Allgemeine Geschäftbedingungen des DanCenters und Kleines Ferienhaus-ABC

Gültigkeit: 01.01.2018 - 30.06.2018

Norwegen, Schweden, Deutschland, Europa

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten bezüglich in Norwegen, Schweden, Deutschland (außer Schleswig-Holstein und Niedersachsen) und im restlichen Europa (ausgenommen Dänemark) belegenen Ferienhäuser, Ihr Vertragspartner ist die DanCenter A/S.

Die nachstehenden AGB gelten auch bezüglich der in Deutschland (nur Schleswig-Holstein und Niedersachsen) belegenen Ferienhäuser. Ihr Vertragspartner ist in diesem Fall die DanCenter GmbH.

Soweit die nachstehenden AGB nicht ausdrücklich Differenzierungen zwischen der DanCenter A/S und der DanCenter GmbH oder bezüglich einzelner Länder vornehmen, gelten die AGB für alle von DanCenter (nachstehend „DC“ genannt) angebotenen Ferienhäuser.

1. Abschluss des Vertrages

1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde für die in Norwegen, Schweden, Deutschland (außer Schleswig-Holstein und Niedersachsen) und im restlichen Europa (ausgenommen Dänemark) belegenen Ferienhäuser der dänischen DanCenter A/S den Abschluss eines Vertrages verbindlich an.

In Bezug auf die in Norwegen, Schweden, Deutschland (außer Schleswig-Holstein und Niedersachsen) und im restlichen Europa (ausgenommen Dänemark) belegenen Ferienhäuser erfolgt der Vertragsschluss seitens der DanCenter A/S im Namen und auf Rechnung der jeweiligen Hauseigentümer.

Mit der Anmeldung bietet der Kunde für die in Deutschland (nur Schleswig-Holstein und Niedersachsen) belegenen Ferienhäuser der DanCenter GmbH den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. In Bezug auf diese Ferienhäuser erfolgt der Vertragsschluss seitens der DanCenter GmbH im Namen und auf Rechnung der jeweiligen Hauseigentümer.

Die Anmeldung gegenüber DC kann schriftlich, mündlich, fernmündlich bzw. durch das „Computerreservierungssystem (CRS)“ vorgenommen werden. DC wird die Annahme durch eine schriftliche Bestätigung binnen 2 Wochen erklären.

Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet unter www.dancenter.de oder www.danland.de) wird dem Kunden der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt von DC erläutert. Dabei steht dem Kunden zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung. Soweit der Vertragstext von DC gespeichert wird, wird der Kunde darüber und die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. Mit Betätigung des Buttons der Schaltfläche „Zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde DC den Abschluss des Ferienhausvertrages verbindlich an. Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) von DC unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung). Die Übermittlung der Buchung (Reiseanmeldung) durch Betätigung des Buttons „Zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Ferienhausvertrages entsprechend seiner Buchung (Reiseanmeldung). Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Buchungsbestätigung durch DC beim Kunden zustande, die keiner besonderen Form bedarf und telefonisch, per E-Mail, Fax oder schriftlich erfolgen kann. Die Buchungsbestätigung durch DC erfolgt spätestens 2 Wochen nach der Anmeldung. Erfolgt die Buchungsbestätigung durch DC sofort nach Betätigung des Buttons „Zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm, so kommt der Ferienhausvertrag mit Darstellung dieser Buchungsbestätigung zustande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung durch DC über den Eingang der Buchung des Kunden bedarf. In diesem Fall wird dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung von DC angeboten. Die Verbindlichkeit des Ferienhausvertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt.

Mit der Bestätigung übersendet DC für die in Norwegen, Schweden und Deutschland (nur Schleswig-Holstein und Niedersachsen) belegenen Ferienhäuser unter anderem den „Haus-Voucher“ mit der Ferienhausadresse und einen Sicherungsschein, durch den der Kunde eine unmittelbaren Anspruch gegen den Versicherer erhält, vgl. Ziff. 16. der AGB.

Bezüglich der in Deutschland (außer Schleswig-Holstein und Niedersachsen) und im restlichen Europa belegenen Ferienhäuser übersendet DC mit der Bestätigung den Sicherungsschein, der „Haus-Voucher“ wird spätestens 4 Wochen vor Anreise von DC an den Kunden übersandt.

