Allgemeine Geschäftsbedingungen des DanCenters und Kleines Ferienhaus-ABC, gültig für alle Buchungen ab 09.08.2023

Lieber Ferienhausgast,

Bitte lesen Sie unsere nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gründlich durch, die Ihnen vor der Buchung übermittelt werden, denn mit Abschluss des Reisevertrages erkennen Sie unsere AGB an.

Seit dem 01.07.2018 gilt in Deutschland ein neues Reiserecht, welches jedoch auf Ferienhausbuchungen bei uns nicht anwendbar ist. Im Übrigen bleibt es bei der Anwendbarkeit deutschen Rechts, insbesondere der Vorschriften über Mietverträge. Die nachfolgenden Bestimmungen (AGB) ergänzen diese gesetzlichen Vorschriften und füllen diese aus.

Die nachstehenden AGB gelten bezüglich der in Norwegen, Schweden, Deutschland (außer Schleswig-Holstein und Niedersachsen) und im restlichen Europa (ausgenommen Dänemark) belegenen Ferienhäuser, Ihr Vertragspartner ist die DanCenter A/S.

Die nachstehenden AGB gelten auch bezüglich der in Deutschland (nur Schleswig-Holstein und Niedersachsen) belegenen Ferienhäuser. Ihr Vertragspartner ist in diesem Fall die DanCenter GmbH.

Soweit die nachstehenden AGB nicht ausdrücklich Differenzierungen zwischen der DanCenter A/S und der DanCenter GmbH oder bezüglich einzelner Länder vornehmen, gelten die AGB für alle von DanCenter (nachstehend „DC“ genannt) angebotenen Ferienhäuser.

1. Abschluss des Vertrages

1.1. Bei DanCenter (nachstehend „DC“ genannt) können Ferienhäuser gebucht werden.

Für den Vertrag zwischen DC und seinen Kunden gilt deutsches Recht. Die gesetzlichen Vorschriften werden durch die nachstehenden Bestimmungen ergänzt.

1.2. Mit der Anmeldung bietet der Kunde für die in Norwegen, Schweden, Deutschland (außer Schleswig-Holstein und Niedersachsen) und im restlichen Europa (ausgenommen Dänemark) belegenen Ferienhäuser der dänischen DanCenter A/S den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. In Bezug auf die in Norwegen, Schweden, Deutschland (außer Schleswig-Holstein und Niedersachsen) und im restlichen Europa (ausgenommen Dänemark) belegenen Ferienhäuser erfolgt der Vertragsschluss seitens der DanCenter A/S im Namen und auf Rechnung der jeweiligen Hauseigentümer.

Mit der Anmeldung bietet der Kunde für die in Deutschland (nur Schleswig-Holstein und Niedersachsen) belegenen Ferienhäuser der DanCenter GmbH den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. In Bezug auf diese Ferienhäuser erfolgt der Vertragsschluss seitens der DanCenter GmbH im Namen und auf Rechnung der jeweiligen Hauseigentümer.

Die Anmeldung gegenüber DC kann schriftlich, mündlich, fernmündlich bzw. durch das „Computerreservierungssystem (CRS)“ vorgenommen werden. DC wird die Annahme durch eine schriftliche Bestätigung binnen 2 Wochen erklären.

Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet unter www.dancenter.de oder www.danland.de) wird dem Kunden der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt von DC erläutert. Dabei steht dem Kunden zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung. Soweit der Vertragstext von DC gespeichert wird, wird der Kunde darüber und die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. Ergänzend verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung „Cookies/Datenschutz“. Mit Betätigung des Buttons der Schaltfläche „Zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde DC den Abschluss des Ferienhausmietvertrages verbindlich an. Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) von DC unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung). Die Übermittlung der Buchung (Reiseanmeldung) durch Betätigung des Buttons „Zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Ferienhausmietvertrages entsprechend seiner Buchung (Reiseanmeldung). Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Buchungsbestätigung durch DC beim Kunden zustande, die keiner besonderen Form bedarf und telefonisch, per E-Mail, Fax oder schriftlich erfolgen kann. Die Buchungsbestätigung durch DC erfolgt spätestens 2 Wochen nach der Anmeldung. Erfolgt die Buchungsbestätigung durch DC sofort nach Betätigung des Buttons „Zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm, so kommt der Ferienhausmietvertrag mit Darstellung dieser Buchungsbestätigung zustande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung durch DC über den Eingang der Buchung des Kunden bedarf. In diesem Fall wird dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung von DC angeboten. Die Verbindlichkeit des Ferienhausmietvertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt.

Mit der Bestätigung übersendet DC für die in Norwegen, Schweden und Deutschland (nur Schleswig-Holstein und Niedersachsen) belegenen Ferienhäuser unter anderem den „Haus-Voucher“ mit der Ferienhausadresse.

Bezüglich der in Deutschland (außer Schleswig-Holstein und Niedersachsen) und im restlichen Europa belegenen Ferienhäuser übersendet DC eine Bestätigung. Der „Haus-Voucher“ wird spätestens 2 Wochen vor Anreise von DC an den Kunden übersandt.

Der „Haus-Voucher“ ist von dem Kunden vor Ort bei Mietbeginn dem Hauseigentümer oder dessen Vertreter zu übergeben. Der Kunde erhält dann den Ferienhausschlüssel sowie das Formular zur Eintragung der Zählerstände bei An- und Abreise bezüglich der verbrauchsabhängigen Nebenkosten (Strom bzw. Heizung, Gas, Wasser).

Ein vom Reisebüro mittels des CRS-Reservierungssystems eventuell erstellter Ausdruck stellt nicht die Bestätigung (Vertragsannahme) von DC dar.

1.3. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, ist DC an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Annahme ausdrücklich oder durch Anzahlung erklärt.

1.4. Bis 7 Tage vor Beginn des Ferienhausaufenthaltes kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Ferienhausvertrag eintritt. DC kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen an einen Ferienhausaufenthalt nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen oder wenn dieser die Weitervermittlung des Ferienhauses beabsichtigt. Tritt ein Dritter in den Ferienhausvertrag ein, so haften er und der Kunde DC gegenüber als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Die Mehrkostenpauschale beträgt EUR 65,00. Der Kunde sowie der Dritte können jedoch nachweisen, dass keine oder geringere Kosten, als die vorstehende Pauschale durch die Ersetzung entstanden sind.

1.5. Für Ferienhausmietverträge, die zwischen dem Kunden und DC mithilfe von Fernkommunikationsmitteln – wie zum Beispiel Internet – abgeschlossen wurden, besteht für den Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften kein Widerrufsrecht, § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB. Es bestehen für den Kunden lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte.

2. Bezahlung

2.1. Nach Abschluss des Vertrages wird nach Aushändigung der Bestätigung mit dem ”Haus-Voucher” eine Anzahlung von 25 % des Mietpreises fällig. Der gesamte Mietpreis, abzüglich geleisteter Anzahlung, ist – wegen der Vorleistungspflicht von DC gegenüber den Ferienhauseigentümern – spätestens 4 Wochen vor dem Anreisetag (eingehend bei DC), jedoch frühestens nach erfolgter Buchungsbestätigung durch DC an DC zu bezahlen. Bei Abschluss des Vertrages weniger als 40 Tage vor Antritt des Ferienhausaufenthaltes ist der Gesamtbetrag sofort nach Erhalt der genanten Mietunterlagen zur Zahlung fällig. Hat der Kunde ohne ein vermittelndes Reisebüro direkt bei DC gebucht oder hat sich das vermittelnde Reisebüro für das Direktinkasso durch DC entschieden, erhält der Kunde die Rechnung und die sonstigen Reiseunterlagen direkt von DC und hat die Anzahlung sowie die Restzahlung des Reisepreises direkt an DC zu zahlen. Zahlungen des Kunden an DC können per Überweisung oder mittels Kreditkarte erfolgen. Ohne vollständige Bezahlung des Preises besteht kein Anspruch des Kunden und keine Leistungsverpflichtung von DC bzw. des Ferienhauseigentümers.

