Allgemeine Geschäftsbedingungen des DanCenters und kleines Ferienhaus-ABC

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bezüglich der im Katalog bzw. im Internet angebotenen und in Norwegen belegenen Ferienhäusern. Ihr Vertragspartner ist die DanCenter A/S.

1. Abschluss des Vertrages

1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde der dänischen DanCenter A/S (nachfolgend DC genannt) den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich, über das Internet bzw. durch das „Computerreservierungssystem (CRS)“ vorgenommen werden. DC wird die Annahme durch eine schriftliche Bestätigung erklären. Bei Buchungen über das Internet (www.dancenter.de) bestätigt DC auf elektronischem Wege. Die Bestätigung erfolgt innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Anmeldung. Mit der Bestätigung übersendet DC unter anderem den „Haus-Voucher“ mit der Ferienhaus- und Eigentümeradresse. Kunden, die über das Internet gebucht haben, drucken bitte die Bestätigung mit dem „Haus-Voucher“ aus. Der „Haus-Voucher“ ist von dem Kunden vor Ort bei Mietbeginn dem Ferienhauseigentümer oder dessen Vertreter zu übergeben. Der Kunde erhält dann den Ferienhausschlüssel sowie das Formular zur Eintragung der Zählerstände bei An- und Abreise bezüglich der verbrauchsabhängigen Nebenkosten (Strom bzw. Heizung, Gas und Wasser). Ein vom Reisebüro mittels des CRS-Reservierungssystems eventuell erstellter Ausdruck stellt nicht die Bestätigung (Vertragsannahme) von DC dar. Des Weiteren übersendet DC dem Kunden mit der Bestätigung einen Sicherungsschein, durch den der Kunde einen unmittelbaren Anspruch gegen den Versicherer erhält, vgl. Ziffer 16.

1.2. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, ist DC an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Annahme ausdrücklich oder durch Anzahlung erklärt.

1.3. Bis zum Beginn des Ferienhausaufenthaltes kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Ferienhausvertrag eintritt. DC kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen an einen Ferienhausaufenthalt nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen oder wenn dieser die Weitervermittlung des Ferienhausvertrages beabsichtigt. Tritt ein Dritter in den Ferienhausvertrag ein, so haften er und der Kunde DC gegenüber als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Die Mehrkostenpauschale beträgt EUR 65,00. Der Kunde sowie der Dritte können jedoch nachweisen, dass keine oder geringere Kosten, als die vorstehende Pauschale durch die Ersetzung entstanden sind.

1.4. Für Ferienhausverträge, die zwischen dem Kunden und DC mithilfe von Fernkommunikationsmitteln – wie zum Beispiel Internet – abgeschlossen wurden, besteht für den Kunden kein Widerrufsrecht.

2. Bezahlung

2.1. Nach Abschluss des Vertrages wird gegen Aushändigung der Bestätigung, des „Haus-Vouchers“ und des Sicherungsscheines eine Anzahlung von 25 % des Preises fällig. Der gesamte Preis, abzüglich geleisteter Anzahlung ist – wegen der Vorleistungspflicht von DC gegenüber den Ferienhauseigentümern – spätestens 6 Wochen vor dem Anreisetag (eingehend bei DC), jedoch frühestens nach erfolgter Buchungsbestätigung durch DC gegen Aushändigung des „Haus-Vouchers“ und des Sicherungsscheines an DC zu bezahlen. Bei Abschluss des Vertrages weniger als 56 Tage vor Antritt des Ferienhausaufenthaltes ist der Gesamtbetrag sofort nach Erhalt der genannten Mietunterlagen zur Zahlung fällig. Hat der Kunde ohne ein vermittelndes Reisebüro direkt bei DC gebucht oder hat sich das vermittelnde Reisebüro für das Direktinkasso durch DC entschieden, erhält der Kunde die Rechnung und die sonstigen Reiseunterlagen direkt von DC und hat die Anzahlung sowie die Restzahlung des Reisepreises direkt an DC zu zahlen. Zahlungen des Kunden an DC können per Überweisung, Lastschrift oder mittels Kreditkarten erfolgen. Ohne vollständige Bezahlung des Preises besteht kein Anspruch des Kunden und keine Leistungsverpflichtung von DC bzw. des Ferienhauseigentümers. Der Mietbetrag beinhaltet eine Bearbeitungsgebühr.

2.2. Die im Katalog angegebenen Ferienhausmietpreise sind als Wochenmietpreise (sonnabends bis sonnabends) angegeben. Die Höhe des Wochenpreises hängt von der jeweiligen Saison ab. Bei längeren als einwöchigen Aufenthalten können sich also saisonabhängig unterschiedliche Wochenpreise ergeben. Bei einigen Ferienhäusern ist die Endreinigung im Ferienhausmietpreis enthalten, so dass sich unterschiedliche Wochenpreise ergeben, vergleiche hierzu auch Ziffer 3.3. 2.3. Die Ferienhausmietpreise in diesem Katalog sind in EURO angegeben.

2.4. Beachten Sie bitte, dass Norwegen bisher der Eurozone nicht beigetreten ist und gesetzliches Zahlungsmittel weiterhin die norwegischen Kronen sind (NOK) (Stand: Juli 2015).

3. Ferienhaus / Nebenkosten / Kaution etc.

3.1. Das von dem Kunden gebuchte Ferienhaus steht nicht im Eigentum von DC. Ferienhäuser werden von DC lediglich vermittelt. DC ist von den jeweiligen Ferienhauseigentümern berechtigt, im fremden Namen und für fremde Rechnung der jeweiligen Ferienhauseigentümer zu handeln. DC wird die dem Ferienhauseigentümer zustehende Miete an diesen weiterleiten. DC bleibt für den Kunden gleichwohl Ferienhausvertragspartner.

3.2. Dem „Haus-Voucher“ ist unter anderem Name und Adresse des Ferienhauseigentümers sowie die Adresse des Ferienhauses zu entnehmen.

3.3. Das Ferienhaus darf höchstens mit der in der Beschreibung angegebenen Personenzahl benutzt werden. Bei Überbelegung haben sowohl DC als auch der Ferienhauseigentümer das Recht, überzählige Personen abzuweisen. Die Ferienhäuser können am Anreisetag nicht vor 16.00 Uhr bezogen werden. Das Aufstellen von Wohnwagen und Zelten auf dem Grundstück ist nicht gestattet. Die Reinhaltung der Ferienhäuser obliegt dem Kunden. Bei Abreise ist das Ferienhaus mit Inventar gereinigt zu hinterlassen. Das Ferienhaus ist am Abreisetag bis 10.00 Uhr zu räumen. Sofern bei einigen Ferienhäusern die Endreinigung im Ferienhausmietpreis enthalten ist, so wird bei der jeweiligen Hausbeschreibung ausdrücklich darauf hingewiesen. Es ergeben sich dann bei der jeweiligen Hausbeschreibung unterschiedliche Wochenpreise. Der jeweils höhere Preis der jeweiligen Saison betrifft den Preis für die erste Woche (inklusive Endreinigung), der jeweils geringere Preis der jeweiligen Saison gilt für die Verlängerungswochen, da die Endreinigung am Ende der gebuchten Reise erfolgt und nur einmal (mit dem Mietpreis für die erste Woche) zu zahlen ist.