Der „Haus-Voucher“ ist von dem Kunden vor Ort bei Mietbeginn dem Hauseigentümer oder dessen Vertreter zu übergeben. Der Kunde erhält dann den Ferienhausschlüssel sowie das Formular zur Eintragung der Zählerstände bei An- und Abreise bezüglich der verbrauchsabhängigen Nebenkosten (Strom bzw. Heizung, Gas, Wasser).

Ein vom Reisebüro mittels des CRS-Reservierungssystems eventuell erstellter Ausdruck stellt nicht die Bestätigung (Vertragsannahme) von DC dar.

1.2. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, ist DC an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Annahme ausdrücklich oder durch Anzahlung erklärt.

1.3. Bis zum Beginn des Ferienhausaufenthaltes kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Ferienhausvertrag eintritt. DC kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen an einen Ferienhausaufenthalt nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen oder wenn dieser die Weitervermittlung des Ferienhauses beabsichtigt. Tritt ein Dritter in den Ferienhausvertrag ein, so haften er und der Kunde DC gegenüber als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Die Mehrkostenpauschale beträgt EUR 65,00. Der Kunde sowie der Dritte können jedoch nachweisen, dass keine oder geringere Kosten, als die vorstehende Pauschale durch die Ersetzung entstanden sind.

1.4. Für Ferienhausverträge, die zwischen dem Kunden und DC mithilfe von Fernkommunikationsmitteln – wie zum Beispiel Internet – abgeschlossen wurden, besteht für den Kunden kein Widerrufsrecht.

2. Bezahlung

2.1. Nach Abschluss des Vertrages wird gegen Aushändigung der Bestätigung und des Sicherungsscheines eine Anzahlung von 25 % des Preises fällig. Der gesamte Preis, abzüglich geleisteter Anzahlung, ist – wegen der Vorleistungspflicht von DC gegenüber den Ferienhauseigentümern – spätestens 6 Wochen vor dem Anreisetag (eingehend bei DC), jedoch frühestens nach erfolgter Buchungsbestätigung durch DC gegen Aushändigung des „Haus-Vouchers“ und des Sicherungsscheines an DC zu bezahlen. Bei Abschluss des Vertrages weniger als 56 Tage vor Antritt des Ferienhausaufenthaltes ist der Gesamtbetrag sofort nach Erhalt der genanten Mietunterlagen zur Zahlung fällig. Hat der Kunde ohne ein vermittelndes Reisebüro direkt bei DC gebucht oder hat sich das vermittelnde Reisebüro für das Direktinkasso durch DC entschieden, erhält der Kunde die Rechnung und die sonstigen Reiseunterlagen direkt von DC und hat die Anzahlung sowie die Restzahlung des Reisepreises direkt an DC zu zahlen. Zahlungen des Kunden an DC können per Überweisung, Lastschrift oder mittels Kreditkarte erfolgen. Ohne vollständige Bezahlung des Preises besteht kein Anspruch des Kunden und keine Leistungsverpflichtung von DC bzw. des Ferienhauseigentümers. Der Mietbetrag beinhaltet eine Bearbeitungsgebühr.

2.2. Der Kunde sucht sich ein Ferienhaus aus und nach Eingabe der gewünschten Anreise- und Abreisedaten wird von DC der Ferienhausmietpreis für den gesamten Zeitraum angezeigt. Bei einigen Ferienhäusern ist die Endreinigung im Ferienhausmietpreis enthalten, vgl. hierzu auch Ziffer 3.3.

2.3. Die Ferienhausmietpreise sind in EURO angegeben.

2.4. Beachten Sie bitte, dass nicht alle Ferienhauszielgebiete der Eurozone beigetreten sind (Stand: Juni 2017). So ist das gesetzliche Zahlungsmittel in Schweden die Schwedische Krone (SEK) und in Norwegen die Norwegische Krone (NOK).

3. Ferienhaus / Nebenkosten / Kaution etc.

3.1. Das von dem Kunden gebuchte Ferienhaus steht nicht im Eigentum von DC. Ferienhäuser werden von DC lediglich vermittelt.

In Bezug auf die in Norwegen, Schweden, Deutschland und im restlichen Europa belegenen Ferienhäuser ist DC von den jeweiligen Hauseigentümern berechtigt, im Namen und für Rechnung der jeweiligen Hauseigentümer zu handeln.