2.2. Der Kunde sucht sich ein Ferienhaus aus und nach Eingabe der gewünschten Anreise- und Abreisedaten wird von DC der Ferienhausmietpreis für den gesamten Zeitraum vor der Buchung angezeigt. Bei einigen Ferienhäusern ist die Endreinigung im Ferienhausmietpreis enthalten, vgl. hierzu auch Ziffer 3.3.

2.3. Die Ferienhausmietpreise sind in EURO angegeben.

2.4. Beachten Sie bitte, dass nicht alle Ferienhauszielgebiete der Eurozone beigetreten sind. So ist das gesetzliche Zahlungsmittel in Schweden die Schwedische Krone (SEK) und in Norwegen die Norwegische Krone (NOK).

3. Ferienhaus / Nebenkosten / Kaution etc.

3.1. Das von dem Kunden gebuchte Ferienhaus steht nicht im Eigentum von DC. Ferienhäuser werden von DC lediglich vermittelt. In Bezug auf die in Norwegen, Schweden, Deutschland und im restlichen Europa belegenen Ferienhäuser ist DC von den jeweiligen Hauseigentümern berechtigt, im Namen und für Rechnung der jeweiligen Hauseigentümer zu handeln. DC wird die dem Hauseigentümer zustehende Miete an den Hauseigentümer weiterleiten. DC bleibt für den Kunden gleichwohl Ferienhausvertragspartner.

3.2. Dem „Haus-Voucher“ ist unter anderem der Name des Hauseigentümers sowie die genaue Adresse des Ferienhauses zu entnehmen.

3.3. Das Ferienhaus darf höchstens mit der in der Beschreibung angegebenen Personenzahl benutzt werden. Ein Kind unter 3 Jahren über der Höchstpersonenanzahl hinaus ist zulässig. Bei Überbelegung haben sowohl DC als auch der Eigentümer des Ferienhauses das Recht, überzählige Personen abzuweisen. Die Ferienhäuser können am Anreisetag nicht vor 16.00 Uhr bezogen werden. Das Aufstellen von Wohnwagen und Zelten auf dem Grundstück ist nicht gestattet. Die Reinhaltung des Mietobjekts obliegt dem Kunden. Vor Abreise ist das Ferienhaus in jedem Falle aufzuräumen und auch der Abwasch ist vom Kunden durchzuführen, so dass Geschirr, Besteck und anderes Küchenzubehör gereinigt hinterlassen wird. Des Weiteren hat der Kunde eine Endreinigung des Ferienhauses und des Inventars vor Abreise durchzuführen. Sofern der Kunde die Endreinigung des Ferienhauses und des Inventars nicht selber vornehmen möchte, kann er bei den örtlichen DC-Büros oder den örtlichen Vertretungen gegen Bezahlung eine Endreinigung bestellen. Bei Buchungen über das Internet können Sie auch schon beim Buchungsvorgang unter ”Serviceleistungen” eine Endreinigung bestellen. Das Ferienhaus ist am Abreisetag bis 10.00 Uhr zu räumen. Sofern bei einigen Ferienhäusern die Endreinigung im Ferienhausmietpreis enthalten ist, so wird bei der jeweiligen Hausbeschreibung ausdrücklich darauf hingewiesen.

3.4. Strom, Gas, Wasser und Heizung sind verbrauchsabhängige Nebenkosten und werden nach Beendigung des Ferienhausaufenthaltes bei Schlüsselrückgabe abgerechnet (vgl. Ziffern 1.2. und 3.5.). Das Laden von Elektroautos ist nur erlaubt, wenn sich im Ferienhaus eine Ladestation befindet. In kälteren Jahreszeiten sowie bei Häusern mit Swimmingpool und/oder Whirlpool und/oder Sauna ist (abhängig von der Intensität der Nutzung) mit höheren Stromkosten zu rechnen. Die Abrechnung der verbrauchsabhängigen Nebenkosten wird für den gesamten gebuchten Zeitraum vorgenommen, auch bei eventueller früherer Abreise, oder anteilig nach tatsächlich entstandenem Verbrauch, soweit der Kunde gar nicht anreist.

Für in Deutschland belegene Ferienhäuser beträgt der kW-Preis für Strom ca. EUR 0,39 bis EUR 0,49. In deutschen Ferienhäusern mit Gemeinschaftsanlagen (z. B. gemeinsamer Pool, Sauna etc., vgl. jeweilige Hausbeschreibung) kann der kW-Preis etwas höher sein. Wöchentlicher Normalverbrauch ohne Heizung in der Hauptsaison ca. 150 kW. In Deutschland belegene Ferienhäuser werden teilweise mit Gas versorgt, wobei der m³-Preis zurzeit EUR 0,85 bis EUR 2,05 beträgt. In deutschen Ferienhäusern, die über eine ablesbare Wasseruhr verfügen, werden Verbrauchskosten von Wasser in Höhe von EUR 4,40 bis EUR 6,80 per m³ erhoben. Die genaue Höhe per m³ hängt von den Kosten der jeweiligen regionalen deutschen Versorgungsunternehmen ab.

Für die in Norwegen, Schweden und im restlichen Europa belegenen Ferienhäuser entstehen – abhängig vom jeweiligen regionalen Versorger – unterschiedlich hohe Nebenkosten. Auf Nachfrage kann Sie DC über den jeweiligen Durchschnittsverbrauch informieren.

3.5. Um die Pflichten des Kunden zur Schlüsselrückgabe, zur Bezahlung der verbrauchsabhängigen Nebenkosten, wie z.B. Strom, Wasser, Gas, zum Schadensersatz bei Beschädigung sowie zum Schadenersatz bei ggf. nicht durchgeführter Endreinigung zu sichern, hat der Kunde für in Schweden, Norwegen, Deutschland und dem restichen Europa (außer Dänemark) belegene Ferienhäuser bei Schlüsselübergabe an den Ferienhauseigentümer bzw. dessen Vertreter eine Kaution in der jeweiligen Landeswährung zu zahlen.

Die Höhe der Kaution für in Schweden belegene Ferienhäuser beträgt:

Standard-Haus: SEK 1.000,00
Whirlpool-Haus: SEK 1.500,00
Swimmingpool-Haus: SEK 3.000,00


Die Höhe der Kaution für in Norwegen belegene Ferienhäuser beträgt:

Standard-Haus: NOK 1.000,00
Whirlpool-Haus: NOK 1.500,00
Swimmingpool-Haus: NOK 3.000,00


Die Höhe der Kaution für in Deutschland (Schleswig-Hosltein und Niedersachsen) belegene Ferienhäuser beträgt:

Standard-Haus: EUR 110,00
Whirlpool-Haus: EUR 150,00 – EUR 400,00
Swimmingpool-Haus: EUR 400,00 – EUR 600,00


Die Höhe der Kaution für im restlichen Europa (außer Dänemark) belegene Ferienhäuser ergibt sich aus der jeweiligen Hausbeschreibung und dem „Haus-Voucher“.

Sollte die Beschreibung des jeweiligen Ferienhauses eine abweichende Angabe zur Kautionshöhe im Vergleich zu den oben angegebenen Kautionsbeträgen aufweisen, so ist dieser bei der jeweiligen Ferienhausbeschreibung genannte abweichende Kautionsbetrag verbindlich.