3.4. Strom bzw. Heizung, Gas und Wasser sind verbrauchsabhängige Nebenkosten und werden nach Beendigung des Ferienhausaufenthaltes bei Schlüsselrückgabe abgerechnet (vgl. Ziffern 1.1. und 3.5.). In kälteren Jahreszeiten sowie bei Ferienhäusern mit Swimmingpool und/oder Whirlpool und/oder Sauna ist (abhängig von der Intensität der Nutzung) mit erhöhten Stromkosten zu rechnen.

3.5. Um die Pflichten des Kunden zur Schlüsselrückgabe, zur Bezahlung der verbrauchsabhängigen Nebenkosten, wie z.B. Strom und Wasser, zum Schadensersatz bei Beschädigung sowie zum Schadensersatz bei ggf. nicht durchgeführter Endreinigung zu sichern, hat der Kunde bei Schlüsselübergabe an den Ferienhauseigentümer bzw. dessen Vertreter eine Kaution in Landeswährung zu zahlen. Die Höhe der Kaution beträgt:

Standard-Haus : NOK 1.000,00 Whirlpool-Haus: NOK 1.500,00 Swimmingpool-Haus: NOK 3.000,00

Sollte die Beschreibung des Ferienhauses eine abweichende Angabe zur Kautionshöhe aufweisen, so ist dieser abweichende Kautionsbetrag verbindlich. Sofern die Möglichkeit besteht, die Kaution auch bereits zusammen mit der zweiten Rate des Ferienhausmietpreises zu bezahlen, so wird hierauf in der Buchungsbestätigung hingewiesen. Sollte der Ferienhausaufenthalt länger als 3 Wochen betragen, so ist der Kunde insbesondere im Hinblick auf die mit der Dauer des Aufenthaltes steigenden verbrauchsabhängigen Nebenkosten dazu verpflichtet, eine 3-fache Kaution bei Schlüsselübergabe an DC zu zahlen. Bei Ferienhausaufenthalten über Weihnachten und /oder Neujahr ist eine erhöhte Kaution in Höhe des 3-fachen oben genannten Kautionsbetrages bei Schlüsselübergabe zu zahlen. Sofern eine Gruppe das gebuchte Ferienhaus nutzen möchte, so verlangen einige Hauseigentümer eine erhöhte Kaution. Eine Gruppe besteht aus mindestens 6 Personen, die nicht Familien- oder Partnerferien machen. Eine Gruppe liegt unabhängig davon auch dann vor, sofern 6 oder mehr Reiseteilnehmer anreisen und keine Person über 25 Jahre alt ist. Bei derartigen Gruppenreisen ist eine erhöhte Kaution in Höhe von NOK 3.500,00 pro Person bei Schlüsselübergabe zu zahlen. Der Vermieter oder dessen Bevollmächtigter ist in solchen Fällen dazu berechtigt, die Bezahlung einer Endreinigung, die dann obligatorisch ist, zu verlangen. Sofern einzelne Ferienhäuser nicht an Gruppen vermietet werden, so geht dieses aus der jeweiligen Hausbeschreibung hervor. Am Ende der Mietzeit hat der Kunde die Schlüssel sowie die Abrechnung über die verbrauchsabhängigen Kosten dem Eigentümer oder dessen Vertreter zu übergeben. Der Eigentümer oder dessen Vertreter überprüfen die Abrechnung sowie das Ferienhaus im Laufe des Abreisetages, in jedem Falle, bevor neue Mieter einziehen. Über die Kaution wird dann innerhalb von ca. 21 Tagen nach Abreise abgerechnet. Bei Vermietung an Gruppen (siehe oben) meldet sich vor Beendigung des Ferienhausaufenthaltes ein DC-Mitarbeiter bei dem Kunden, um den Zustand des Ferienhauses zu überprüfen, damit über die Kaution abgerechnet werden kann. In einigen Regionen Norwegens können Sie die Kaution bei der Anreise auch in EURO bezahlen, sofern Sie keine Landeswährung zur Hand haben. Bei Zahlungen in EURO erfolgt die Rückzahlung in Landeswährung. Beachten Sie aber, dass Wechselgebühren sowie eventuelle Kursschwankungen zu Ihren Lasten gehen.

3.6. Haustiere Die Mitnahme von bis zu zwei Haustieren ist nur in Ferienhäusern mit Hundesymbol möglich, es sei denn, die Mitnahme ist ausdrücklich in der Bestätigung durch DC gestattet. Hunde müssen an der Leine geführt werden. Von der Mitnahme oder Einfuhr von Hunden, Katzen und anderen Haustieren nach Norwegen und auch von der Durchreise durch Schweden und / oder Dänemark rät DC grundsätzlich ab. Die Einfuhr ist nur nach Durchführung eines langwierigen komplizierten Verfahrens möglich. Weitere Informationen erteilen die norwegischen, schwedischen bzw. dänischen Konsulate, vergleiche auch Ziffer 20. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Stichwort „Haustiere“.

4. Leistungen / Preise / Preisänderungen

4.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung von DC, die in dem für den Zeitpunkt der Bestätigung gültigen Katalog (bei Buchungen aufgrund des Kataloges) bzw. im Internet (bei Internetbuchungen) enthalten ist sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Bestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung durch DC.

4.2. Die Leistungsbeschreibungen in dem Katalog sind für DC nicht bindend, wenn der jeweils nachfolgende Katalog erscheint, dann gelten nur die Aussagen des nachfolgenden Kataloges.

4.3. Die von DC angebotenen Ferienhausmietpreise können sich ändern. Im Internet bzw. den Computerreservierungssystemen (CRS) ist der jeweils aktuelle Ferienhausmietpreis eingestellt. Sollten die im Katalog und im Internet genannten Ferienhausmietpreise voneinander abweichen, so gilt der zum Zeitpunkt der Buchung im Internet genannte Ferienhausmietpreis.