DC wird die dem Hauseigentümer zustehende Miete an den Hauseigentümer weiterleiten. DC bleibt für den Kunden gleichwohl Ferienhausvertragspartner.

3.2. Dem „Haus-Voucher“ ist unter anderem der Name des Hauseigentümers sowie die Adresse des Ferienhauses zu entnehmen.

3.3. Das Ferienhaus darf höchstens mit der in der Beschreibung angegebenen Personenzahl benutzt werden. Ein Kind unter 3 Jahren über der Höchstpersonenanzahl hinaus ist zulässig. Bei Überbelegung haben sowohl DC als auch der Eigentümer des Ferienhauses das Recht, überzählige Personen abzuweisen. Die Ferienhäuser können am Anreisetag nicht vor 16.00 Uhr bezogen werden. Das Aufstellen von Wohnwagen und Zelten auf dem Grundstück ist nicht gestattet. Die Reinhaltung des Mietobjekts obliegt dem Kunden. Vor Abreise ist das Ferienhaus in jedem Falle aufzuräumen und auch der Abwasch ist vom Kunden durchzuführen, so dass Geschirr, Besteck und anderes Küchenzubehör gereinigt hinterlassen wird. Des Weiteren hat der Kunde eine Endreinigung des Ferienhauses und des Inventars vor Abreise durchzuführen. Sofern der Kunde die Endreinigung des Ferienhauses und des Inventars nicht selber vornehmen möchte, kann er bei den örtlichen DC-Büros oder den örtlichen Vertretungen gegen Bezahlung eine Endreinigung bestellen. Bei Buchungen über das Internet können Sie auch schon beim Buchungsvorgang unter „Wahlfreie Zusatzleistungen” eine Endreinigung bestellen. Das Ferienhaus ist am Abreisetag bis 10.00 Uhr zu räumen. Sofern bei einigen Ferienhäusern die Endreinigung im Ferienhausmietpreis enthalten ist, so wird bei der jeweiligen Hausbeschreibung ausdrücklich darauf hingewiesen.

3.4. Strom, Gas, Wasser und Heizung sind verbrauchsabhängige Nebenkosten und werden nach Beendigung des Ferienhausaufenthaltes bei Schlüsselrückgabe abgerechnet (vgl. Ziffern 1.1. und 3.5.). In kälteren Jahreszeiten sowie bei Häusern mit Swimmingpool und/oder Whirlpool und/oder Sauna ist (abhängig von der Intensität der Nutzung) mit höheren Stromkosten zu rechnen. Die Abrechnung der verbrauchsabhängigen Nebenkosten wird für den gesamten gebuchten Zeitraum vorgenommen, auch bei eventueller früherer Abreise.

Für in Deutschland belegene Ferienhäuser beträgt der kW-Preis für Strom ca. EUR 0,37 bis EUR 0,40. In deutschen Ferienhäusern mit Gemeinschaftsanlagen (z. B. gemeinsamer Pool, Sauna etc., vgl. jeweilige Hausbeschreibung) kann der kW-Preis etwas höher sein. Wöchentlicher Normalverbrauch ohne Heizung in der Hauptsaison ca. 150 kW. In Deutschland belegene Ferienhäuser werden teilweise mit Gas versorgt, wobei der m³-Preis zurzeit EUR 0,85 bis EUR 2,05 beträgt. In deutschen Ferienhäusern, die über eine ablesbare Wasseruhr verfügen, werden Verbrauchskosten von Wasser in Höhe von EUR 4,40 bis EUR 7,00 per m³ erhoben. Die genaue Höhe per m³ hängt von den Kosten der jeweiligen regionalen deutschen Versorgungsunternehmen ab.

Für die in Norwegen, Schweden und im restlichen Europa belegenen Ferienhäuser entstehen – abhängig vom jeweiligen regionalen Versorger – unterschiedlich hohe Nebenkosten. Auf Nachfrage kann Sie DC über den jeweiligen Durchschnittsverbrauch informieren.

3.5. Um die Pflichten des Kunden zur Schlüsselrückgabe, zur Bezahlung der verbrauchsabhängigen Nebenkosten, wie z.B. Strom, Wasser, Gas, zum Schadensersatz bei Beschädigung sowie zum Schadenersatz bei ggf. nicht durchgeführter Endreinigung zu sichern, hat der Kunde für in Schweden, Norwegen, Deutschland und dem restlichen Europa (außer Dänemark) belegene Ferienhäuser bei Schlüsselübergabe an den Ferienhauseigentümer bzw. dessen Vertreter eine Kaution in der jeweiligen Landeswährung zu zahlen.