Sofern die Möglichkeit besteht, die Kaution auch bereits zusammen mit der zweiten Rate des Ferienhausmietpreises zu bezahlen, so wird hierauf in der Buchungsbestätigung hingewiesen.

Sollte der Ferienhausaufenthalt länger als drei Wochen betragen, so ist der Kunde insbesondere im Hinblick auf die mit der Dauer des Aufenthaltes steigenden verbrauchsabhängigen Nebenkosten dazu verpflichtet, eine dreifache Kaution bei Schlüsselübergabe an DC zu zahlen. Bei Ferienhausaufenthalten über Weihnachten und/oder Neujahr ist eine erhöhte Kaution in Höhe des dreifachen oben genannten Kautionsbetrages bei Schlüsselübergabe zu zahlen.

Sofern eine Gruppe das gebuchte Ferienhaus nutzen möchte, so verlangen einige Hauseigentümer eine erhöhte Kaution. Eine Gruppe besteht aus mind. 6 Personen, die nicht Familien- oder Partnerferien machen. Eine Gruppe liegt unabhängig davon auch dann vor, sofern 6 oder mehr Reiseteilnehmner anreisen und keine Person über 25 Jahre alt ist. Bei derartigen Gruppenreisen ist eine erhöhte Kaution in Höhe von SEK 3.500,00 (Ferienhäuser in Schweden), NOK 3.500,00 (Ferienhäuser in Norwegen) bzw. EUR 500,00 (Ferienhäuser in Deutschland) pro Person bei Schlüsselübergabe zu zahlen. Sofern einzelne Ferienhäuser nicht an Gruppen vermietet werden, so geht dieses aus der jeweiligen Hausbeschreibung hervor.

Am Ende der Mietzeit hat der Kunde die Schlüssel sowie die Abrechnung über die verbrauchsabhängigen Kosten dem Eigentümer oder dessen Vertreter zu übergeben. Der Eigentümer oder dessen Vertreter überprüfen die Abrechnung sowie das Ferienhaus im Laufe des Abreisetages, in jedem Fall, bevor neue Mieter einziehen. Über die vom Kunden zu tragenden Kosten wird unter Einbeziehung der ggf. geleisteten Kaution dann innerhalb von ca. 14 Tagen nach Abreise abgerechnet. Bei Vermietung an Gruppen meldet sich vor Beendigung des Ferienhausaufenthaltes ein DC-Mitarbeiter bei dem Kunden, um den Zustand des Ferienhauses zu überprüfen, damit über die erhöhte Kaution abgerechnet werden kann.

Sollten Sie bei der Anreise in der jeweiligen Ferienhausregion für die Zahlung der Kaution keine Landeswährung zur Hand haben, können Sie auch in EURO bezahlen. Bei Zahlung in EURO erfolgt die Rückzahlung in Landeswährung. Beachten Sie aber, dass Wechselgebühren sowie eventuelle Kursschwankungen zu Ihren Lasten gehen.

3.6. Die Mitnahme von bis zu zwei Haustieren ist nur in Ferienhäusern mit Hundesymbol möglich, es sei denn, die Mitnahme ist ausdrücklich in der Bestätigung durch DC gestattet. Hunde müssen an der Leine geführt werden. Für die Einreise mit Hunden oder Kampfhunden müssen besondere Bestimmungen beachtet werden, vgl. Ziffer 20. „Haustiere“.

4. Leistungen / Preise

4.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der zum Zeitpunkt der DC-Bestätigung gültigen Leistungsbeschreibung von DC, sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Bestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung durch DC.

4.2. Die Leistungsbeschreibungen von DC können sich ändern. Dieses hat jedoch keine Auswirkung auf bereits abgeschlossene Ferienhausmietverträge.

4.3. Die von DC angebotenen Ferienhausmietpreise können sich ändern. Im Internet bzw. dem Computerreservierungssystemen (CRS) ist der jeweils aktuelle Ferienhausmietpreis eingestellt, zu dem gebucht werden kann.

4.4. Andere Haus-, Orts- oder Schiffsprospekte etc. sind für DC nicht bindend.

4.5. Reisebüros und Buchungsstellen sind nicht befugt, von diesen Geschäftsbedingungen oder den DC-Leistungsbeschreibungen und DC-Preisen abweichende Zusagen zu machen oder Vereinbarungen zu treffen.

4.6. Versicherungsleistungen, siehe Ziffer 16.

5. Änderung der Leistung

Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von DC nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des gebuchten Ferienhausaufenthaltes nicht beeinträchtigen.

DC ist verpflichtet, den Kunden über die Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer erheblichen Änderung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, er kann anstatt dessen, ebenso wie bei einer Absage des Ferienhausaufenthaltes durch DC, die Zurverfügungstellung eines mindestens gleichwertigen anderen Ferienhauses verlangen, falls DC in der Lage ist, ein solches Ferienhaus ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung durch DC gegenüber DC geltend zu machen.

5.1. Im Fall von Preiserhöhungen, erhöhten oder neuen Steuern, Abgaben und Wechselkursänderungen behält sich DanCenter das Recht vor, den Mietpreis anzupassen. Bei Preiserhöhungen von Verbrauchskosten oder anderen variablen Kosten ist DanCenter berechtigt, diese vom Mieter getragenen Kostenpunkte zu erhöhen. DanCenter ist hierbei nicht verpflichtet, die Mieter über diese Kostenerhöhungen zu informieren. In diesem Zusammenhang ist der Mieter nicht zur Kündigung des Mietvertrages berechtigt.

6. Rücktritt durch den Kunden

Der Kunde kann bis zum Beginn des Ferienhausaufenthaltes jederzeit durch Erklärung gegenüber DC von seinem Vertrag zurücktreten. Tritt der Kunde von dem Vertrag zurück oder tritt er den Aufenthalt nicht an, so kann DC Ersatz für die von DC getroffenen Vorkehrungen für den Ferienhausaufenthalt und für DC’s Aufwendungen verlangen, sofern der Rücktritt nicht von DC zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände aufgetreten sind, die die Durchführung des Ferienhausaufenthaltes erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von DC unterliegen und sich die Folgen auch dann nicht vermeiden lassen, wenn DC alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen hätte.

Bei Berechnungen des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Leistung zu berücksichtigen. Dabei hat DC den Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn berücksichtigt.

Es bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt des Ferienhausaufenthaltes DC kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von DC in der Pauschale (siehe unten) ausgewiesenen Kosten. Die pauschalierten Ansprüche auf Rücktrittsgebühren betragen bei Rücktritt des Kunden:

6.1. Bis zum 35. Tag vor der Anreise EUR 65,00

6.2. Ab dem 34. Tag bis zum 1. Tag vor der Anreise 97 % des Preises.

6.3. Am Anreisetag oder bei Nichterscheinen 100 % des Preises

6.4. Umbuchung: Sofern eine Buchung auf einen späteren Zeitraum als den ursprünglich gebuchten umgebucht wird, wird sich die Berechnung der Stornogebühr nach dem ursprünglichen Anreisedatum richten.

6.5 Die Bearbeitungsgebühr ist im Falle einer Stornierung nicht erstattbar.

7. Umbuchungen

Auf Wunsch des Kunden nimmt DC – soweit möglich – Umbuchungen bis zum 60. Tag vor Antritt des Aufenthaltes vor. Dafür erhebt DC eine Umbuchungspauschale von EUR 65,00. Der Kunde kann jederzeit nachweisen, dass keine oder geringere Kosten, als die vorstehende Umbuchungspauschale, durch die Umbuchung entstanden sind. Spätere Änderungen bzw. Umbuchungen können nur nach Rücktritt vom Vertrag zu den oben genannten Bedingungen (vgl. Ziffer 6.) bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.