4.4. Andere Haus-, Orts- oder Schiffsprospekte etc. sind für DC nicht bindend.

4.5. Reisebüros und Buchungsstellen sind nicht befugt, von diesen Geschäftsbedingungen oder den Katalog- und Internetaussagen abweichende Zusagen zu machen oder Vereinbarungen zu treffen.

4.6. Versicherungsleistungen, siehe Ziffer 16.

5. Änderung der Leistung und Preiserhöhung

5.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von DC nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des gebuchten Ferienhausaufenthaltes nicht beeinträchtigen. DC ist verpflichtet, den Kunden über die Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer erheblichen Änderung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, er kann anstatt dessen, ebenso wie bei einer Absage des Ferienhausaufenthaltes durch DC, die Zur-Verfügung-Stellung eines mindestens gleichwertigen anderen Ferienhauses verlangen, falls DC in der Lage ist, ein solches Ferienhaus ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung durch DC gegenüber DC geltend zu machen.

5.2. DC behält sich vor, den Ferienhausmietpreis im Falle der Erhöhung der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie zum Beispiel Hafengebühren oder einer Änderung der für den betreffenden Ferienhausaufenthalt geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:

5.2.1. Werden die bei Abschluss des Ferienhausmietvertrages bestehenden Abgaben, wie zum Beispiel Hafengebühren gegenüber DC erhöht, so kann der Ferienhausmietpreis um den entsprechenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

5.2.2. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Ferienhausmietvertrages kann der Ferienhausmietpreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich der Ferienhausaufenthalt dadurch für DC verteuert hat.

5.2.3. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Ferienhausaufenthaltstermin mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für DC nicht vorhersehbar waren.

5.2.4. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Ferienhausmietpreises hat DC den Kunden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Ferienhausaufenthaltsantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 Prozent ist der Kunde berechtigt, ohne Gründe vom Ferienhausmietvertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einem mindestens gleichwertigen Ferienhausaufenthalt zu verlangen, wenn DC in der Lage ist, einen solchen Ferienhausaufenthalt ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diesen Anspruch unverzüglich nach der Mitteilung DC´s über die Preiserhöhung gegenüber DC geltend zu machen.

6. Rücktritt durch den Kunden

Der Kunde kann bis zum Beginn des Ferienhausaufenthaltes jederzeit durch Erklärung gegenüber DC von seinem Vertrag zurücktreten. Tritt der Kunde von dem Vertrag zurück oder tritt er den Aufenthalt nicht an, so kann DC Ersatz für die von DC getroffenen Vorkehrungen für den Ferienhausaufenthalt und für DC’s Aufwendungen verlangen. Bei Berechnungen des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Leistung zu berücksichtigen. Es bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt des Ferienhausaufenthaltes DC kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von DC in der Pauschale (siehe unten) ausgewiesenen Kosten. Die pauschalierten Ansprüche auf Rücktrittsgebühren betragen in der Regel bei Rücktritt des Kunden:

6.1. Bis zum 60. Tag vor der Anreise 25 % des Preises, mindestens jedoch EUR 65,00.

6.2. Ab dem 59. bis 35. Tag vor der Anreise 50 % des Preises, mindestens jedoch EUR 65,00.

6.3. Ab dem 34. Tag bis zum 1. Tag vor der Anreise 80 % des Preises.

6.4. Am Anreisetag oder bei Nichterscheinen 100 % des Preises.

7. Umbuchungen

Auf Wunsch des Kunden nimmt DC – soweit möglich – Umbuchungen bis zum 60. Tag vor Antritt des Aufenthaltes vor. Dafür erhebt DC eine Umbuchungspauschale von EUR 65,00. Der Kunde kann jederzeit nachweisen, dass keine oder geringere Kosten, als die vorstehende Umbuchungspauschale durch die Umbuchung entstanden sind. Spätere Änderungen bzw. Umbuchungen können nur nach Rücktritt vom Vertrag zu den oben genannten Bedingungen (Ziffer 6.) bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.

8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde, aus von DC nicht zu vertretenden Gründen, Leistungen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung.

9. Rücktritt und Kündigung durch DC

In folgenden Fällen kann DC vor Antritt des Ferienhausaufenthaltes vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt des Aufenthaltes den Vertrag kündigen:

9.1. Ohne Einhaltung einer Frist Wenn der Kunde oder eine der ihn begleitenden Personen das Ferienhaus trotz Abmahnung durch den Eigentümer oder DC nachhaltig unpfleglich behandelt oder sich in groben Maße vertragswidrig verhält, ist die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt. In diesem Falle ist die Einbehaltung des Preises bis auf den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt ist, gerechtfertigt. Eventuelle Mehrkosten für den Rücktransport trägt der Kunde.

9.2. Bis 4 Wochen vor Antritt Wenn die Bereitstellung des Ferienhauses nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für DC deshalb nicht zumutbar ist, weil der Eigentümer des Ferienhauses aus unvorhersehbaren Gründen den mit DC geschlossenen Vertrag nicht einhalten kann. Dieses Rücktrittsrecht von DC besteht jedoch nur, wenn DC die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat und wenn DC die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweist und wenn DC dem Kunden ein vergleichbares Ersatzobjekt angeboten und unterbreitet hat. Akzeptiert der Kunde dieses Ersatzobjekt dann nicht, so kann DC vom Kündigungsrecht Gebrauch machen. Der Kunde erhält den ggf. bereits gezahlten Preis zurück.

9.3. Nach Mahnung und Fristsetzung Wenn der Kunde entgegen Ziffer 2. dieser Mietbedingungen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, so wird DC ihm eine Mahnung unter Fristsetzung und Kündigungsandrohung zusenden, nach deren Fristablauf dann DC berechtigt ist, den Vertrag zu kündigen. In diesem Falle gelten die Regelungen zu den Stornopauschalen gemäß Ziffer 6.

10. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird der Aufenthalt infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (z.B. Krieg, Streik, Aussperrung, Öl- und Benzineinschränkungen, Grenzschließungen, Epidemien, Natur- und Verunreinigungskatastrophen usw.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl DC als auch der Kunde den Vertrag nur nach Maßgabe der Vorschrift des § 651j BGB kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann DC für die bereits erbrachten oder zur Beendigung des Aufenthaltes noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

11. Haftung / Gewährleistung / Haftungsbegrenzung

11.1.DC haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung; die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Ferienhäuser bzw. der Ferienhauseigentümer; die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Ferienhäuser. DC haftet jedoch nicht für die Angaben in anderen Haus-, Orts- oder Schiffsprospekten, weil auf deren Entstehung und Inhalt DC keinen Einfluss nehmen und deren Richtigkeit nicht überprüfen kann; die ordnungsgemäße Erbringung des vertraglich vereinbarten Ferienhausaufenthaltes.

