) leider keine Garantie dafür übernehmen können, dass sich nicht doch Haustiere im Ferienhaus aufgehalten haben können.

• Angelschein/Angelkarte: In allen natürlichen dänischen Gewässern und Seen ist für das Angeln ein Angelschein erforderlich. Der Angelschein, der grundsätzlich für ein Jahr gilt, ist bei den Postämtern, örtlichen Fremdenverkehrsbüros, in größeren Angelgeschäften oder auch online unter www.fisketegn.dk erhältlich. Es besteht auch die Möglichkeit, Tages- oder Wochenscheine er erwerben. Da das Fischrecht für dänische Seen und Flüsse verpachtet wird, müssen für viele verpachtete ­Gewässer zusätzlich zum Angelschein Angelkarten erworben werden.

• Annex: Ein Annex ist ein selbständiges kleines Gebäude auf dem Grundstück des Ferienhauses mit zusätzlichen Schlafplätzen. In einem Annex befinden sich in der Regel weder Küche noch Dusche noch WC.

• An- und Abreise: Wenn nicht anders vereinbart, steht das Ferienhaus von sonna­bends 16.00 Uhr bis sonnabends 10.00 Uhr zur Verfügung. Für die Danland-Ferien­parks gilt eine tägliche Anreise ab 15.00 Uhr bzw. Abreise bis 11.00 Uhr.

• Ausstattung: Alle Häuser sind komplett zum Selbsthaushalt ausgestattet. Bett­wäsche, Geschirrtücher, Tischdecken u.ä. müssen vom Kunden selbst mitgebracht werden. Wenn Sie Kinder unter 2 Jahren haben, bringen Sie bitte ein Kinderbett mit oder bestellen Sie dieses im örtlichen DC-Büro. Die nachstehend aufgeführten leihbaren Gegenstände müssen von Ihnen beim DC-Büro abgeholt und nach Ende des Ferienhausaufenthaltes dort wieder abgeliefert werden. Die Leihgebühren betragen für Ferienhäuser:

Kinderbett DKK 95,00 pro Woche Kinderstuhl DKK 95,00 pro Woche Gästeklappbett DKK 95,00 pro Woche Wäschepaket A DKK 95,00 per Satz Wäschepaket B DKK 135,00 per Satz

Wäschepaket A: Enthält Bettbezug, Kissenbezug und Bettlaken für eine Person. Wäschepaket B: Enthält Bettbezug, Kissenbezug und Bettlaken für eine Person, zusätzlich 1 großes Handtuch, 1 kleines Handtuch, 1 Geschirrtuch und Abwasch­lappen. Wir weisen darauf hin, dass die Servicebüros die vorbezeichneten Extraausstat­tungen möglicherweise nicht oder nicht in ausreichender Anzahl vorhalten, so dass wir empfehlen, vor Ankunft per E-Mail / Telefon / Telefax beim zuständigen Service­büro vor Ort (siehe Angaben auf der Buchungsbestätigung) die Extraausstattung zu bestellen. Einzelne lokale Partner (zum Beispiel in Ferienparks) können zum Teil abweichende Preise für die oben genannten Extras berechnen.

• Badezuber: Ein größerer draußen befindlicher Holzzuber, der mit Hilfe von Holz­scheiten erwärmt werden kann. Er bietet je nach Größe Platz für 4-8 Personen. DC führt (anders als bei Swimmingpools) keinen Service für Badezuber durch, so dass Sie sich selbst um die Wasserqualität kümmern müssen, da DC hierfür keine Gewähr übernimmt.

• Betten: Vielfach Schaumstoffmatratzen auf Lattenrosten. Standardmaße: 180-190x70-85 cm. „Dreiviertelbetten“ sind Doppelbetten mit einer Matratze, die 120-140 cm breit sein kann. Ein Doppelbett kann auch aus zwei zusammengestellten Einzelbetten bestehen.