8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde, aus von DC nicht zu vertretenden Gründen, Leistungen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung genauso wie dem Kunden die Verbrauchskosten für die gesamte Mietdauer gemäß des tatsächlichen Verbrauchs in Rechnung gestellt werden, sofern nicht anders mit DC vereinbart wird. In diesem Fall ist der Zählerstand von DC oder des Eigentümers die Grundlage für die Berechnung der Verbrauchskosten.

9. Rücktritt und Kündigung durch DC

In folgenden Fällen kann DC vor Antritt des Ferienhausaufenthaltes vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt des Aufenthaltes den Vertrag kündigen:

9.1. Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Kunde oder eine der ihn begleitenden Personen das Ferienhaus trotz Abmahnung durch den Eigentümer oder DC nachhaltig unpfleglich behandelt oder sich in grobem Maße vertragswidrig verhält, ist die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt. In diesem Falle ist die Einbehaltung des Preises bis auf den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt ist, gerechtfertigt. Eventuelle Mehrkosten für den Rücktransport trägt der Kunde.

9.2. Vor Antritt der Reise
Wenn die Bereitstellung des Ferienhauses nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für DC deshalb nicht zumutbar ist, weil zum Beispiel der Eigentümer des Ferienhauses aus unvorhersehbaren Gründen den mit DC geschlossenen Vertrag nicht einhalten kann. Dieses Rücktrittsrecht von DC besteht jedoch nur dann, wenn DC die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat und wenn DC die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweist. Der Kunde erhält dann den gegebenenfalls gezahlten Preis innerhalb von 14 Tagen zurück.

9.3. Nach Mahnung und Fristsetzung
Wenn der Kunde entgegen Ziffer 2. dieser AGB seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, so wird DC ihm eine Mahnung unter Fristsetzung und Kündigungsandrohung zusenden, nach deren Fristablauf dann DC berechtigt ist, den Vertrag zu kündigen. In diesem Falle gelten die Regelungen zu den Stornopauschalen gemäß Ziffer 6.

10. Außergewöhnliche Umstände

Wird der Aufenthalt infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer Umstände erheblich behindert oder verhindert, oder wenn DC aufgrund höherer Gewalt und/oder aussergewöhnlicher Ereignisse oder Umstände an der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag erheblich erschwert ist, einschliesslich, aber nicht beschränkt aufKrieg, Terroranschläge, Streik, Aussperrung, Öl- und Benzineinschränkungen, Grenzschließungen, Quarantäne, Epidemien, Natur- und Verunreinigungskatastrophen, , so ist DC berechtigt den Vertrag zu kündigen, und DC ist dann nicht verantworltlich für die Nichterfüllung des Vertrages. Durch höhere Gewalt und/oder außergewöhnliche Ereignisse oder Umstände ist DC berechtigt, vom Kunde alle entstandenen Kosten, einschließlich der mit der Beendigung des Vertrags verbundenen Buchungskosten, zurückzufordern.

11. Haftung / Gewährleistung / Haftungsbegrenzung

11.1. DC haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung; die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Ferienhäuser bzw. der Ferienhauseigentümer; die Richtigkeit der Beschreibung der angebotenen Ferienhäuser und die ordnungsgemäße Erbringung des vertraglich vereinbarten Ferienhausaufenthaltes.

DC haftet jedoch nicht für die Angaben auf anderen Internetportalen und in anderen Haus-, Orts- oder Schiffsprospekten, weil auf deren Entstehung und Inhalt DC keinen Einfluss nehmen und deren Richtigkeit nicht überprüfen kann.

11.2. Die Gewährleistung von DC
11.2.1. Abhilfe
Wird der Ferienhausaufenthalt nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. DC kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, indem DC eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. DC kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

11.2.2. Minderung
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung des Ferienhausaufenthaltes kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Ferienhausmietpreises verlangen (Minderung). Der Ferienhausmietpreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert des Ferienhausaufenthaltes in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Kunde schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

11.2.3. Kündigung
Wird der Ferienhausaufenthalt infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet DC innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde den Ferienhausmietvertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden der Ferienhausaufenthalt infolge eines Mangels aus wichtigem, erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von DC verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Der Kunde schuldet DC den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Ferienhausmietpreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

11.3. Beschränkung der Haftung
11.3.1. Die vertragliche Haftung von DC für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Ferienhausmietpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden nicht schuldhaft herbeigeführt wurde.

11.3.2. Eine Haftung von DC für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die der Kunde ohne Vermittlung von DC direkt gebucht und in Anspruch genommen hat (zum Beispiel Sportveranstaltungen, Ausflüge, Besuche usw.), kommt nicht in Betracht.

11.3.3. Gelten für die Ferienhausvermittlung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz gegen DC nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich DC gegenüber dem Kunden hierauf berufen.

11.3.4. Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten muss der Kunde selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollte der Kunde vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet DC nur, wenn DC ein Verschulden trifft.

12. Krankheitsfall

12.1. Kosten, die durch Krankheit während des Ferienhausaufenthaltes entstehen, hat der Kunde selbst zu tragen. Ausgaben für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport des Kunden hat dieser selbst zu tragen. Wenn der Gesundheitszustand des Kunden zu Bedenken Anlass gibt, empfiehlt DC dringend, vor Buchung des Aufenthaltes einen Arzt aufzusuchen.

12.2. Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen bei Buchung den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Bei Buchungen von Ferienwohnungen in den Danland-Ferienparks ist eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RVV Plus) bereits im Ferienhausmietpreis enthalten.

13. Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

13.1. DC steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem der Ferienhausaufenthalt angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Antritt des Ferienhausaufenthaltes zu unterrichten.

Die von DC angebotenen Ferienhäuser befinden sich in verschiedenen Ländern. Unabhängig von der Frage, ob die verschiedenen Länder der Europäischen Union und/oder dem Schengener Abkommen beigetreten sind, können bei Einreise Grenzkontrollen durchgeführt werden. Kunden mit deutscher Staatsangehörigkeit benötigen als Angehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass, um in die Länder reisen zu können, in denen sich die von DC angebotenen Ferienhäuser befinden. Auch Kinder benötigen gültige Reisedokumente. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

DC haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde DC mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass DC die Verzögerung zu vertreten hat. Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung des Ferienhausaufenthaltes wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von DC bedingt sind.

13.2. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz- sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, wird verwiesen.

14. Anschriften und Obliegenheiten

14.1. Die Anschrift der DanCenter A/S (Ihr Vertragspartner für in Norwegen, Schweden, Deutschland - außer Schlesweig-Holstein und Niedersachsen - und im restlichen Europa belegene Ferienhäuser) lautet wie folgt:

DanCenter A/S, Nannasgade 28, DK-2200 København N,
Tel: 0045 70130000, Fax: 0045 70137070
E-Mail: booking@dancenter.com

Die Anschrift der Zweigniederlassung der DanCenter A/S in Deutschland, die u.a. die in Deutschland getätigten Buchungen bearbeitet und an die Hauptniederlassung der DanCenter A/S nach Dänemark weiterleitet, lautet wie folgt:

DanCenter A/S, Weserwork Gmbh, Hermann-Ritter-Straße 112, 28197 Bremen,
Tel: 040 309703-0, Fax: 040 30970399
E-Mail: reservierung@dancenter.com

14.2. Die Anschrift der DanCenter GmbH (Ihr Vertragspartner für in Deutschland- nur Schleswig-Holstein und Niedersachsen - belegene Ferienhäuser) lautet wie folgt:

DanCenter GmbH, Weserwork Gmbh, Hermann-Ritter-Straße 112, 28197 Bremen,
Tel: 040 309703-0, Fax: 040 30970399
E-Mail: reservierung@dancenter.com

14.3. Sie können über DC eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV Plus) abschließen, vgl. nachstehende Ziffer 16.