11.2. Die Gewährleistung von DC

11.2.1. Abhilfe Wird der Ferienhausaufenthalt nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. DC kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. DC kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, indem DC eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. DC kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

11.2.2. Minderung Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung des Ferienhausaufenthaltes kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Ferienhausmietpreises verlangen (Minderung). Der Ferienhausmietpreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert des Ferienhausaufenthaltes in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Kunde schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

11.2.3. Kündigung Wird der Ferienhausaufenthalt infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet DC innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Ferienhausmietvertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden der Ferienhausaufenthalt infolge eines Mangels aus wichtigem, erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von DC verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Der Kunde schuldet DC den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Ferienhausmietpreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

11.2.4. Schadensersatz Der Kunde kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel des Ferienhausaufenthaltes beruht auf einem Umstand, den DC nicht zu vertreten hat.

11.3. Beschränkung der Haftung

11.3.1. Die vertragliche Haftung von DC für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Ferienhausmietpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit DC für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

11.3.2. Für alle gegen DC gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet DC bei Sachschäden bis EUR 4.100,00; übersteigt der dreifache Ferienhausmietpreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Ferienhausmietpreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.

11.3.3. Eine Haftung von DC für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die der Kunde ohne Vermittlung von DC direkt gebucht und in Anspruch genommen hat (zum Beispiel Sportveranstaltungen, Ausflüge, Besuche usw.), kommt nicht in Betracht.

11.3.4. Ein Schadensersatzanspruch gegen DC ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger (zum Beispiel Ferienhauseigentümer) zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

11.3.5. Die Beteiligung an Sport- und andere Ferienaktivitäten muss der Kunde selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollte der Kunde vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet DC nur, wenn DC ein Verschulden trifft.

12. Krankheitsfall

12.1. Kosten, die durch Krankheit während des Ferienhausaufenthaltes entstehen, hat der Kunde selbst zu tragen. Ausgaben für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport des Kunden hat dieser selbst zu tragen. Wenn der Gesundheitszustand des Kunden zu Bedenken Anlass gibt, empfiehlt DC dringend, vor Buchung des Aufenthaltes einen Arzt aufzusuchen.

12.2. Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen, bei Buchung den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.

13. Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

13.1. DC steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem der Ferienhausaufenthalt angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Antritt des Ferienhausaufenthaltes zu unterrichten. Auch wenn Dänemark, Schweden (durch diese Länder reisen Sie möglicherweise) und Norwegen dem Schengener Abkommen beigetreten sind und damit Grenzkontrollen abgeschafft wurden, so benötigen Kunden mit deutscher Staatsangehörigkeit als Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union für die Einreise und Durchreise in Dänemark, Schweden und Norwegen einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass. Auch Kinder benötigen gültige Reisedokumente. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige dänische, schwedische oder norwegische Konsulat Auskunft. DC haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde DC mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass DC die Verzögerung zu vertreten hat. Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung des Ferienhausaufenthaltes wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von DC bedingt sind.

13.2. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz- sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, wird verwiesen.

14. Anschriften und Obliegenheiten / Verjährung

14.1.1. Die Anschrift der DanCenter A/S lautet wie folgt: DanCenter A/S, Lyngbyvej 20, DK-2100 København Ø, Tel: 0045 70130000, Fax: 0045 70137070 e-Mail: booking@dancenter.com

14.1.2. Die Anschrift der Zweigniederlassung der DanCenter A/S in Deutschland, die u.a. die in Deutschland getätigten Buchungen bearbeitet und an die Hauptniederlassung der DanCenter A/S nach Dänemark weiterleitet, lautet wie folgt: DanCenter A/S, Spitalerstraße 16, 20095 Hamburg, Tel: 040 309703-0, Fax: 040 327591 e-Mail: reservierung@dancenter.com

14.2. Name und Anschrift des Insolvenzversicherers (vgl. Sicherungsschein) lauten wie folgt: Generali Versicherung AG mit der Versicherung „REISEGARANT“. Die Anschrift der Schadenregulierungsstelle lautet Europäische Reiseversicherung AG, Rosenheimer Str. 116, 81669 München.

14.3. Sie können über DC eine Reiserücktrittskostenversicherung abschließen, vgl. nachstehende Ziffer 16.

14.4. DC wünscht allen Kunden einen angenehmen Ferienhausaufenthalt. Sollte es doch zu Schwierigkeiten kommen, sollte sich der Kunde zunächst an den Hauseigentümer wenden.

14.5. Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich DC zur Kenntnis zu geben. Des Weiteren obliegt es dem Kunden, vor der Kündigung des Vertrages DC eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder von DC verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Unterlässt es der Kunde schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

14.6. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung des Ferienhausaufenthaltes (reisevertragliche Ansprüche) hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung des Ferienhausaufenthaltes gegenüber DC unter folgenden Adressen geltend zu machen: 14.6.1. Hauptniederlassung: DanCenter A/S, Lyngbyvej 20, DK-2100 København Ø, Tel: 0045 70130000, Fax: 0045 70137070 E-Mail: booking@dancenter.com oder 14.6.2. Zweigniederlassung: DanCenter A/S, Spitalerstraße 16, 20095 Hamburg, Tel: 040 309703-0, Fax: 040 327591 E-Mail: reservierung@dancenter.com 14.6.3. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

14.7. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651 c – f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von DC oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von DC beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von DC oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von DC beruhen. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651 c – f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung der vorgenannten Ansprüche beginnt mit dem Tag, an dem der Ferienhausaufenthalt nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und DC Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder DC die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

15. Auslandsreisen Minderjähriger

Bei Auslandsreisen Minderjähriger nach Norwegen können die in der Buchung angegebenen aber nicht mitgereisten Personen (z.B. Eltern) eine unmittelbare Verbindung zu dem Kind und dessen Ferienhaus in Norwegen durch einen Anruf in der unter Ziffer 14.1. angegebenen Zentrale herstellen. Dort wird deutsch gesprochen und der anrufenden Person wird geholfen, ggf. unter Einschaltung des Ferienhauseigentümers bzw. dessen Vertreter, so dass mit dem Kind Kontakt aufgenommen werden kann.

16. Versicherungen

Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften übersendet DC zusammen mit der Bestätigung und dem „Haus-Voucher“ an den Kunden einen Sicherungsschein mit den Bedingungen für die Reise-Ausfall-Teilversicherung (BRTV). Hierdurch wird der Kunde gegen die Insolvenz von DC geschützt. DC empfiehlt zu Ihrer eigenen Sicherheit den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Sie können eine derartige Versicherung auch über DC bei der Gouda Rejseforsikring, einer Zweigniederlassung der GoudaTravel Insurance (Niederlande) abschließen.