Die Höhe der Kaution für in Schweden belegene Ferienhäuser beträgt:

Standard-Haus:SEK 1.000,00
Whirlpool-Haus:SEK 1.500,00
Swimmingpool-Haus:SEK 3.000,00

Die Höhe der Kaution für in Norwegen belegene Ferienhäuser beträgt:

Standard-Haus:NOK 1.000,00
Whirlpool-Haus:NOK 1.500,00
Swimmingpool-Haus:NOK 3.000,00

Die Höhe der Kaution für in Deutschland (Schleswig-Holstein und Niedersachsen) belegene Ferienhäuser beträgt:

Standard-Haus:EUR 110,00
Whirlpool-Haus:EUR 150,00
Swimmingpool-Haus:EUR 400,00

Die Höhe der Kaution für im restlichen Europa (außer Dänemark) belegene Ferienhäuser ergibt sich aus der jeweiligen Hausbeschreibung und dem „Haus-Voucher“.

Sollte die Beschreibung des jeweiligen Ferienhauses eine abweichende Angabe zur Kautionshöhe im Vergleich zu den oben angegebenen Kautionsbeträgen aufweisen, so ist dieser bei der jeweiligen Ferienhausbeschreibung genannte abweichende Kautionsbetrag verbindlich.

Sofern die Möglichkeit besteht, die Kaution auch bereits zusammen mit der zweiten Rate des Ferienhausmietpreises zu bezahlen, so wird hierauf in der Buchungsbestätigung hingewiesen.

Sollte der Ferienhausaufenthalt länger als drei Wochen betragen, so ist der Kunde insbesondere im Hinblick auf die mit der Dauer des Aufenthaltes steigenden verbrauchsabhängigen Nebenkosten dazu verpflichtet, eine dreifache Kaution bei Schlüsselübergabe an DC zu zahlen. Bei Ferienhausaufenthalten über Weihnachten und/oder Neujahr ist eine erhöhte Kaution in Höhe des dreifachen oben genannten Kautionsbetrages bei Schlüsselübergabe zu zahlen.

Sofern eine Gruppe das gebuchte Ferienhaus nutzen möchte, so verlangen einige Hauseigentümer eine erhöhte Kaution. Eine Gruppe besteht aus mind. 6 Personen, die nicht Familien- oder Partnerferien machen. Eine Gruppe liegt unabhängig davon auch dann vor, sofern 6 oder mehr Reiseteilnehmner anreisen und keine Person über 25 Jahre alt ist. Bei derartigen Gruppenreisen ist eine erhöhte Kaution in Höhe von SEK 3.500,00 (Ferienhäuser in Schweden), NOK 3.500,00 (Ferienhäuser in Norwegen) bzw. EUR 500,00 (Ferienhäuser in Deutschland) pro Person bei Schlüsselübergabe zu zahlen. Der Vermieter oder dessen Bevollmächtigter ist in solchen Fällen dazu berechtigt, die Bezahlung einer Endreinigung, die dann obligatorisch ist, zu verlangen. Sofern einzelne Ferienhäuser nicht an Gruppen vermietet werden, so geht dieses aus der jeweiligen Hausbeschreibung hervor.

Am Ende der Mietzeit hat der Kunde die Schlüssel sowie die Abrechnung über die verbrauchsabhängigen Kosten dem Eigentümer oder dessen Vertreter zu übergeben. Der Eigentümer oder dessen Vertreter überprüfen die Abrechnung sowie das Ferienhaus im Laufe des Abreisetages, in jedem Fall, bevor neue Mieter einziehen. Über die vom Kunden zu tragenden Kosten wird unter Einbeziehung der ggf. geleisteten Kaution dann innerhalb von ca. 21 Tagen nach Abreise abgerechnet. Bei Vermietung an Gruppen meldet sich vor Beendigung des Ferienhausaufenthaltes ein DC-Mitarbeiter bei dem Kunden, um den Zustand des Ferienhauses zu überprüfen, damit über die erhöhte Kaution abgerechnet werden kann.