14.4. DC wünscht allen Kunden einen angenehmen Ferienhausaufenthalt. Sollte es doch zu Schwierigkeiten kommen, sollte sich der Kunde an den Ferienhauseigentümer, den örtlichen Vertreter oder das örtliche DC-Büro wenden.

14.5. Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich DC zur Kenntnis zu geben. Des Weiteren obliegt es dem Kunden, vor der Kündigung des Vertrages DC eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder von DC verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

14.6. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung des Ferienhausaufenthaltes hat der Kunde gegenüber DC unter folgenden Adressen geltend zu machen:

14.6.1. Für in Norwegen, Schweden, Deutschland (außer Schleswig-Holstein und Niedersachsen) und im restlichen Europa belegene Ferienhäuser:

Hauptniederlassung:
DanCenter A/S, Nannasgade 28, DK-2200 København N,
Tel: 0045 70130000, Fax: 0045 70137070
E-Mail:booking@dancenter.com
oder
Zweigniederlassung:
DanCenter A/S, Weserwork Gmbh, Hermann-Ritter-Straße 112, 28197 Bremen,
Tel: 040 309703-0, Fax: 040 30970399
E-Mail:reservierung@dancenter.com

14.6.2. Für in Deutschland (nur Schleswig-Holstein und Niedersachsen) belegene Ferienhäuser:

DanCenter GmbH, Weserwork Gmbh, Hermann-Ritter-Straße 112, 28197 Bremen,
Tel: 040 309703-0, Fax: 040 30970399 E-Mail:reservierung@dancenter.com

14.7. Ansprüche des Kunden gegenüber DC verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.

14.8. Wenn der Ferienhausaufenthalt über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Kunde Ansprüche auch gegenüber dem Reisevermittler geltend machen. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen.

14.9. Hinsichtlich des Gesetzes über Verbraucherstreitbeilegung weist DC daraufhin, dass DC nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbelegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser AGB für DC verpflichtend würde, wird DC seine Kunden hierüber informieren.

15. Reisen Minderjähriger

Bei Reisen Minderjähriger können die in der Buchung angegebenen aber nicht mitgereisten Personen (z.B. Eltern) eine unmittelbare Verbindung zu dem Kind und dessen Ferienhaus durch einen Anruf in der unter Ziffer 14. angegebenen Zentrale herstellen. Dort wird deutsch gesprochen und der anrufenden Person wird geholfen, gegebenenfalls unter Einschaltung des örtlichen DC-Büros, mit dem Kind Kontakt aufzunehmen.

16. Versicherungen

Bitte beachten Sie, dass der Ferienhausmietpreis keine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung enthält, mit Ausnahme der Buchung von Ferienwohnungen in den Danland-Ferienparks, vgl. Ziffer 12.2. DC empfiehlt zu Ihrer eigenen Sicherheit den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Sie können eine derartige Versicherung (RRV Plus) auch über DC bei der Gouda Rejseforsikring, einer Zweigniederlassung der Gouda Travel Insurance (Niederlande) abschließen. Bei einer Buchung über das Internet erhalten Sie während des Buchungsvorganges unter ”Serviceleistungen” weitere Informationen. Bei einer Stornierung der Buchung ist die RRV plus nicht erstattungsfähig.

17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Geschäftsbedingungen bzw. des gesamten Vertrages zur Folge.

18. Aufrechnungsverbot

Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche auf Zahlung des vereinbarten Preises die Aufrechnung zu erklären. Dieses gilt jedoch nicht für unbestrittene beziehungsweise rechtskräftig festgestellte Forderungen.

19. Abtretungsverbot

Eine Abtretung von Ansprüchen eines Reiseteilnehmers gegen DC an andere Reiseteilnehmer, Dritte, auch Ehegatte und Verwandte, ist ausgeschlossen.

20. Kleines Ferienhaus-ABC

Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auch das nachstehende „Kleine Ferienhaus-ABC“, mit dem DC seinen Kunden Erklärungen und Hinweise für den Ferienhausaufenthalt in alphabethischer Reihenfolge gibt:

Abflüsse: Werfen Sie niemals Windeln, Watte u.ä. in die Toilette, um eine Verstopfung der Rohre zu verhindern. Falls dieses doch einmal der Fall sein sollte oder die Sickergrube voll ist, wenden Sie sich bitte an den Ferienhauseigentümer oder dessen Vertreter.

Allergie: Beachten Sie, dass auch Ferienhäuser, in denen keine Haustiere erlaubt sind, evtl. Allergien hervorrufen können, denn wir haben keinen Einfluss auf Pollenflug, Hausstaub usw.

Angelschein in Norwegen: Angeln im Meer ist kostenlos. Beim Angeln von Lachs und Seeforellen benötigen Sie eine lokale Angelgenehmigung und müssen zusätzlich eine staatliche Angelgebühr entrichten. Der Preis für die Angelgenehmigung kann je nach Gebiet unterschiedlich sein. Grundsätzlich gilt: Für Personen über 16 Jahre muss eine Angelabgabe entrichtet werden. Angelscheine können bei der Post, im Touristenbüro und eventuell beim Ferienhauseigentümer erworben werden. Hinweise zur Ausfuhrquote von Fisch und Fischprodukten finden Sie unter www.norwegen.no.

Annex: Ein Annex ist ein selbständiges kleines Gebäude auf dem Grundstück des Ferienhauses mit zusätzlichen Schlafplätzen. In einem Annex befinden sich in der Regel weder Küche, noch Dusche, noch WC.

Anreise: Mit den Reiseunterlagen erhalten Sie eine Beschreibung des Anreiseweges. Fragen Sie eventuell Leute im nächsten Ort oder Nachbarn, damit Sie mit 100 %iger Sicherheit Ihr Ferienhaus finden.

Ausstattung: Alle Ferienhäuser sind komplett zum Selbsthaushalt ausgestattet. Bettwäsche, Handtücher, Geschirrtücher, Tischdecken, Spülmittel, Toilettenpapier usw. müssen vom Mieter selbst mitgebracht werden. In einigen Ferienhäusern kann Bettwäsche beim Eigentümer oder dessen Vertreter bestellt werden, dieses ist aber ausdrücklich in der jeweiligen Ferienhausbeschreibung erwähnt. Oftmals können Wäschepakete auch bereits im Rahmen einer Internetbuchung gewählt werden, vgl. „Buchung über das Internet“. Wenn Sie Kinder unter 3 Jahren haben, bringen Sie bitte ein Kinderbett mit, vgl. auch „Kinderbetten“. Bitte beachten Sie dass das Kinderbett ein Reisebett ist, ohne eine eigentliche Matratze.

Betten: Vielfach Schaumstoffmatratzen auf Lattenrosten. Standardmaß: 180 bis 190 x 70 bis 85 cm.

Bompenger (Straßengebühren): In einigen Städten, z.B. Oslo oder Bergen, muss man eine Mautgebühr bezahlen, um in die City fahren zu dürfen. Zusätzlich gibt es in Norwegen viele kleine Nebenstrecken, die in Privatbesitz sind. Um diese befahren zu dürfen, muss eine Mautgebühr entrichtet werden. Auf diese Gebühren wird in der Anreisebeschreibung/Mietvertrag nicht immer ausdrücklich hingewiesen.