17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Geschäftsbedingungen bzw. des gesamten Vertrages zur Folge.

18. Aufrechnungsverbot

Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche auf Zahlung des vereinbarten Preises die Aufrechnung zu erklären. Dieses gilt jedoch nicht für unbestrittene bzw. rechtskräftig festgestellte Forderungen.

19. Abtretungsverbot

Eine Abtretung von Ansprüchen eines Reiseteilnehmers gegen DC an andere Reiseteilnehmer, Dritte, auch Ehegatten und Verwandte, ist ausgeschlossen.

20. Kleines Ferienhaus-ABC

Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auch das nachstehende „Kleine Ferienhaus-ABC“, mit dem DC seinen Kunden Erklärungen und Hinweise für den Ferienhausaufenthalt in alphabetischer Reihenfolge gibt:

• Abflüsse: Werfen Sie niemals Windeln, Watte u.ä. in die Toilette, um eine Verstopfung der Rohre zu verhindern. Falls dieses doch einmal der Fall sein sollte oder die Sickergrube voll ist, wenden Sie sich bitte an den Ferienhauseigentümer oder dessen Vertreter.

• Allergie: Beachten Sie, dass auch Ferienhäuser, in denen keine Haustiere erlaubt sind, evtl. Allergien hervorrufen können, denn wir haben keinen Einfluss auf Pollenflug, Hausstaub usw.

• Angelschein in Norwegen: Angeln im Meer ist kostenlos. Beim Angeln von Lachs und Seeforellen benötigen Sie eine lokale Angelgenehmigung und müssen zusätzlich eine staatliche Angelgebühr entrichten. Der Preis für die Angelgenehmigung kann je nach Gebiet unterschiedlich sein. Grundsätzlich gilt: Für Personen über 16 Jahre muss eine Angelabgabe entrichtet werden. Angelscheine können bei der Post, im Touristenbüro und eventuell beim Ferienhauseigentümer erworben werden. Hinweise zur Ausfuhrquote von Fisch und Fischprodukten finden Sie unter www.norwegen.no.

• Annex: Ein Annex ist ein selbständiges kleines Gebäude auf dem Grundstück des Ferienhauses mit zusätzlichen Schlafplätzen. In einem Annex befinden sich in der Regel weder Küche, noch Dusche, noch WC.

• Anreise: Mit den Reiseunterlagen erhalten Sie eine Beschreibung des Anreiseweges. Fragen Sie eventuell Leute im nächsten Ort oder Nachbarn, damit Sie mit 100 %iger Sicherheit Ihr Ferienhaus finden.

• Ausstattung: Alle Ferienhäuser sind komplett zum Selbsthaushalt ausgestattet. Bettwäsche, Handtücher, Geschirrtücher, Tischdecken, Spülmittel, Toilettenpapier usw. müssen vom Mieter selbst mitgebracht werden. In einigen Ferienhäusern kann Bettwäsche beim Eigentümer oder dessen Vertreter bestellt werden, dieses ist aber ausdrücklich in der jeweiligen Ferienhausbeschreibung erwähnt. Wenn Sie Kinder unter 3 Jahren haben, bringen Sie bitte ein Kinderbett mit, vgl. auch „Kinderbetten“.

• Betten: Vielfach Schaumstoffmatratzen auf Lattenrosten. Standardmaß: 180 bis 190 x 70 bis 85 cm.

• Bompenger (Straßengebühren): In einigen Städten, z.B. Oslo oder Bergen, muss man eine Mautgebühr bezahlen, um in die City fahren zu dürfen. Zusätzlich gibt es in Norwegen viele kleine Nebenstrecken, die in Privatbesitz sind. Um diese befahren zu dürfen, muss eine Mautgebühr entrichtet werden. Auf diese Gebühren wird in der Anreisebeschreibung/Mietvertrag nicht immer ausdrücklich hingewiesen.

• Boote: Falls ein Boot im Mietpreis enthalten ist, so weisen wir darauf hin, dass das Boot evtl. etwas weiter entfernt vom Ferienhaus liegen kann. Der Mieter ist im Mietzeitraum für Wartung, Ausschöpfen von Wasser und Vertäuung etc. verantwortlich. Ruder und andere lose Gegenstände müssen im Ferienhaus aufbewahrt werden. Wir machen darauf aufmerksam, dass auch dann, wenn das Boot im Mietpreis enthalten ist, Benzin von Ihnen selber bezahlt werden muss. Kinder unter 16 Jahren dürfen das Boot nur in Begleitung Erwachsener benutzen. Es besteht die Verpflichtung, dass alle Bootsinsassen normgerechte Rettungswesten tragen. Für die Einhaltung dieser Verpflichtung ist der Bootsführer verantwortlich. Beachten Sie bitte, dass die Anzahl der Rettungswesten vor Ort eventuell nicht ausreichend ist und dass Sie daher vor Ort möglicherweise weitere Rettungswesten anmieten müssen. Nach Gebrauch muss das Boot so weit an Land gezogen werden, dass es vor der Flut geschützt ist. Falls der Ferienhaus- bzw. Bootseigentümer die Wetterverhältnisse so einschätzt, dass es unverantwortlich und gefährlich wäre, mit dem Boot hinaus auf See zu fahren, kann er die Nutzung des Bootes untersagen. Sollten Sie die vorgenannten Regeln bzw. weitere, vom Ferienhaus- bzw. Bootseigentümer aufgestellte Regeln missachten, haften Sie für eventuell hierdurch entstehende Schäden. Bitte beachten Sie weiter, dass die Haus- bzw. Bootseigentümer in Norwegen nicht dazu verpflichtet sind, das Boot zu versichern. Ab dem 1. Mai 2010 wird in Norwegen von allen Personen, die nach dem 1. Januar 1980 geboren wurden, ein Bootsführerschein zum Fahren eines Freizeitbootes über 8 m Länge (26,2 Fuß) oder mit einem Motor mit mehr als 25 PS Leistung verlangt. Wir möchten Sie ferner darauf hinweisen, dass die Nutzungsmöglichkeiten des Bootes entsprechend den Witterungsbedingungen – insbesondere im Winter – eingeschränkt oder sogar unmöglich sein können (z.B. Eisbildung). Sofern vor Ort Boote angemietet werden können, so ist dieses nur auf Wochenbasis möglich. Bitte beachten Sie, dass es nicht gestattet ist, selbst mitgebrachten Treibstoff für das vor Ort genutzte oder angemietete Boot zu verwenden. DanCenter vermietet primär Ferienhäuser – bei den Booten handelt es sich um Extras, die von den Hauseigentümern außerhalb des Ferienhausmietvertrages zusätzlich angeboten werden, so dass keine Vertragsverhältnisse mit DanCenter bestehen. Für den Zustand und die Funktionstüchtigkeit der Boote kann DanCenter daher keine Verantwortung übernehmen.