Sollten Sie bei der Anreise in der jeweiligen Ferienhausregion für die Zahlung der Kaution keine Landeswährung zur Hand haben, können Sie auch in EURO bezahlen. Bei Zahlung in EURO erfolgt die Rückzahlung in Landeswährung. Beachten Sie aber, dass Wechselgebühren sowie eventuelle Kursschwankungen zu Ihren Lasten gehen.

3.6. Die Mitnahme von bis zu zwei Haustieren ist nur in Ferienhäusern mit Hundesymbol möglich, es sei denn, die Mitnahme ist ausdrücklich in der Bestätigung durch DC gestattet. Hunde müssen an der Leine geführt werden. Für die Einreise mit Hunden oder Kampfhunden müssen besondere Bestimmungen beachtet werden, vgl. Ziffer 20. „Haustiere“.

4. Leistungen / Preise / Preisänderungen

4.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der zum Zeitpunkt der DC-Bestätigung gültigen Leistungsbeschreibung von DC sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Bestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung durch DC.

4.2. Die Leistungsbeschreibungen von DC können sich ändern. Dieses hat jedoch keine Auswirkung auf bereits abgeschlossene Ferienhausmietverträge.

4.3. Die von DC angebotenen Ferienhausmietpreise können sich ändern. Im Internet bzw. dem Computerreservierungssystemen (CRS) ist der jeweils aktuelle Ferienhausmietpreis eingestellt, zu dem gebucht werden kann.

4.4. Andere Haus-, Orts- oder Schiffsprospekte etc. sind für DC nicht bindend.

4.5. Reisebüros und Buchungsstellen sind nicht befugt, von diesen Geschäftsbedingungen oder den DC-Leistungsbeschreibungen und DC-Preisen abweichende Zusagen zu machen oder Vereinbarungen zu treffen.

4.6. Versicherungsleistungen, siehe Ziffer 16.

5. Änderung der Leistung und Preiserhöhung

5.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von DC nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des gebuchten Ferienhausaufenthaltes nicht beeinträchtigen.

DC ist verpflichtet, den Kunden über die Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer erheblichen Änderung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, er kann anstatt dessen, ebenso wie bei einer Absage des Ferienhausaufenthaltes durch DC, die Zurverfügungstellung eines mindestens gleichwertigen anderen Ferienhauses verlangen, falls DC in der Lage ist, ein solches Ferienhaus ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung durch DC gegenüber DC geltend zu machen.

5.2. DC behält sich vor, den Ferienhausmietpreis im Falle der Erhöhung der Abgaben für bestimmte Leistungen oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:

5.2.1. Werden die bei Abschluss des Ferienhausmietvertrages bestehenden Abgaben gegenüber DC erhöht, so kann der Ferienhausmietpreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

5.2.2. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Ferienhausmietvertrages kann der Ferienhausmietpreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich der Ferienhausaufenthalt dadurch für DC verteuert hat.

5.2.3. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Ferienhausaufenthaltstermin mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für DC nicht vorhersehbar waren.

5.2.4. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Ferienhausmietpreises hat DC den Kunden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Ferienhausaufenthaltsantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 Prozent ist der Kunde berechtigt, ohne Gründe vom Ferienhausmietvertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn DC in der Lage ist, einen solchen Ferienhausaufenthalt ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diesen Anspruch unverzüglich nach der Mitteilung DC´s über die Preiserhöhung gegenüber DC geltend zu machen.

6. Rücktritt durch den Kunden

Der Kunde kann bis zum Beginn des Ferienhausaufenthaltes jederzeit durch Erklärung gegenüber DC von seinem Vertrag zurücktreten. Tritt der Kunde von dem Vertrag zurück oder tritt er den Aufenthalt nicht an, so kann DC Ersatz für die von DC getroffenen Vorkehrungen für den Ferienhausaufenthalt und für DC’s Aufwendungen verlangen. Bei Berechnungen des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Leistung zu berücksichtigen. Es bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt des Ferienhausaufenthaltes DC kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von DC in der Pauschale (siehe unten) ausgewiesenen Kosten. Die pauschalierten Ansprüche auf Rücktrittsgebühren betragen in der Regel bei Rücktritt des Kunden:

6.1. Bis zum 60. Tag vor der Anreise 25 % des Preises, mindestens jedoch EUR 65,00.

6.2. Ab dem 59. bis 35. Tag vor der Anreise 50 % des Preises, mindestens jedoch EUR 65,00.

6.3. Ab dem 34. Tag bis zum 1. Tag vor der Anreise 80 % des Preises.

6.4. Am Anreisetag oder bei Nichterscheinen 100 % des Preises.

7. Umbuchungen

Auf Wunsch des Kunden nimmt DC – soweit möglich – Umbuchungen bis zum 60. Tag vor Antritt des Aufenthaltes vor. Dafür erhebt DC eine Umbuchungspauschale von EUR 65,00. Der Kunde kann jederzeit nachweisen, dass keine oder geringere Kosten, als die vorstehende Umbuchungspauschale, durch die Umbuchung entstanden sind. Spätere Änderungen bzw. Umbuchungen können nur nach Rücktritt vom Vertrag zu den oben genannten Bedingungen (vgl. Ziffer 6.) bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.

8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde, aus von DC nicht zu vertretenden Gründen, Leistungen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung.

9. Rücktritt und Kündigung durch DC

In folgenden Fällen kann DC vor Antritt des Ferienhausaufenthaltes vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt des Aufenthaltes den Vertrag kündigen:

9.1. Ohne Einhaltung einer Frist

Wenn der Kunde oder eine der ihn begleitenden Personen das Ferienhaus trotz Abmahnung durch den Eigentümer oder DC nachhaltig unpfleglich behandelt oder sich in grobem Maße vertragswidrig verhält, ist die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt. In diesem Falle ist die Einbehaltung des Preises bis auf den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt ist, gerechtfertigt. Eventuelle Mehrkosten für den Rücktransport trägt der Kunde.

9.2. Bis 4 Wochen vor Antritt

Wenn die Bereitstellung des Ferienhauses nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für DC deshalb nicht zumutbar ist, weil der Eigentümer des Ferienhauses aus unvorhersehbaren Gründen den mit DC geschlossenen Vertrag nicht einhalten kann. Dieses Rücktrittsrecht von DC besteht jedoch nur, wenn DC die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat und wenn DC die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweist und wenn DC dem Kunden ein vergleichbares Objekt angeboten und unterbreitet hat. Akzeptiert der Kunde das vergleichbare Ersatzobjekt dann nicht, so kann DC vom Kündigungsrecht Gebrauch machen. Der Kunde erhält den ggf. bereits gezahlten Preis zurück.

9.3. Nach Mahnung und Fristsetzung

Wenn der Kunde entgegen Ziffer 2. dieser Mietbedingungen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, so wird DC ihm eine Mahnung unter Fristsetzung und Kündigungsandrohung zusenden, nach deren Fristablauf dann DC berechtigt ist, den Vertrag zu kündigen. In diesem Falle gelten die Regelungen zu den Stornopauschalen gemäß Ziffer 6.

10. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird der Aufenthalt infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (z.B. Krieg, Terroranschläge, Streik, Aussperrung, Öl- und Benzineinschränkungen, Grenzschließungen, Epidemien, Natur- und Verunreinigungskatastrophen usw.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl DC als auch der Kunde den Vertrag nur nach Maßgabe der Vorschrift des § 651 j BGB kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann DC für die bereits erbrachten oder bis zur Beendigung des Aufenthaltes noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

11. Haftung / Gewährleistung / Haftungsbegrenzung

11.1. DC haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung; die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Ferienhäuser bzw. der Ferienhauseigentümer; die Richtigkeit der Beschreibung der angebotenen Ferienhäuser und die ordnungsgemäße Erbringung des vertraglich vereinbarten Ferienhausaufenthaltes.

DC haftet jedoch nicht für die Angaben auf anderen Internetportalen und in anderen Haus-, Orts- oder Schiffsprospekten, weil auf deren Entstehung und Inhalt DC keinen Einfluss nehmen und deren Richtigkeit nicht überprüfen kann.

11.2. Die Gewährleistung von DC

11.2.1. Abhilfe

Wird der Ferienhausaufenthalt nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. DC kann in der Weise Abhilfe schaffen, indem DC eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. DC kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

11.2.2. Minderung

Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung des Ferienhausaufenthaltes kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Ferienhausmietpreises verlangen (Minderung). Der Ferienhausmietpreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert des Ferienhausaufenthaltes in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Kunde schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

11.2.3. Kündigung

Wird der Ferienhausaufenthalt infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet DC innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Ferienhausmietvertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden der Ferienhausaufenthalt infolge eines Mangels aus wichtigem, erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von DC verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Der Kunde schuldet DC den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Ferienhausmietpreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

11.2.4. Schadensersatz

Der Kunde kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel des Ferienhausaufenthaltes beruht auf einem Umstand, den DC nicht zu vertreten hat.