Boote: Falls ein Boot im Mietpreis enthalten ist, so kann dieses etwas weiter entfernt vom Ferienhaus liegen. Bei einigen Ferienhäusern können Boote auch schon über das Internet gebucht werden, vgl. „Buchung über das Internet“. Der Mieter ist im Mietzeitraum für Wartung, Ausschöpfen von Wasser und Vertäuung etc. verantwortlich. Ruder und andere lose Gegenstände müssen im Ferienhaus aufbewahrt werden. Wir machen darauf aufmerksam, dass auch dann, wenn das Boot im Mietpreis enthalten ist, Benzin von Ihnen selber bezahlt werden muss. Kinder unter 16 Jahren dürfen das Boot nur in Begleitung Erwachsener benutzen. Es besteht die Verpflichtung, dass alle Bootsinsassen normgerechte Rettungswesten tragen. Für die Einhaltung dieser Verpflichtung ist der Bootsführer verantwortlich. Beachten Sie bitte, dass die Anzahl der Rettungswesten vor Ort eventuell nicht ausreichend ist und dass Sie daher vor Ort möglicherweise weitere Rettungswesten anmieten müssen. Nach Gebrauch muss das Boot so weit an Land gezogen werden, dass es vor der Flut geschützt ist. Falls der Ferienhaus- bzw. Bootseigentümer die Wetterverhältnisse so einschätzt, dass es unverantwortlich und gefährlich wäre, mit dem Boot hinaus auf See zu fahren, kann er die Nutzung des Bootes untersagen. Sollten Sie die vorgenannten Regeln bzw. weitere, vom Ferienhaus- bzw. Bootseigentümer aufgestellte Regeln, missachten, haften Sie für eventuell hierdurch entstehende Schäden. Bitte beachten Sie weiter, dass die Haus- bzw. Bootseigentümer in Norwegen nicht dazu verpflichtet sind, das Boot zu versichern. In Norwegen wird von allen Personen, die nach dem 1. Januar 1980 geboren wurden, ein Bootsführerschein zum Fahren eines Freizeitbootes über 8 m Länge (26,2 Fuß) oder mit einem Motor mit mehr als 25 PS Leistung verlangt. Wir möchten Sie ferner darauf hinweisen, dass die Nutzungsmöglichkeiten des Bootes entsprechend den Witterungsbedingungen – insbesondere im Winter – eingeschränkt oder sogar unmöglich sein können (z.B. Eisbildung). Sofern vor Ort Boote angemietet werden können, so ist dieses nur auf Wochenbasis möglich. Bitte beachten Sie, dass es nicht gestattet ist, selbst mitgebrachten Treibstoff für das vor Ort genutzte oder angemietete Boot zu verwenden. DanCenter vermietet primär Ferienhäuser – bei den Booten handelt es sich um Extras, die von den Hauseigentümern außerhalb des Ferienhausmietvertrages zusätzlich angeboten werden, so dass keine Vertragsverhältnisse mit DanCenter bestehen. Für den Zustand und die Funktionstüchtigkeit der Boote kann DanCenter daher keine Verantwortung übernehmen.

Buchung über das Internet: Sofern Sie über das Internet ein Ferienhaus in Norwegen buchen möchten (www.dancenter.de oder www.danland.de), können Sie sich ein Ferienhaus und einen Reisetermin aussuchen. Bei vielen Ferienhäusern können Sie auch bereits während der Buchung im Internet unter „Serviceleistungen“ Wäschepakete, Kinderstühle, Endreinigung, ein möglicherweise zum Ferienhaus gehörendes Boot etc. buchen. Ihnen wird dann unter anderem der Ferienhausmietpreis angezeigt und Sie können dann die entsprechende Buchung vornehmen. Weitere Einzelheiten zu Internetbuchungen finden Sie in Ziff. 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Dusche (Brause): Meistens Handbrause mit Wandhalterung und oft ohne Duschvorhang. Ablauf vielfach über den Fußboden. Warmwasserboiler heizt 30 - 100 Liter auf, also etwa ein Duschbad. Ein Boiler wärmt neues Wasser schnell wieder auf.

Einfache Ferienhäuser: Sind nur für die Hauptsaison geeignet. An Qualität und Ausstattung sollten keine hohen Ansprüche gestellt werden.

Elektroautos: Es ist nur gestattet Elektroautos aufzuladen, wenn sich am Ferienhaus eine Ladestation für ebensolche Fahrzeuge befindet. Elektroautos über eine normale Steckdose im Haus aufzuladen, stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Die Strominstallationen in gewöhnlichen dänischen Sommerhäusern sind für diese Art der Belastung nicht ausgelegt. Es besteht das Risiko, das der gesamte Stromkreis überlastet wird und es im schlimmsten Fall zum Brand im Haus kommen kann, weshalb es in Dänemark generell verboten ist, Elektroautos auf diese Art aufzuladen.

Endreinigung: Die Ferienhäuser müssen nach Beendigung des Aufenthaltes in sauberem Zustand hinterlassen werden, wofür der Mieter zuständig ist. Bei einigen Ferienhäusern ist die Endreinigung im Preis eingeschlossen, dieses ist jedoch dann ausdrücklich vermerkt. Gelegentlich kann man auch die Reinigung gegen Aufpreis vom Ferienhauseigentümer oder dessen Vertreter durchführen lassen. Diese Möglichkeit ist dann in der Hausbeschreibung vermerkt. In der Regel muss diese Arbeit jedoch vom Mieter ausgeführt werden. Bei vielen Ferienhäusern kann die Endreinigung auch bereits über das Internet gebucht werden, vgl. „Buchung über das Internet“.

Energiespar-Haus: Weist auf Häuser mit umweltfreundlichen Heizmethoden hin. Dennoch muss auch bei Energiespar-Häusern mit entsprechenden Energiekosten gerechnet werden, sofern diese über einen Swimmingpool und / oder Whirlpool verfügen, vergleiche hierzu auch Ziffer 3.4. dieser AGB.

Entfernungsangaben: Sind geschätzt und meistens Luftlinie. Die Angaben zur Entfernung zum nächsten Gewässer bedeuten nicht, dass dort ein Badestrand vorhanden ist. Bei der Angabe zur Entfernung der nächsten Einkaufsmöglichkeit ist der nächste „Laden“ mit den notwendigsten Bedarfsartikeln gemeint, oftmals Saisongeschäfte. Da kurzfristige Schließungen von Restaurants und Geschäften vorkommen können, übernimmt DC für diese Angaben keine Gewähr.

Erwärmung des Ferienhauses: Wir machen Sie höflichst darauf aufmerksam, dass das Ferienhaus bei Ihrer Ankunft möglicherweise nicht aufgeheizt ist. Ferner weisen wir darauf hin, dass die meisten norwegischen Ferienhäuser keine Erwärmungsmöglichkeiten im ersten Stock aufweisen.

Fahrräder, Ruderboote, Spielgeräte und Gartenmöbel usw.: Soweit nicht als Leistungsmerkmal benannt, handelt es sich um Extras, die auf die Preisgestaltung keinen Einfluss haben. Für die Bereitstellung und Funktionstüchtigkeit derartiger Extras kann DC daher keine Verantwortung übernehmen, dieses gilt auch für eventuell entstehende Personen- oder Sachschäden bei der Nutzung derartiger Extras, wie zum Beispiel Spielgeräte, Trampolin etc.

Ferienhaus-Ausstattung: Fast alle norwegischen Ferienhäuser gehören Privatbesitzern. Deshalb sind sie nicht genormt, sondern individuell und persönlich ausgestattet. In norwegischen Häusern sind manchmal Vorhänge statt Türen vorzufinden.

Fußbodenheizung: In Ferienhäusern mit Fußbodenheizung darf diese in den Herbst-, Winter- und Frühjahrsmonaten bei Abreise nicht abgeschaltet werden, da ca. 1 Tag vergeht, bis diese sich wieder erwärmt.