• Dusche (Brause): Meistens Handbrause mit Wandhalterung und oft ohne Duschvorhang. Ablauf vielfach über den Fußboden. Warmwasserboiler heizt 30 - 100 Liter auf, also etwa ein Duschbad. Ein Boiler wärmt neues Wasser schnell wieder auf.

• Einfache Ferienhäuser: Sind nur für die Hauptsaison geeignet. An Qualität und Ausstattung sollten keine hohen Ansprüche gestellt werden.

• Endreinigung: Die Ferienhäuser müssen nach Beendigung des Aufenthaltes in sauberem Zustand hinterlassen werden, wofür der Mieter zuständig ist. Bei einigen Ferienhäusern ist die Endreinigung im Preis eingeschlossen, dieses ist jedoch dann ausdrücklich vermerkt. Gelegentlich kann man auch die Reinigung gegen Aufpreis vom Ferienhauseigentümer oder dessen Vertreter durchführen lassen. Diese Möglichkeit ist dann in der Hausbeschreibung vermerkt. In der Regel muss diese Arbeit jedoch vom Mieter ausgeführt werden.

• Energiespar-Haus: Weist auf Häuser mit umweltfreundlichen Heizmethoden hin. Dennoch muss auch bei Energiespar-Häusern mit entsprechenden Energiekosten gerechnet werden, sofern diese über einen Swimmingpool und / oder Whirlpool verfügen, vergleiche hierzu auch Ziffer 3.4. der AGB.

• Entfernungsangaben: Sind geschätzt und meistens Luftlinie. Die Angaben zur Entfernung zum nächsten Gewässer bedeuten nicht, dass dort ein Badestrand vorhanden ist. Bei der Angabe zur Entfernung der nächsten Einkaufsmöglichkeit ist der nächste „Laden“ mit den notwendigsten Bedarfsartikeln gemeint, oftmals Saisongeschäfte. Da kurzfristige Schließungen von Restaurants und Geschäften vorkommen können, übernimmt DC für diese Angaben keine Gewähr.

• Erwärmung des Ferienhauses: Wir machen Sie höflichst darauf aufmerksam, dass das Ferienhaus bei Ihrer Ankunft möglicherweise nicht aufgeheizt ist. Ferner weisen wir darauf hin, dass die meisten norwegischen Ferienhäuser keine Erwärmungsmöglichkeiten im ersten Stock aufweisen.

• Fahrräder, Ruderboote, Spielgeräte und Gartenmöbel usw.: Soweit nicht im Katalog als Leistungsmerkmal benannt, handelt es sich um Extras, die auf die Preisgestaltung keinen Einfluss haben. Für die Bereitstellung und Funktionstüchtigkeit derartiger Extras kann DC daher keine Verantwortung übernehmen, dieses gilt auch für eventuell entstehende Personen- oder Sachschäden bei der Nutzung derartiger Extras, wie zum Beispiel Spielgeräte, Trampolin etc.

• Ferienhaus-Ausstattung: Fast alle norwegischen Ferienhäuser gehören Privatbesitzern. Deshalb sind sie nicht genormt, sondern individuell und persönlich ausgestattet. In norwegischen Häusern sind manchmal Vorhänge statt Türen vorzufinden.

• Fußbodenheizung: In Ferienhäusern mit Fußbodenheizung darf diese in den Herbst-, Winter- und Frühjahrsmonaten bei Abreise nicht abgeschaltet werden, da ca. 1 Tag vergeht, bis diese sich wieder erwärmt.

• Gartenmöbel und Grill: Gartenmöbel und der Grill sind für die Nutzung im Freien bestimmt und es kann daher nicht vorausgesetzt werden, dass diese Gegenstände bei Anreise gereinigt sind.

• Größenangaben in qm: Die Flächenangaben in der Katalog- und Internetbeschreibung werden (anders als in Deutschland) nach Bruttoflächen (Quadratmeter der umbauten Flächen) vorgenommen.

• Haustiere: Wenn Sie Haustiere, wie Hunde, Katzen etc. nach Norwegen mitnehmen wollen, kontaktieren Sie bitte vorab einen Veterinär / Tierarzt und sorgen Sie dafür, dass die Tiere alle Einreisevorschriften erfüllen. Die Einfuhr und Mitnahme ist nur durch ein kompliziertes, langwieriges Verfahren möglich. Bei der Einfuhr von Hunden und Katzen nach Norwegen müssen beim Zoll unaufgefordert folgende Dokumentationen vorgelegt werden: 1. ein blauer EWG-Pass, 2. ID-Kennzeichnung mit Mikrochip, 3. gültige Tollwutimpfung, die mindestens 21 Tage vor der Einfuhr erfolgt sein muss, 4. Bandwurmbehandlung mit Praziquantel oder Epsiprantel innerhalt der letzten 5 Tage vor der Einfuhr. Bitte beachten Sie alle weiteren notwendigen Einfuhrbestimmungen und Informationen, welche die norwegischen Konsulate erteilen und auch eventuelle Durchreisebestimmungen für Dänemark und / oder Schweden. Weitere Informationen auch unter: www.norwegen.no. Bitte beachten Sie, dass wir trotz Ausschreibungshinweis bezüglich des Haustierverbotes (fehlendes bzw. durchgestrichenes Hundesymbol in der Hausbeschreibung) leider keine Garantie dafür übernehmen können, dass sich nicht doch Haustiere in dem Ferienhaus aufgehalten haben können.

• Heizung: Die Beheizung des Ferienhauses erfolgt in manchen Fällen elektrisch (siehe Zeichenerklärung). Zusätzlich können Holz-, Öl- oder Gasöfen vorhanden sein. Offene Kamine hingegen dienen vornehmlich der Gemütlichkeit, ihr Heizwert ist begrenzt. Kaminholz kann an Ort und Stelle gekauft werden. Bei übertriebenem Energieverbrauch muss man eventuell einen Zuschlag bezahlen.

• Hems: Ein zum unteren Wohnbereich hin offener Raum im Obergeschoss, oftmals über eine steile Treppe zu erreichen und meist nur mit Matratzen ausgelegt, also kein vollwertiges Schlafzimmer.

• Informationen im Allgemeinen: Innovation Norway (Norwegisches Fremdenverkehrsamt), Caffamacherreihe 5, D-20355 Hamburg (keine Publikumsverkehr), Tel.: 040 229415-0, Fax: 040 229415-88, E-Mail: germany@innovationnorway.no, Website: www.visitnorway.com.