• Bootsbenutzung: Falls zum Haus ein Boot gehört, darf dieses nur mit Anker, Ankertau, zwei Rudern und Rudergabeln benutzt werden, von Kindern unter 16 ­Jahren nur in Begleitung Erwachsener. Es müssen Rettungswesten getragen ­werden. Nach Gebrauch ist das Boot vor Hochwasser geschützt an den Strand zu ziehen. Werden diese Vorschriften – oder eventuelle weitere Anweisungen des Eigentümers – missachtet und haben die Ferienhausmieter dieses zu vertreten, müssen sie für die Schäden aufkommen.

• Dusche (Brause): Meistens Handbrause mit Wandhalterung und oft ohne Dusch­vorhang. Ablauf vielfach über den Fußboden. Warmwasserboiler heizt 30-60 Liter, also etwa ein Duschbad. Ein Boiler wärmt neues Wasser schnell wieder auf.

• Endreinigung: Bei der Abreise ist das Ferienhaus gereinigt zu hinterlassen (vgl. Ziffer 3.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen). Wenn Sie keine Lust haben, die Endreinigung selbst vorzunehmen, können Sie bei den örtlichen DC-Büros eine Endreinigung bestellen. Bei vielen Hausbeschreibungen sind die Kosten für eine in den DC-Büros bestellbare Endreinigung einzeln angegeben. Sofern bei einigen Ferienhäusern die Endreinigung im Ferienhausmietpreis enthalten ist, so wird bei der jeweiligen Hausbeschreibung darauf hingewiesen. Es ergeben sich dann bei der jeweiligen Hausbeschreibung unterschiedliche Wochenpreise. Der jeweils höhere Preis der jeweiligen Saison betrifft den Preis für die erste Woche (inklusive Endrei­nigung), der jeweils geringere Preis der jeweiligen Saison gilt für die Verlängerungs­wochen, da die Endreinigung am Ende der gebuchten Reise erfolgt und nur einmal (mit dem Mietpreis für die erste Woche) zu zahlen ist. Bei den Danland-Ferienparks ist die Endreinigung jeweils im Mietpreis enthalten.

• Entfernungsangaben: Sind geschätzt und meistens Luftlinie. Die Angaben zur Entfernung zum nächsten Gewässer bedeuten nicht, dass dort ein Badestrand vor­handen ist. Bei Einkauf ist der nächste „Laden“ mit notwendigsten Bedarfsartikeln gemeint, oftmals Saisongeschäfte. Da kurzfristige Schließungen von Restaurants und Geschäften vorkommen können, übernimmt DC für diese Angaben keine Gewähr.

• Erwärmung des Ferienhauses: Wir machen Sie höflichst darauf aufmerksam, dass das Haus bei Ihrer Ankunft möglicherweise nicht aufgeheizt ist.

• Fahrräder, Ruderboote, Spielgeräte und Gartenmöbel: Soweit nicht im Katalog als Leistungsmerkmal benannt, handelt es sich um Extras, die auf die ­Preisgestaltung keinen Einfluss haben. Für die Bereitstellung und ­Funktionstüchtigkeit derartiger Extras kann DC daher keine Verantwortung übernehmen, dieses gilt auch für even­tuell entstehende Personen- oder Sachschäden bei der Nutzung derartiger Extras wie zum Bespiel Spielgeräte, Trampolin etc. Gartenmöbel und der Grill sind für die Nutzung im Freien bestimmt und es kann daher nicht vorausgesetzt werden, dass diese Gegenstände bei Anreise gereinigt sind.

• Ferienhaus: Fast alle dänischen Ferienhäuser gehören Privatbesitzern. Deshalb sind sie nicht genormt, sondern individuell und persönlich ausgestattet. Die DanCenter-Kategorisierung ist nur ein ungefährer Anhaltspunkt, um die Auswahl zu erleichtern. Auch Häuser gleichen Qualitätsstandards sind nicht exakt miteinander vergleichbar. Doch allen Ferienhäusern ist die sprichwörtliche Gemütlichkeit gemeinsam.