11.3. Beschränkung der Haftung

11.3.1. Die vertragliche Haftung von DC für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Ferienhausmietpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit DC für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

11.3.2. Für alle gegen DC gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet DC bei Sachschäden bis EUR 4.100,00; übersteigt der dreifache Ferienhausmietpreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Ferienhausmietpreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.

11.3.3. Eine Haftung von DC für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die der Kunde ohne Vermittlung von DC direkt gebucht und in Anspruch genommen hat (zum Beispiel Sportveranstaltungen, Ausflüge, Besuche usw.), kommt nicht in Betracht.

11.3.4. Ein Schadensersatzanspruch gegen DC ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger (zum Beispiel Ferienhauseigentümer) zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

11.3.5. Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten muss der Kunde selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollte der Kunde vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet DC nur, wenn DC ein Verschulden trifft.

12. Krankheitsfall

12.1. Kosten, die durch Krankheit während des Ferienhausaufenthaltes entstehen, hat der Kunde selbst zu tragen. Ausgaben für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport des Kunden hat dieser selbst zu tragen. Wenn der Gesundheitszustand des Kunden zu Bedenken Anlass gibt, empfiehlt DC dringend, vor Buchung des Aufenthaltes einen Arzt aufzusuchen.

12.2. Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen bei Buchung den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Bei Buchungen von Ferienwohnungen in den Danland-Ferienparks ist eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RVV Plus) bereits im Ferienhausmietpreis enthalten.

13. Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

13.1. DC steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem der Ferienhausaufenthalt angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Antritt des Ferienhausaufenthaltes zu unterrichten.

Die von DC angebotenen Ferienhäuser befinden sich in verschiedenen Ländern. Unabhängig von der Frage, ob die verschiedenen Länder der Europäischen Union und/oder dem Schengener Abkommen beigetreten sind, können bei Einreise Grenzkontrollen durchgeführt werden. Kunden mit deutscher Staatsangehörigkeit benötigen als Angehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass, um in die Länder reisen zu können, in denen sich die von DC angebotenen Ferienhäuser befinden. Auch Kinder benötigen gültige Reisedokumente. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

DC haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde DC mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass DC die Verzögerung zu vertreten hat. Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung des Ferienhausaufenthaltes wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von DC bedingt sind.

13.2. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz- sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, wird verwiesen.

14. Anschriften und Obliegenheiten / Verjährung

14.1. Die Anschrift der DanCenter A/S (Ihr Vertragspartner für in Norwegen, Schweden, Deutschland - außer Schleswig-Holstein und Niedersachsen - und im restlichen Europa belegene Ferienhäuser) lautet wie folgt:

DanCenter A/S, Lyngbyvej 20, DK-2100 København Ø, Tel: 0045 70130000, Fax: 0045 70137070 E-Mail: booking@dancenter.com

Die Anschrift der Zweigniederlassung der DanCenter A/S in Deutschland, die u.a. die in Deutschland getätigten Buchungen bearbeitet und an die Hauptniederlassung der DanCenter A/S nach Dänemark weiterleitet, lautet wie folgt:

DanCenter A/S, Drehbahn 7, 20354 Hamburg, Tel: 040 309703-0, Fax: 040 309703-99 E-Mail: reservierung@dancenter.com

Die Anschrift der DanCenter GmbH (Ihr Vertragspartner für in Deutschland - nur Schleswig-Holstein und Niedersachsen - belegene Ferienhäuser) lautet wie folgt:

DanCenter GmbH, Drehbahn 7, 20354 Hamburg,
Tel: 040 309703-0, Fax: 040 309703-99 E-Mail: reservierung@dancenter.com

14.2. Name und Anschrift des Insolvenzversicherers (vgl. Sicherungsschein) lauten wie folgt:

Swiss Re International SE Niederlassung Deutschland, Arabellastraße 30 in 81925 München, Deutschland.

14.3. Sie können über DC eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV Plus) abschließen, vgl. nachstehende Ziffer 16.