• Internet: Sofern bei den einzelnen Ferienhausbeschreibungen nicht auf einen im Ferienhaus vorhandenen Internetanschluss ausdrücklich hingewiesen wird, kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein Internetanschluss vorhanden ist. Sollte der Hauseigentümer in diesen Fällen gleichwohl einen Internetanschluss geschaffen haben, so handelt es sich nicht um eine Leistung von DC und DC kann für eine ggf. nicht funktionierende, instabile oder zu langsame Internetverbindung nicht haftbar gemacht werden. In diesen Fällen ist der Datenfluss oftmals begrenzt und die Funktion „Streaming“ ist vielfach nicht möglich, sodass nicht zugesagte, aber vorhandene Internetanschlüsse oftmals und insbesondere für den geschäftlichen Gebrauch nicht geeignet sind.

• Kamin: Nicht immer gemauert, oft ein gemütlicher, eiserner Ofen mit wahlweise offener und geschlossener Feuerstelle (auch Kaminofen genannt).

• Kategorie: Es gibt keine allgemeingültige Klassifizierung für Ferienhäuser und sonstige Unterkünfte in Skandinavien. Die DC-Kategorisierung ist nur ein ungefährer Anhaltspunkt, um die Auswahl zu erleichtern. Auch Ferienhäuser der gleichen Kategorie sind nicht exakt miteinander vergleichbar. Die Ausstattung und das jeweilige Baujahr der Ferienhäuser sind unabhängig von der Kategorie zu betrachten. Ferienhäuser mit 1 und 2 Sternen haben eine schlichte bzw. einfache Einrichtung, an die keine höheren Ansprüche gestellt werden dürfen.

• Kinderbetten: Es befindet sich lediglich in den Ferienhäusern ein Kinderreisebett und/oder Kinderstuhl, die im Katalog auch mit einem entsprechenden Leistungsmerkmal gekennzeichnet sind. Unter einem Kinderreisebett versteht man in der Regel ein Reisebett für Kinder bis zu 3 Jahren. Bettdecke und Kopfkissen müssen selbst mitgebracht werden. Wenn Sie selbst ein Kinderreisebett mitbringen, achten Sie bitte darauf, dass im Elternschlafzimmer nicht immer Platz dafür ist.

• Lärmbelästigung: Auch in Ihrem Urlaub geht für die Skandinavier der Alltag weiter. Für entsprechende Geräuschkulissen, z.B. durch Bauarbeiter, Straßenverkehr oder Manöver ist DC nicht verantwortlich und hat hierauf keinen Einfluss.

• Liegen/Zusatzschlafplätze: In der Regel handelt es sich bei Liegen oder Zusatzschlafplätzen um einfache Schlafsofas, eine Liege oder einfache lose Schaumstoffmatratzen, die zur Schaffung von Zusatzschlafplätzen einfach auf den Fußboden gelegt werden.

• Mietdauer und Wechseltage: Alle Ferienhäuser werden in der Regel nur wochenweise vermietet. Der Mieterwechsel findet fast immer (wenn nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist) sonnabends statt. Am Ankunftstag sollten Sie kurz nach 16.00 Uhr an Ihrem Ferienhaus sein, falls nicht im Mietvertrag ein anderer Übergabemodus für den Ferienhausschlüssel vereinbart ist. Die Abreise muss spätestens um 10.00 Uhr erfolgt sein.

• Modellfotos/Zeichnungen: Ferienhäuser, die bei Drucklegung noch im Bau befindlich waren oder gerade umgebaut werden, sind durch Modellfotos oder Zeichnungen dargestellt. Bei neu errichteten Ferienhäusern darf nicht vorausgesetzt werden, dass die Außenflächen, wie beispielsweise Rasenflächen, bereits dicht bewachsen sind.

• Müllabfuhr: Die Müllabfuhr ist in den meisten Ferienhausgebieten nicht organisiert. Der Mieter muss selbst für die Müllentfernung Sorge tragen. In der Regel befinden sich Abfallcontainer in den Ferienhausgebieten, an Parkplätzen oder am Wegesrand.

• Naturgrundstück: Natürlich belassenes, je nach Gegend mit Wiese, Dünengras, mit Wald oder Heide bewachsenes Grundstück; naturgemäß können manchmal nicht alle Freizeitaktivitäten auf diesen Grundstücken durchgeführt werden.

• Nebenkosten: Verbrauchsunabhängige Nebenkosten sind im Reisepreis enthalten. Falls das Ferienhaus über einen Kamin / Ofen verfügt, müssen sich die Kunden selbst mit Kaminholz versorgen. Strom bzw. Heizung, Wasser und Gas werden nach Verbrauch abgerechnet. Die Abrechnung für diesen Verbrauch und die Kaution (vergleiche Ziffer 3.5) geschieht in der jeweiligen Landeswährung bei Rückgabe des Schlüssels an den Ferienhauseigentümer oder dessen örtlichen Vertreter. Sofern das Ferienhaus über einen Pool verfügt, möchten Sie bitte beachten, dass der Pool zum Beispiel wegen der dauerhaft notwendigen Beheizung des Poolwassers bzw. Klimatisierung des Poolraumes einen ständigen Energieverbrauch verursacht. Sofern Sie vorzeitig abreisen, werden Ihnen die durch den Pool verursachten verbrauchsabhängigen Nebenkosten für die Zeit bis zum vertraglich vorgesehenen Mietende berechnet.

• Nichtraucherhäuser: In einigen unserer Ferienhäuser ist das Rauchen unerwünscht. Wir bitten unsere Feriengäste die Einhaltung eines Rauchverbotes zu respektieren. DanCenter kann jedoch keine Garantie für ein rauchfreies Haus übernehmen. Einen entsprechenden Hinweis zu Nichtrauchernhäusern finden Sie bei unseren einzelnen Hausbeschreibungen.

• Öffnungszeiten: Soweit Öffnungszeiten von Sport- und Freizeiteinrichtungen, wie zum Beispiel Surfschulen, Tennisplätzen, Schwimmhallen etc. angegeben wurden, so weisen wir darauf hin, dass diese Öffnungszeiten abhängig von der Saison abweichen können.

• Reklamation: Eventuelle Reklamationen sind umgehend dem nächsten örtlichen DC-Büro zu melden, damit wir helfen können (vgl. auch Ziffern 14.4 und 14.5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen).

• Safe: Kleinerer Geldschrank zur Aufbewahrung von Geld, Schmuck u.ä.