Gartenmöbel und Grill: Gartenmöbel und der Grill sind für die Nutzung im Freien bestimmt und es kann daher nicht vorausgesetzt werden, dass diese Gegenstände bei Anreise gereinigt sind.

Größenangaben in qm: Die Flächenangaben für norwegische Ferienhäuser werden in unserer Leistungsbeschreibung (anders als in Deutschland) entsprechend den norwegischen Vorschriften nach Bruttoflächen (Quadratmeter der umbauten Flächen) vorgenommen.

Haustiere: Wenn Sie Haustiere, wie Hunde, Katzen etc. nach Norwegen mitnehmen wollen, kontaktieren Sie bitte vorab einen Veterinär / Tierarzt und sorgen Sie dafür, dass die Tiere alle Einreisevorschriften erfüllen. Die Einfuhr und Mitnahme ist nur durch ein kompliziertes, langwieriges Verfahren möglich. Bei der Einfuhr von Hunden und Katzen nach Norwegen müssen beim Zoll unaufgefordert folgende Dokumentationen vorgelegt werden: 1. ein blauer EWG-Pass, 2. ID-Kennzeichnung mit Mikrochip, 3. gültige Tollwutimpfung, die mindestens 21 Tage vor der Einfuhr erfolgt sein muss, 4. Bandwurmbehandlung mit Praziquantel oder Epsiprantel innerhalt der letzten 5 Tage vor der Einfuhr. Bitte beachten Sie alle weiteren notwendigen Einfuhrbestimmungen und Informationen, welche die norwegischen Konsulate erteilen und auch eventuelle Durchreisebestimmungen für Dänemark und / oder Schweden. Weitere Informationen auch unter: www.norwegen.no. Bitte beachten Sie, dass wir trotz Ausschreibungshinweises bezüglich des Haustierverbotes (fehlendes bzw. durchgestrichenes Hundesymbol in der Hausbeschreibung) leider keine Garantie dafür übernehmen können, dass sich nicht doch Haustiere in dem Ferienhaus aufgehalten haben können.

Heizung: Die Beheizung des Ferienhauses erfolgt in manchen Fällen elektrisch (siehe Zeichenerklärung). Zusätzlich können Holz-, Öl- oder Gasöfen vorhanden sein. Offene Kamine hingegen dienen vornehmlich der Gemütlichkeit, ihr Heizwert ist begrenzt. Kaminholz kann an Ort und Stelle gekauft werden. Bei übertriebenem Energieverbrauch muss man eventuell einen Zuschlag bezahlen.

Hems: Ein zum unteren Wohnbereich hin offener Raum im Obergeschoss, oftmals über eine steile Treppe zu erreichen und meist nur mit Matratzen ausgelegt, also kein vollwertiges Schlafzimmer.

Informationen im Allgemeinen: Innovation Norway (Norwegisches Fremdenverkehrsamt), Caffamacherreihe 5, D-20355 Hamburg (kein Publikumsverkehr), Tel.: 040 229415-0, Fax: 040 229415-88, E-Mail: germany@innovationnorway.no, Website: www.visitnorway.com.

Internet: Häuser mit Internetanschluss sind durch ein entsprechendes Symbol gekennzeichnet. Die Möglichkeit zum Download und Streaming kann begrenzt sein. Der Internetanschluss ist oftmals insbesondere für den geschäftlichen Gebrauch nicht geeignet.

Kamin: Nicht immer gemauert, oft ein gemütlicher, eiserner Ofen mit wahlweise offener und geschlossener Feuerstelle (auch Kaminofen genannt).

Kategorie: Es gibt keine allgemeingültige Klassifizierung für Ferienhäuser und sonstige Unterkünfte in Skandinavien. Die DC-Kategorisierung ist nur ein ungefährer Anhaltspunkt, um die Auswahl zu erleichtern. Auch Ferienhäuser der gleichen Kategorie sind nicht exakt miteinander vergleichbar. Die Ausstattung und das jeweilige Baujahr der Ferienhäuser sind unabhängig von der Kategorie zu betrachten. Ferienhäuser mit 1 und 2 Sternen haben eine schlichte bzw. einfache Einrichtung, an die keine höheren Ansprüche gestellt werden dürfen.

Kinderbetten: Es befindet sich lediglich in den Ferienhäusern ein Kinderreisebett und/oder Kinderstuhl, die auch mit einem entsprechenden Leistungsmerkmal gekennzeichnet sind. Unter einem Kinderreisebett versteht man in der Regel ein Reisebett für Kinder bis zu 3 Jahren ohne eine eigentliche Matratze . Bettdecke und Kopfkissen müssen selbst mitgebracht werden. Wenn Sie selbst ein Kinderreisebett mitbringen, achten Sie bitte darauf, dass im Elternschlafzimmer nicht immer Platz dafür ist.

Kurtaxe/Bettensteuer: Für Ferienhäuser in deutschen Urlaubsregionen kann vor Ort eine Kurtaxe/Bettensteuer pro Person anfallen, die von der jeweiligen Gemeinde gemäß den dortigen Regeln erhoben wird.

Lärmbelästigung: Auch in Ihrem Urlaub geht für die Skandinavier der Alltag weiter. Für entsprechende Geräuschkulissen, z.B. durch Bauarbeiter, Straßenverkehr oder Manöver ist DC nicht verantwortlich und hat hierauf keinen Einfluss.

Liegen/Zusatzschlafplätze: In der Regel handelt es sich bei Liegen oder Zusatzschlafplätzen um einfache Schlafsofas, eine Liege oder einfache lose Schaumstoffmatratzen, die zur Schaffung von Zusatzschlafplätzen einfach auf den Fußboden gelegt werden.

Modellfotos/Zeichnungen: Ferienhäuser, die bei Buchung noch im Bau befindlich waren oder gerade umgebaut werden, sind durch Modellfotos oder Zeichnungen dargestellt. Bei neu errichteten Ferienhäusern darf nicht vorausgesetzt werden, dass die Außenflächen, wie beispielsweise Rasenflächen, bereits dicht bewachsen sind.

Müllabfuhr: Die Müllabfuhr ist in den meisten Ferienhausgebieten nicht organisiert. Der Mieter muss selbst für die Müllentfernung Sorge tragen. In der Regel befinden sich Abfallcontainer in den Ferienhausgebieten, an Parkplätzen oder am Wegesrand.

Naturgrundstück: Natürlich belassenes, je nach Gegend mit Wiese, Dünengras, mit Wald oder Heide bewachsenes Grundstück; naturgemäß können manchmal nicht alle Freizeitaktivitäten auf diesen Grundstücken durchgeführt werden.

Nebenkosten: Verbrauchsunabhängige Nebenkosten sind im Reisepreis enthalten. Falls das Ferienhaus über einen Kamin / Ofen verfügt, müssen sich die Kunden selbst mit Kaminholz versorgen. Strom bzw. Heizung, Wasser und Gas werden nach Verbrauch abgerechnet. Die Abrechnung für diesen Verbrauch und die Kaution (vergleiche Ziffer 3 dieser AGB) geschieht in der jeweiligen Landeswährung bei Rückgabe des Schlüssels an den Ferienhauseigentümer oder dessen örtlichen Vertreter. Sofern das Ferienhaus über einen Pool verfügt, möchten Sie bitte beachten, dass der Pool zum Beispiel wegen der dauerhaft notwendigen Beheizung des Poolwassers bzw. Klimatisierung des Poolraumes einen ständigen Energieverbrauch verursacht. Sofern Sie vorzeitig abreisen, werden Ihnen die durch den Pool verursachten verbrauchsabhängigen Nebenkosten für die Zeit bis zum vertraglich vorgesehenen Mietende berechnet.