14.4. DC wünscht allen Kunden einen angenehmen Ferienhausaufenthalt. Sollte es doch zu Schwierigkeiten kommen, sollte sich der Kunde an den Ferienhauseigentümer, den örtlichen Vertreter oder das örtliche DC-Büro wenden.

14.5. Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich DC zur Kenntnis zu geben. Des Weiteren obliegt es dem Kunden, vor der Kündigung des Vertrages DC eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder von DC verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

14.6. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung des Ferienhausaufenthaltes (reisevertragliche Ansprüche) hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung des Ferienhausaufenthaltes gegenüber DC unter folgenden Adressen geltend zu machen:

14.6.1. Für in Norwegen, Schweden, Deutschland (außer Schleswig-Holstein und Niedersachsen) und im restlichen Europa belegene Ferienhäuser:

Hauptniederlassung: DanCenter A/S, Lyngbyvej 20, DK-2100 København Ø, Tel: 0045 70130000, Fax: 0045 70137070 E-Mail: booking@dancenter.com

oder

Zweigniederlassung: DanCenter A/S, Drehbahn 7, 20354 Hamburg, Tel: 040 309703-0, Fax: 040 309703-99 E-Mail: reservierung@dancenter.com

14.6.2. Für in Deutschland (nur Schleswig-Holstein und Niedersachsen) belegene Ferienhäuser:

DanCenter GmbH, Drehbahn 7, 20354 Hamburg,
Tel: 040 309703-0, Fax: 040 309703-99 eEMail: reservierung@dancenter.com

14.6.3. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

14.7. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651 c - f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von DC oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von DC beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von DC oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von DC beruhen.

Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651 c – f BGB verjähren in einem Jahr.

Die Verjährung der vorgenannten Ansprüche beginnt mit dem Tag, an dem der Ferienhausaufenthalt nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und DC Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder DC die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

15. Reisen Minderjähriger

Bei Reisen Minderjähriger können die in der Buchung angegebenen aber nicht mitgereisten Personen (z.B. Eltern) eine unmittelbare Verbindung zu dem Kind und dessen Ferienhaus durch einen Anruf in der unter Ziffer 14. angegebenen Zentrale herstellen. Dort wird deutsch gesprochen und der anrufenden Person wird geholfen, gegebenenfalls unter Einschaltung des örtlichen DC-Büros, mit dem Kind Kontakt aufzunehmen.

16. Versicherungen

Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften übersendet DC zusammen mit der Bestätigung und dem „Haus-Voucher“ an den Kunden einen Sicherungsschein mit den Bedingungen für die Reise-Ausfall-Teilversicherung (BRTV). Hierdurch wird der Kunde gegen die Insolvenz von DC geschützt.

Bitte beachten Sie, dass der Ferienhausmietpreis keine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung enthält mit Ausnahme der Buchung von Ferienwohnungen in den Danland-Ferienparks, vgl. Ziffer 12.2. DC empfiehlt zu Ihrer eigenen Sicherheit den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Sie können eine derartige Versicherung (RRV Plus) auch über DC bei der Gouda Rejseforsikring, einer Zweigniederlassung der Gouda Travel Insurance (Niederlande) abschließen. Bei einer Buchung über das Internet erhalten Sie während es Buchungsvorganges unter „Wahlfreie Zusatzleistungen” weitere Informationen.

17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Geschäftsbedingungen bzw. des gesamten Vertrages zur Folge.

18. Aufrechnungsverbot

Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche auf Zahlung des vereinbarten Preises die Aufrechnung zu erklären. Dieses gilt jedoch nicht für unbestrittene beziehungsweise rechtskräftig festgestellte Forderungen.

19. Abtretungsverbot

Eine Abtretung von Ansprüchen eines Reiseteilnehmers gegen DC an andere Reiseteilnehmer, Dritte, auch Ehegatte und Verwandte, ist ausgeschlossen.

20. Kleines Ferienhaus-ABC

Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auch das nachstehende „Kleine Ferienhaus-ABC“, mit dem DC seinen Kunden Erklärungen und Hinweise für den Ferienhausaufenthalt in alphabethischer Reihenfolge gibt:

  • Kleines Ferienhaus-ABC 2018: Norwegen
  • Kleines Ferienhaus-ABC 2018: Schweden
  • Kleines Ferienhaus-ABC 2018: Deutschland
  • Kleines Ferienhaus-ABC 2018: weitere europäische Länder