• Größenangaben in qm: Die Flächenangaben für dänische Ferienhäuser werden in der Katalogbeschreibung (anders als in Deutschland) nach Bruttoflächen (Quadrat­meter der umbauten Flächen) vorgenommen.

• Haustiere (Kampfhunde): Die kostenlose Mitnahme von bis zu zwei Haustieren ist nur in Ferienhäusern mit Hundesymbol möglich, vergleiche Ziffer 3.6. der AGB. Tiere müssen aufgrund eines Chips (seit Juli 2011 zählt in der EU nur noch der Chip) identifiziert werden können. Für die Einreise nach Dänemark mit einem Hund ist ein internationaler Impfpass (EU-Heimtierausweis) erforderlich. Die letzte Tollwutimpfung oder Nachimpfung darf nicht älter sein, als die Einsetzung des Chips. Eine neue Impfung muss mindestens drei Wochen vor der Einreise durchgeführt worden sein. Das Mitbringen von Kampfhunden nach Dänemark unterliegt besonderen dänischen Bestimmungen, die je nach Rasse unterschiedlich sind. Ab dem 1. Juli 2010 ist die Liste über verbotene Hunde in Dänemark erweitert worden. Die Haltung, Zucht und Einfuhr von 13 Hunderassen und auch von Kreuzungen mit diesen Hunderassen ist in Dänemark ab diesem Zeitpunkt verboten. Diese Bestimmungen gelten auch für Touristen, die mit Hunden in Dänemark einreisen. Auskunft über die betroffenen Hunderassen geben die dänischen Konsulate in Deutschland sowie das dänische Fremdenverkehrsamt. An den dänischen Stränden besteht vom 1. April bis zum 30. September die Pflicht, Hunde an der Leine zu führen (Leinenpflicht). In dänischen Wäldern besteht diese Pflicht ganzjährig. Wir empfehlen den Abschluss einer Hun­deversicherung. Bitte beachten Sie, dass wir trotz Ausschreibungshinweis bezüglich des Haustier­verbots (fehlendes bzw. durchgestrichenes Hundesymbol in der Hausbeschreibung) leider keine Garantie dafür übernehmen können, dass sich nicht doch Haustiere im Ferienhaus aufgehalten haben können.

Bei den Danland-Ferienparks ist die Mitnahme von Haustieren kostenpflichtig. Die Kosten von DKK 275,00 pro Haustier und Aufenthalt sind im Ferienpark zu entrichten.

• Hems: Ein zum unteren Wohnbereich hin offener Raum im Obergeschoss, oftmals über eine steile Treppe zu erreichen und meist nur mit Matratzen ausgelegt, also kein vollwertiges Schlafzimmer.

• Internet: Sofern bei den einzelnen Ferienhausbeschreibungen nicht auf einen im Ferienhaus vorhandenen Internetanschluss ausdrücklich hingewiesen wird, kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein Internetanschluss vorhanden ist. Sollte der Hauseigentümer in diesen Fällen gleichwohl einen Internetanschluss geschaffen haben, so handelt es sich nicht um eine Leistung von DC und DC kann für eine ggf. nicht funktionierende, instabile oder zu langsame Internetverbindung nicht haftbar gemacht werden. Der Verbrauch ist begrenzt und Streaming ist vielfach nicht mög­lich. Der Internetanschluss ist für den Geschäftskundengebrauch nicht geeignet.

• Kamin: Nicht immer gemauert, oft ein gemütlicher eiserner Ofen mit wahlweise offener und geschlossener Feuerstelle (auch Kaminofen genannt).

• Kaminholz: Bitte verbrennen Sie kein Treibholz vom Strand, da dieses salzhaltig ist und den Kamin/Ofen zerstören kann. Kaminholz bekommen Sie überall bei den örtlichen Kaufleuten. Das örtliche DC-Büro ist behilflich.