• Sanitäranlagen / Wasserversorgung: Da nicht alle norwegischen Ferienhäuser an die öffentliche Wasserversorgung / Kanalisation angeschlossen sind, muss das Wasser z.B. von einem Brunnen, einer Quelle, Zisterne o.ä. geholt werden. Anstelle von Wasserklosetts findet man in diesen Ferienhäusern andere Toilettentypen, wie z. B. biologische oder chemische Toiletten.

• Schrankplatz: Vielfach begrenzt. Regale mit oder ohne Vorhang nicht ungewöhnlich.

• Schlüssel/Kontaktperson: Oft werden Sie vom Ferienhausbesitzer an dem Ferienhaus empfangen und erhalten dabei gleich wichtige Informationen. Ansonsten steht im Mietvertrag, wo Sie den Ferienhausschlüssel abholen können. Vergessen Sie nicht, den Schlüssel bei der Abreise dort abzugeben, wo Sie ihn bekommen haben. Bitte beachten Sie auch die FERIENHAUS-REGELN, die in dem Ferienhaus aushängen.

• Solarium: Hiermit ist meistens ein einfaches Solarium (häufig über einem Bett montiert) mit Bestrahlung von oben gemeint, seltener das sog. Sandwichsolarium mit Bestrahlung von oben und unten.

• Solarenergie: Bezieht das Ferienhaus Energie von Solarzellen, muss damit gerechnet werden, dass deren Kapazität stark beschränkt ist, da die Anlage ggf. auch mit Batterien betrieben wird.

• Sonstige Kosten: Leihgebühren für Boote, Motoren, Bettwäsche oder die Endreinigung müssen bei Ankunft oder Abreise an den Ferienhauseigentümer oder dessen Vertreter vor Ort gezahlt werden. Diese Leistungen können nur bestellt werden, sofern dies deutlich aus der Ferienhausbeschreibung hervorgeht.

• Strand: Die Küsten Skandinaviens sind sehr vielfältig: Sandstrände mit Flachdünen, Sandsteilküste und Kieselstrände, wunderschön und immer Naturstrand. Das heißt auch: Wind und Wellen können manche Küsten von Jahr zu Jahr verändern! Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an das Fremdenverkehrsamt in Ihrer Nähe.

• Stromzähler: Bei Ankunft und Abreise ist der Stromzähler abzulesen. Mit der Schlüsselübergabe erhalten Sie das hierfür erforderliche Formblatt. Beachten Sie, dass die Zähler kein Komma haben.

• Swimmingpool: Durch den Ferienhauseigentümer oder dessen Vertreter erfolgt eine wöchentliche Kontrolle des Systems und des Wassers, um die optimale Benutzung zu gewährleisten. Die Temperatur des Swimmingpoolwassers ist standardmäßig auf 24 Grad eingestellt und eine höhere Temperatur kann nicht erwartet werden. Bitte beachten Sie die im Haus befindlichen Baderegeln.

• Technische Geräte: Falls wider Erwarten technische Geräte ausfallen sollten, wenden Sie sich bitte an den Ferienhauseigentümer bzw. dessen Vertreter. Er wird sich sofort nach Mitteilung um schnelle Abhilfe bemühen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, falls dieses ein wenig Zeit beanspruchen sollte.

• Telefon: Die Vorwahl für Norwegen lautet: 0047 ..., für Schweden: 0046 ..., für Dänemark: 0045 ... und für Deutschland: 0049 ... .

• Toiletten in Norwegen: Die Außentoilette befindet sich meist in einem separaten Häuschen ca. 5 bis 10 m von dem Ferienhaus entfernt. Eine biologische Toilette hingegen ist fast immer in einem geheizten Raum in dem Ferienhaus installiert. Sie ist modern, geruchsfrei und braucht nicht geleert zu werden. Nicht so pflegeleicht ist die chemische Toilette, Trockentoilette genannt. Eine chemische Flüssigkeit sorgt für die Geruchsbindung.

• Treppen: In den Ferienhäusern sind die Treppen vielfach recht steil. Für Kleinkinder und Gehbehinderte nicht immer geeignet.

• Trinkwasser: In sehr trockenen Sommermonaten bzw. in sehr kalten Wintermonaten können bei Ferienhäusern, die von einem Brunnen oder einer Zisterne versorgt werden, vorübergehend Probleme mit der Wasserversorgung auftreten. Wir werden unser Bestes tun, um diesem Zustand abzuhelfen; es kann jedoch vorkommen, dass Sie gezwungen sind, Wasser in Kanistern zu holen (diese wiederum sind in dem Ferienhaus vorhanden). In einigen Regionen kann eine Verfärbung des Trinkwassers vorkommen. Diese verringert die Wasserqualität jedoch nicht und stellt keinen Mangel dar.

• TV: Meist nur mit norwegischen Programmen. Ferienhäuser mit Parabolantennen empfangen meist auch internationale Programme.

• Ungeziefer: Die meisten Ferienhäuser befinden sich in der freien Natur, daher ist gelegentlich mit Insekten u.ä. (Wespen, Ameisen, Mücken, Mäuse, Ohrenkneifer usw.) zu rechnen.

• Währung: Norwegen ist bisher der Eurozone nicht beigetreten. Zahlungsmittel ist die norwegische Krone (Stand: Juli 2015).

• Wegbeschreibung: Unter den Ihnen zugesandten Reiseunterlagen befindet sich auch eine Wegbeschreibung zum Ferienhaus/Schlüsselübergabestelle. Fragen Sie im Zweifelsfall die Einheimischen nach dem Weg, um 100%ig sicher zu gehen.

• Weg zum Ferienhaus: Bei vielen Ferienhäusern führt ein Pfad vom Parkplatz zum Ferienhaus. Solch ein Pfad kann von unterschiedlicher Qualität sein. Gehbehinderte Kunden bitten wir, sich vorab mit uns in Verbindung zu setzen, um genaue Informationen über die Beschaffenheit des Pfades zu erfragen. Im Winter kann ein solcher Pfad ausgetreten sein und erfordert dementsprechend mehr Aufmerksamkeit.

• Wetterverhältnisse: Sofern die Nutzung der staatlich oder kommunal betreuten Straßen aufgrund der Wetterverhältnisse (z. B. Schneefall) eingeschränkt ist und dem Kunden daher die Anreise zur Schlüsselauslieferungsstelle und / oder zum Ferienhaus oder die Abreise vom Ferienhaus unmöglich wird, so kann DC hierfür nicht haftbar gemacht werden.

• Whirlpool: Größere Badewanne oder Becken mit sprudelnder Unterwassermassage, je nach Größe mit Platz für ca. 1-8 Personen. Bitte beachten Sie die im Haus befindlichen oder durch das DC-Büro ausgehängten Bade- und Benutzungsregeln.