Nichtraucherhäuser: In der Regel handelt es sich bei unseren Ferienhäusern um Nichtraucherhäuser. Wir bitten unsere Feriengäste die Einhaltung eines Rauchverbotes zu respektieren. DanCenter kann jedoch keine Garantie für ein rauchfreies Haus übernehmen. Einen entsprechenden Hinweis zu Nichtraucherhäusern finden Sie bei unseren einzelnen Hausbeschreibungen.

Öffnungszeiten: Soweit Öffnungszeiten von Sport- und Freizeiteinrichtungen, wie zum Beispiel Surfschulen, Tennisplätzen, Schwimmhallen etc. angegeben wurden, so weisen wir darauf hin, dass diese Öffnungszeiten abhängig von der Saison abweichen können.

Reklamation: Eventuelle Reklamationen sind umgehend dem nächsten örtlichen DC-Büro zu melden, damit wir helfen können (vgl. auch Ziffer 14 dieser AGB).

Safe: Kleinerer Geldschrank zur Aufbewahrung von Geld, Schmuck u.ä.

Sanitäranlagen / Wasserversorgung: Da nicht alle norwegischen Ferienhäuser an die öffentliche Wasserversorgung / Kanalisation angeschlossen sind, muss das Wasser z.B. von einem Brunnen, einer Quelle, Zisterne o.ä. geholt werden. Anstelle von Wasserklosetts findet man in diesen Ferienhäusern andere Toilettentypen, wie z. B. biologische oder chemische Toiletten.

Schrankplatz: Vielfach begrenzt. Regale mit oder ohne Vorhang nicht ungewöhnlich.

Schlüssel/Kontaktperson: Oft werden Sie vom Ferienhauseigentümer an dem Ferienhaus empfangen und erhalten dabei gleich wichtige Informationen. Ansonsten steht im „Haus-Voucher“, wo Sie den Ferienhausschlüssel abholen können. Vergessen Sie nicht, den Schlüssel bei der Abreise dort abzugeben, wo Sie ihn bekommen haben. Bitte beachten Sie auch die FERIENHAUS-REGELN, die in dem Ferienhaus aushängen.

Solarium: Hiermit ist meistens ein einfaches Solarium (häufig über einem Bett montiert) mit Bestrahlung von oben gemeint, seltener das sog. Sandwichsolarium mit Bestrahlung von oben und unten.

Solarenergie: Bezieht das Ferienhaus Energie von Solarzellen, muss damit gerechnet werden, dass deren Kapazität stark beschränkt ist, da die Anlage ggf. auch mit Batterien betrieben wird.

Sonstige Kosten: Leihgebühren für Boote, Motoren, Bettwäsche oder die Endreinigung müssen bei Ankunft oder Abreise an den Ferienhauseigentümer oder dessen Vertreter vor Ort gezahlt werden. Diese Leistungen können nur bestellt werden, sofern dies deutlich aus der Ferienhausbeschreibung hervorgeht, siehe auch „Buchung über das Internet“.

Strand: Die Küsten Skandinaviens sind sehr vielfältig: Sandstrände mit Flachdünen, Sandsteilküste und Kieselstrände, wunderschön und immer Naturstrand. Das heißt auch: Wind und Wellen können manche Küsten von Jahr zu Jahr verändern! Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an das Fremdenverkehrsamt in Ihrer Nähe.

Stromzähler: Bei Ankunft und Abreise ist der Stromzähler abzulesen. Mit der Schlüsselübergabe erhalten Sie das hierfür erforderliche Formblatt. Beachten Sie, dass die Zähler kein Komma haben.

Swimmingpool: Durch den Ferienhauseigentümer oder dessen Vertreter erfolgt eine wöchentliche Kontrolle des Systems und des Wassers, um die optimale Benutzung zu gewährleisten. Die Temperatur des Swimmingpoolwassers ist standardmäßig auf 24 Grad eingestellt und eine höhere Temperatur kann nicht erwartet werden. Bitte beachten Sie die im Haus befindlichen Baderegeln.

Technische Geräte: Falls wider Erwarten technische Geräte ausfallen sollten, wenden Sie sich bitte an den Ferienhauseigentümer bzw. dessen Vertreter. Er wird sich sofort nach Mitteilung um schnelle Abhilfe bemühen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, falls dieses ein wenig Zeit beanspruchen sollte.

Telefon: Die Vorwahl für Norwegen lautet: 0047.

Toiletten in Norwegen: Die Außentoilette befindet sich meist in einem separaten Häuschen ca. 5 bis 10 m von dem Ferienhaus entfernt. Eine biologische Toilette hingegen ist fast immer in einem geheizten Raum in dem Ferienhaus installiert. Sie ist modern, geruchsfrei und braucht nicht geleert zu werden. Nicht so pflegeleicht ist die chemische Toilette, Trockentoilette genannt. Eine chemische Flüssigkeit sorgt für die Geruchsbindung.

Treppen: In den Ferienhäusern sind die Treppen vielfach recht steil. Für Kleinkinder und Gehbehinderte nicht immer geeignet.

Trinkwasser: In sehr trockenen Sommermonaten bzw. in sehr kalten Wintermonaten können bei Ferienhäusern, die von einem Brunnen oder einer Zisterne versorgt werden, vorübergehend Probleme mit der Wasserversorgung auftreten. Wir werden unser Bestes tun, um diesem Zustand abzuhelfen; es kann jedoch vorkommen, dass Sie gezwungen sind, Wasser in Kanistern zu holen (diese wiederum sind in dem Ferienhaus vorhanden). In einigen Regionen kann eine Verfärbung des Trinkwassers vorkommen. Diese verringert die Wasserqualität jedoch nicht und stellt keinen Mangel dar.

TV: Meist nur mit norwegischen Programmen. Ferienhäuser mit Parabolantennen empfangen meist auch internationale Programme.

Ungeziefer: Die meisten Ferienhäuser befinden sich in der freien Natur, daher ist gelegentlich mit Insekten u.ä. (Wespen, Ameisen, Mücken, Mäuse, Ohrenkneifer usw.) zu rechnen.

Währung: Norwegen ist bisher der Eurozone nicht beigetreten. Zahlungsmittel ist die norwegische Krone (NOK).

Wegbeschreibung: Unter den Ihnen zugesandten Reiseunterlagen befindet sich auch eine Wegbeschreibung zum Ferienhaus/Schlüsselübergabestelle. Fragen Sie im Zweifelsfall die Einheimischen nach dem Weg, um 100%ig sicher zu gehen.

Weg zum Ferienhaus: Bei vielen Ferienhäusern führt ein Pfad vom Parkplatz zum Ferienhaus. Solch ein Pfad kann von unterschiedlicher Qualität sein. Gehbehinderte Kunden bitten wir, sich vorab mit uns in Verbindung zu setzen, um genaue Informationen über die Beschaffenheit des Pfades zu erfragen. Im Winter kann ein solcher Pfad ausgetreten sein und erfordert dementsprechend mehr Aufmerksamkeit.

Wetterverhältnisse: Sofern die Nutzung der staatlich oder kommunal betreuten Straßen aufgrund der Wetterverhältnisse (z. B. Schneefall) eingeschränkt ist und dem Kunden daher die Anreise zur Schlüsselauslieferungsstelle und / oder zum Ferienhaus oder die Abreise vom Ferienhaus unmöglich wird, so kann DC hierfür nicht haftbar gemacht werden.

Whirlpool: Größere Badewanne oder Becken mit sprudelnder Unterwassermassage, je nach Größe mit Platz für ca. 1-8 Personen. Bitte beachten Sie die im Haus befindlichen oder durch das DC-Büro ausgehängten Bade- und Benutzungsregeln.