• Kinderbetten: Nur wenn es ausdrücklich in der Beschreibung erwähnt wird, ist ein Kinderbett im Ferienhaus vorhanden. Dieses ist in der Regel ein Kinderreisebett, wie es anderenfalls auch im örtlichen DC-Büro gegen eine wöchentliche Gebühr ausgeliehen werden kann, das für Kinder bis maximal drei Jahre geeignet ist. Bett­decke, Kopfkissen und Unterlagen müssen mitgebracht werden. Wer ein Reisebett mitbringt, kann nicht sicher sein, dass im Elternschlafzimmer ausreichend Platz dafür ist. Das örtliche DC-Büro erteilt Auskunft. In den Ferienhäusern gibt es keine Wickelkommoden. Nur wenn ebenfalls ausdrücklich erwähnt, stehen Kinderhoch­stühle zur Verfügung; sie werden im örtlichen DC-Büro gegen eine wöchentliche Gebühr verliehen.

• Klassische Häuser: weisen drei Sterne auf und sind mit einer Standardausstattung ausgerüstet, an die keine höheren Ansprüche gestellt werden dürfen.

• Lärmbelästigung: Auch in Ihrem Urlaub geht für die Dänen der Alltag weiter: Für entsprechende Geräuschkulissen durch z.B. Bauarbeiter, Straßenverkehr oder Manöver ist DC nicht verantwortlich.

• Liegen/Zusatzschlafplätze: In der Regel handelt es sich bei Liegen oder Zusatz­schlafplätzen um einfache Schlafsofas, eine Liege oder einfache lose Schaumstoff­matratzen, die zur Schaffung von Zusatzschlafplätzen einfach auf den Fußboden gelegt werden.

• Mietdauer und Wechseltage: Alle Ferienhäuser werden in der Regel nur wochen­weise vermietet. Der Mieterwechsel findet fast immer (wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde) sonnabends statt. Am Ankunftstag sollten Sie sich kurz nach 16.00 Uhr an Ihrem Ferienhaus einfinden, falls nicht im Vertrag ein anderer Übergabemodus für den Ferienhausschlüssel vereinbart wurde. Die Abreise muss spätestens um 10.00 Uhr erfolgt sein. Für die Danland-Ferienparks gilt dagegen eine wahlfreie tägliche An- bzw. Abreise mit einem Mindestaufenthalt von 2 Nächten.

• Militärübungen: In folgenden dänischen Gebieten können im Umkreis von ca. 20 km militärische Übungen vorkommen: Blavand, Henne, Vejers, Oksbøl, Tranum, Nymindegab, Rømø, Jægerspris, Vestre Sømarken, Boderne, Sjællands Odde, Halk, Hevring. In der Hauptsaison sind diese Übungen auf ein Minimum reduziert (siehe Lärmbelästigung).

• Mitzubringen: Mitgebracht werden müssen: Bettwäsche, Bade-, Hand- und Geschirrtücher, Wischlappen, evtl. Bettdecke, Kopfkissen und Unterlage für Kinder­bett, Reinigungsmittel für Abwasch und Hausputz sowie Toilettenpapier. Bettwäsche und Handtücher können auch gegen Gebühr im örtlichen DC-Büro ausgeliehen werden (siehe „Ausstattung“).

• Modellfotos/Zeichnungen: Ferienhäuser, die bei Drucklegung noch im Bau befindlich waren oder gerade umgebaut werden, sind durch Modellfotos oder Zeich­nungen illustriert. Abweichungen in Bezug auf die Inneneinrichtung können vorkom­men. Bei neu errichteten Ferienhäusern kann nicht vorausgesetzt werden, dass die Außenflächen – wie beispielsweise Rasenflächen – bereits dicht bewachsen sind.

• Müllabfuhr: Müllabfuhr wird nicht immer bei Ein- und Auszug vorgenommen, ­sondern meistens im Laufe der Woche.

• Naturgrundstück: Natürlich belassenes, je nach Gegend mit Wiese, Dünengras, Wald oder Heide bewachsenes Grundstück; naturgemäß können manchmal nicht alle Freizeitaktivitäten auf diesen Grundstücken durchgeführt werden.

• Nebenkosten: Verbrauchsunabhängige Nebenkosten sind im Reisepreis enthalten. Falls das Ferienhaus über einen Kamin/Ofen verfügt, müssen sich die Kunden selbst mit Kaminholz versorgen. Strom bzw. Heizung, Wasser, Gas werden nach Verbrauch abgerechnet. Die Abrechnung für diesen Verbrauch und die Kaution (vgl. Ziffer 3.5.) geschieht in der jeweiligen Landeswährung bei Rückgabe des Schlüssels an den Eigentümer/Schlüsselverwalter/örtliches DC-Büro. Sofern das Ferienhaus über einen Pool verfügt, möchten Sie bitte beachten, dass der Pool zum Beispiel wegen der dauerhaft notwendigen Beheizung des Poolwassers bzw. Klimatisierung des Poolraumes einen ständigen Energieverbrauch verursacht. Sofern Sie vorzeitig abreisen, werden Ihnen die durch den Pool verursachten ver­brauchsabhängigen Nebenkosten für die Zeit bis zum vertraglich vorgesehenen Mietende berechnet.

• Nichtraucherhäuser: In einigen unserer Ferienhäuser ist das Rauchen uner­wünscht. Wir bitten unsere Feriengäste die Einhaltung eines Rauchverbotes zu respektieren. DC kann jedoch keine Garantie für ein rauchfreies Haus übernehmen. Einen entsprechenden Hinweis zu Nichtraucherhäusern finden Sie bei unseren ein­zelnen Hausbeschreibungen.

• Öffnungszeiten: Soweit Öffnungszeiten von Sport- und Freizeiteinrichtungen, wie zum Beispiel Surfschulen, Tennisplätzen, Schwimmhallen etc. angegeben wurden, so weisen wir darauf hin, dass diese Öffnungszeiten abhängig von der Saison ­abweichen können.

• Örtliches DC-Büro: DanCenter hat ein Netz von örtlichen DC-Büros, die auch bei eventuellen Schäden, Mängeln und sonstigen Reklamationen Ansprechpartner des Kunden sind.

• Reklamation: Eventuelle Reklamationen sind umgehend dem nächsten örtlichen DC-Büro zu melden, damit wir helfen können (vgl. auch Ziffer 14. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen).

• Schäden: Eventuelle Schäden am Ferienhaus oder dessen Inventar, die während Ihres Aufenthaltes entstehen, müssen DanCenter unverzüglich gemeldet werden. Für diese Schäden haften Sie ggf. selbst und die Schäden müssen dem Ferienhaus­eigentümer erstattet werden.

• Schrankplatz: ist vielfach begrenzt. Regale mit oder ohne Vorhang nicht unge­wöhnlich.

• Solarium: Hiermit ist meistens ein einfaches Solarium (häufig über einem Bett montiert) mit Bestrahlung von oben gemeint, seltener das sog. Sandwichsolarium mit Bestrahlung von oben und unten.

• Strand: Die Küsten Dänemarks sind sehr vielfältig: Sandstrände mit Flachdünen, Sandsteilküste und Kieselstrände, wunderschön und immer Naturstrand. Dies heißt auch: Wind und Wellen können manche Küste von Jahr zu Jahr verändern!

• Strom: Stromzähler sowie andere Zähler, die verbrauchsabhängige ­Nebenkosten erfassen, müssen bei An- und Abreise vom Mieter abgelesen und in das bei der Anreise übergebene Abrechnungsformular eingetragen werden. Wichtig: In ­Dänemark sind die Stromzähler so eingestellt, dass nur die vollen Kilowattstunden angezeigt werden. Dabei ist ein Komma auf dem Zähler ebenso zu ignorieren wie rote oder schwarze Zahlen auf der Skala. Es gilt also immer nur die Gesamtzahl. Die Differenz zwischen An- und Abreise (Verbrauch) ist mit dem im Formular ange­gebenen Preis pro kW/h zu multiplizieren. Gleiches gilt für andere Zähler etc. Die errechneten verbrauchsabhängigen Kosten (auch evtl. für Kaminholz) werden bei Rückgabe des Schlüssels im örtlichen DC-Büro entrichtet. Die Kaution wird dann kurzfristig erstattet, vergleiche Ziffer 3.5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Tipp: Um zu überschlagen, was Sie an Stromkosten zu zahlen haben, notieren Sie sich nach 24 Stunden die Anzahl der verbrauchten kW/h und multiplizieren Sie diese mit dem Preis pro kW/h und der Anzahl Ihrer Urlaubstage. Verbrauchsabhängige Energiekosten lassen sich dadurch reduzieren, indem Sie besonders starke Ener­gieverbraucher, wie elektrische Heizkörper, Fußbodenheizung, Sauna, Whirlpool und Solarium sparsam – evtl. in Absprache mit allen Ferienhausbewohnern – benutzen. Auch in der kühleren Jahreszeit müssen beispielsweise nachts nicht alle Heizkörper angeschaltet bleiben.

• Swimmingpoolhäuser: Durch DanCenter-Mitarbeiter erfolgt eine wöchentliche Kontrolle des Systems und des Wassers, um die optimale Benutzung zu gewährlei­sten. Bitte beachten Sie die im Haus befindlichen oder durch das örtliche DC-Büro ausgehändigten Baderegeln. Die Temperatur des Swimmingpoolwassers ist stan­dardmäßig auf 24 Grad eingestellt und eine höhere Temperatur kann nicht erwartet werden.

• Technische Geräte: Falls wider Erwarten technische Geräte ausfallen sollten, werden unsere örtlichen DC-Büros sich sofort nach Mitteilung um schnelle Abhilfe bemühen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, falls dieses ein wenig Zeit beanspru­chen sollte.

• Telefon: Die Vorwahl für Telefonate von Dänemark nach Deutschland lautet: 0049...; die Vorwahl für Telefonate von Deutschland nach Dänemark lautet: 0045 ...

• Terrassen: Fast alle dänischen Ferienhäuser haben eine oder mehrere windge­schützte Terrassen, die teilweise überdacht sind. Sie befinden sich zu ebener Erde und sind mit Holz, Fliesen oder Kieselsteinen ausgelegt.

• Treppen: In Ferienhäusern sind die Treppen vielfach recht steil. Für Kleinkinder und Gehbehinderte nicht immer geeignet.

• Trinkwasser: In einigen Regionen Dänemarks kann eine leichte Verfärbung des Trinkwassers vorkommen. Dieses verringert die einwandfreie Qualität des dänischen Trinkwassers jedoch nicht.

• TV: In den dänischen Ferienhäusern meist nur mit skandinavischen Programmen, siehe jeweilige Hausbeschreibung.

• Ungeziefer: Die meisten Ferienhäuser befinden sich in der freien Natur, daher ist gelegentlich mit Insekten u.ä. (Wespen, Ameisen, Mäuse, Ohrenkneifer usw.) zu rechnen.

• Währung: Dänemark ist nicht der Eurozone beigetreten. Zahlungsmittel in ­Dänemark ist weiterhin die dänische Krone (Stand: Oktober 2014).

• Whirlpool: Größere Badewanne oder Becken mit sprudelnder Unterwassermas­sage, je nach Größe mit Platz für ca. 1-8 Personen. Je nach Typ erfolgt eine wöchent­liche Kontrolle des Whirlpools durch DanCenter-Mitarbeiter. Bitte beachten Sie die im Haus befindlichen oder durch das DC-Büro ausgehändigten Benutzungsregeln.